Förderprogramm: Saarland - Wohnraumförderungsprogramm - Modernisierung von selbstgenutzem Wohneigentum


Was wird gefördert?

Gefördert werden Wohnungen in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von selbstgenutzten Eigentumswohnungen. Es werden nur Vorhaben im Saarland in der Besonderen Gebietskulisse gefördert. Förderbar sind u.a.:

  • Einbau von Wärmedämmfenstern
  • Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden, Dächern, Kellerdecken oder nicht ausgebauten Dachräumen (oberste Geschossdecke)
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umrüstung und Umstellung der Heizungsanlage (Einbau von Mess- und Regeltechnik, Wärmedämmung der Heizrohre)
  • Anschluss an Fernwärmeversorgung
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung
  • Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biogasanlagen
  • Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern
  • Kosten für Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht wurden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Personen unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes. Dabei handelt es sich um Wohnungen in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern und selbstgenutzten Eigentumswohnungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Förderkredit beträgt maximal 80 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens jedoch 70.000 Euro je Wohneinheit.
  • Der förderbare Aufwand je Wohnung muss mindestens 12.500 Euro betragen.
  • Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.
  • Es wird nur Wohnraum gefördert, dessen Wohnfläche 180 m² nicht übersteigt. Bei Zweifamilienhäusern darf die Gesamtwohnfläche 260 m² nicht überschreiten und keine der Wohnungen größer als 180 m² sein.
  • Nach der Modernisierung soll die Wohnung noch mindestens 30 Jahre zu Wohnzwecken dienen. Die geförderte Wohnung ist mit Abschluss der Modernisierungsarbeiten für die Dauer von 10 Jahren von dem geförderten Haushalt zu bewohnen.
  • Die Auszahlung des Darlehens beträgt 100 Prozent.
  • Es wird eine tilgungsfreie Zeit von 1 Jahr gewährt.
  • Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre und ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
  • Für Familien mit Kindern kann die Förderung durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden.
    • Familie mit einem Kind: 5 Prozent Tilgungszuschuss
    • Familie mit zwei Kindern: 10 Prozent Tilgungszuschuss
    • Familie mit drei Kindern: 15 Prozent Tilgungszuschuss
    • Familie mit vier oder mehr Kinder: 20 Prozent Tilgungszuschuss
  • Es muss eine Eigenleistung von mindestens 20 Prozent der Modernisierungskosten erbracht werden.
Kumulierung:
  • Fördermittel aus nicht-öffentlich bezuschussten Programmen können bei Wohnraumbeschaffungsmaßnahmen zusätzlich in Anspruch genommen werden.
  • Bei Modernisierungsmaßnahmen ist eine Förderung nicht möglich, wenn die Wohnung bereits in einem früheren Modernisierungsprogramm gefördert wurde oder für die gleiche Maßnahme Fördermittel des Landes aus einem anderen Modernisierungsprogramm in Anspruch genommen werden sollen.

Kontakt zur Antragstelle:

SIKB - Saarländische
Investitionskreditbank AG
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/3033-333
Fax: 0681/3033-5444
E-Mail-Adresse: wohnungsbau@sikb.de
Internet: www.sikb.de

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium der Finanzen
Referat D/3, Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-2613
Fax: 0681/501-1590
Internet: www.saarland.de/mfw/DE/home/home_node.html

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