Förderprogramm: Niedersachsen - Landesbürgschaft WEG


Was wird gefördert?

Gefördert werden Bürgschaften für Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum. Zur energetischen Modernisierung zählen insbesondere Maßnahmen zur

  • CO2-Minderung und Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume Fenster- und Außentürenerneuerung
  • Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
  • Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften sowie deren Vertretung durch die vertraglich beauftragte Hausverwaltung.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe der Bürgschaft beträgt 80 Prozent des Darlehensbetrages von maximal 25.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit.
  • Es werden nur Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro übernommen.
  • Die Verzinsung und Tilgung des zu verbürgenden Darlehens muss für die geplante Dauer gesichert sein.
  • Mindestens 25 Prozent der im Antrag genannten Gesamtkosten müssen als Eigenleistungen erbracht werden. Dabei können auch Zuwendungen Dritter angerechnet werden. In begründeten Fällen können die Eigenleistungen bis auf 15 Prozent reduziert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511/30031-333
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail-Adresse: beratung@nbank.de
Internet: www.nbank.de

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