Förderprogramm: Bremen - Förderprogramm Heizungstausch

Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung (solarthermische Anlagen).
  • Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit effizienten, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohneinheiten. Im Zusammenhang mit dem Einbau einer Wärmepumpe wird der Ersatz bestehender Hochtemperatur Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper gefördert.
  • Förderfähig ist auch die Kombination einer elektrischen Wärmepumpe mit einem Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Gefördert wird der Anschluss beziehungsweise die Erneuerung eines Anschlusses an ein Gebäudenetz nur auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes, mit folgenden förderfähigen Komponenten: Wärmeverteilung Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen.
  • Gefördert wird der Anschluss an ein Wärmenetz mit folgenden förderfähigen Komponenten: Wärmeverteilung nur auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die Grund-/Gebäudeeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer*innen), die Mieter*innen und Pächter*innen mit Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten sowie Unternehmen, die sich vertraglich zur Übernahme der Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes verpflichtet haben.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Fördersumme wird so bemessen, dass die Summe der Fördermittel, die von Dritten sowie vom Land für dieselbe Maßnahme gewährt werden, 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben entspricht. Kumulierung: Die Kumulation des Zuschusses mit Fördermitteln Dritter ist zulässig, solange die Summe aus Bonus, Zuschüssen, Krediten und Zulagen die Summe der Aufwändungen nicht übersteigt.

Kontakt zur Antragstelle:

Kundencenter der swb
Vertrieb Bremen und Bremerhaven
Telefon: 0421/35 93 590
E-Mail-Adresse: kundenservice-hb@swb-gruppe.de
Internet: www.swb.de

Kontakt zum Fördergeber:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Internet: www.bauumwelt.bremen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Wärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme

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