Förderprogramm: EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH - EWV Gasförderungen


Was wird gefördert?

Gefördert wird u.a.

  • die Umstellung der Heizung von anderen Brennstoffen auf EWVgas
  • die Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung (Kesseltausch)
  • die Wartung der vorhandenen Erdgasheizung
  • Hydraulische Abgleich.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden EWV Gas-Kund*innen mit zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Umstellung der Heizungsanlage auf EWV GAS: 100 Euro
  • Entsorgung des Öltanks durch eine Fachfirma: 100 Euro
  • Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung (Kesseltausch): 100 Euro
  • Erneuerung des Warmwasserspeichers: 50 Euro
  • Wartung der vorhandenen Erdgasheizung: 50 Euro
  • Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen: 50 Euro
  • Energieeffizienz-Check Heizung nach § 2 EnSimiMaV: 50 Euro
  • Hydraulischer Abgleich: 50 Euro
  • Es muss ein Energieliefervertrag mit der EWV für zwei Jahre abgeschlossen werden.
  • Der Förderbetrag wird auf der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben.
Kumulierung: Förderzuschüsse können nicht mit anderen Boni kombiniert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 02402/101-1588
E-Mail-Adresse: foerderprogramm@ewv.de
Internet: www.ewv.de

Kontakt zum Fördergeber:

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 0800 3 98 10 00
E-Mail-Adresse: info@ewv.de
Internet: www.ewv.de

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