Förderprogramm: Land Bayern - Förderung von Eigenwohnraum


Was wird gefördert?

Förderung von Eigenwohnraum sowie Mietwohnraum im Zweifamilienhaus:

  • Gegenstände der Förderung sind der Bau (Neubau, Gebäudeänderung, Gebäudeerweiterung) sowie der Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie von Mietwohnraum, der sich in Zweifamilienhäusern befindet.
  • Das Gesamteinkommen des Haushalts darf die Einkommensgrenzen des Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Eigenwohnraum wird mit einem Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern gefördert. Für den Zweiterwerb wird zudem ein ergänzender Zuschuss gewährt. Mietwohnraum im Zweifamilienhaus wird ausschließlich mit einem Darlehen gefördert. Die Fördermittel werden in einer Höhe gewährt, die zur Erreichung einer dauerhaft tragbaren Belastung erforderlich ist.
  • Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten des Bauvorhabens förderfähig. Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.
  • Es wird mit den folgenden Bausteinen gefördert.
    • Zuschuss für den Kauf einer bestehenden Immobilie in Höhe von bis zu 50.000 Euro
    • Kinderzuschuss in Höhe von 7.500 Euro je Kind
    • Zinvergünstigtes Förderdarlehen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten
    • Bayern-Darlehen: Zinsverbilligung von 3 Prozentpunkten für bis zu 1/3 der Gesamtkosten, staatliche Bürgschaft für Ihr Bankdarlehen
    • KfW-Wohneigentumsprogramm (124): weiteres zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 100.000 Euro
  • Der/die Förderempfänger*in ist verpflichtet, den Eigenwohnraum für die Dauer von 15 Jahren selbst zu nutzen. Die Belegungsbindung für Mietwohnraum im Zweifamilienhaus besteht für die Dauer von 15 Jahren.
  • Das Darlehen darf beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 v. H. und beim Zweiterwerb maximal 40 v. H. der förderfähigen Kosten betragen.
  • Der Zinssatz beträgt für die ersten 15 Jahre der Laufzeit 0,5 v. H. jährlich. Anschließend wird der Zinssatz dem Kapitalmarktzins angepasst.
  • Die ersten zwei Jahre sind tilgungsfrei. Danach beträgt die Tilgung 1 v. H. jährlich unter Zuwachs der ersparten Zinsen.
Kumulierung: Das Darlehen kann zusammen mit einem Darlehen einer Hausbank aus dem Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder einem Bayern-Darlehen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständige Landratsämter und kreisfreie Städte

Kontakt zum Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon: 089/2192-02
Fax: 089/2192-13350
E-Mail-Adresse: poststelle@stmb.bayern.de
Internet: www.wohnen.bayern.de

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