Förderprogramm: Schleswig-Holstein - IB.SH Immoflex


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau, Kauf oder Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden private Eigentümer*innen von Ein-/Zweifamilienhäusern.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Höhe des Darlehens: je nach Umfang der erforderlichen Finanzierung, jedoch mindestens 15.000 Euro.
  • Eigenbeteiligung: 7,5 Prozent der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie (Dies gilt nur bei Neubau und Kauf.)
  • Sondertilgungsrecht: kostenfrei in Höhe von jährlich 10 Prozent des Darlehensbetrages in maximal zwei Zahlungen
  • Tilgungssatz: 2 Prozent oder 3 Prozent p.a.
  • Auszahlung bis 250.000 Euro Antragsobligo:
    • bei Neubau: 50 Prozent bei Baubeginn (oder Grundstückskauf) und 50 Prozent bei Fertigstellung des Rohbaus
    • bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
    • bei Modernisierung: in einer Summe zu Beginn des Vorhabens
  • Auszahlung über 250.000 Euro Antragsobligo:
    • ​bei Neubau: 30 Prozent bei Baubeginn, 50 Prozent bei Rohbaufertigstellung und 20 Prozent bei Bezugsfertigkeit oder 50 Prozent bei Grundstückskauf, 30 Prozent bei Rohbaufertigstellung und 20 Prozent bei Bezugsfertigkeit
    • bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
    • bei Modernisierung: jeweils 1/3 bei Erreichen des jeweiligen Bautenstandes

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-4500
E-Mail-Adresse: kiel@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de

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