Förderprogramm: Hessen - Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)


Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Schaffung von Mietwohnungen durch

  • Neubauten
  • Baumaßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, durch die die Gebäude auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden
  • Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand Wohnraum geschaffen wird oder
  • Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse. Wesentlich ist ein Bauaufwand dann, wenn mindestens ein Kostenaufwand in Höhe der Hälfte eines vergleichbaren Neubaus erreicht wird.
Förderfähig sind Maßnahmen im Mietwohnungsbau, wenn mindestens vier Wohneinheiten entstehen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft). Die Antragsberechtigung setzt voraus, dass:

  • ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung steht oder nachgewiesen wird, dass der Erwerb eines derartigen Grundstücks gesichert ist oder wird,
  • die Bauherrschaft eine angemessene Eigenleistung erbringt. Die Eigenleistung ist angemessen, wenn sie mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten beträgt.
Ist an dem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt oder dessen Bestellung beabsichtigt, muss die Laufzeit des Erbbaurechtes die planmäßige Darlehenslaufzeit um mindestens 10 Jahre überschreiten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss:
    • Variante 1: Bindungszeitraum 15 Jahre, Höhe Finanzierungszuschuss 20 Prozent des bewilligten Darlehens, Zinsfestschreibung 15 Jahre ab Darlehenszusage und Tilgung 3,33 Prozent p.a.
    • Variante 2: Bindungszeitraum 20 Jahre, Höhe Finanzierungszuschuss 30 Prozent des bewilligten Darlehens, Zinsfestschreibung 20 Jahre ab Darlehenszusage und Tilgung 2,0 Prozent p.a.
    • Variante 3: Bindungszeitraum 25 Jahre, Höhe Finanzierungszuschuss 40 Prozent des bewilligten Darlehens, Zinsfestschreibung 25 Jahre ab Darlehenszusage und Tilgung 2,0 Prozent p.a.
  • Der Darlehensgrundbetrag ist abhängig von regional unterschiedlichen Grundstückskosten, siehe Richtlinie.
  • Wird eine rollstuhlgerechte Wohnung geschaffen so wird das Darlehen um 150 Euro je m² förderfähige Wohnfläche erhöht.
  • Die Auszahlung des Baudarlehens erfolgt mit Nachweis der ordnungsgemäßen Sicherung in folgenden Raten:
    • 25 Prozent der Darlehenssumme nach Fertigstellung der Kellerdecke
    • 25 Prozent der Darlehenssumme nach Fertigstellung des Rohbaus gegen Nachweis der Brand-, Sturm- und Leitungswasserversicherung
    • 40 Prozent der Darlehenssumme nach Bezugsfertigstellung
    • die restlichen 10 Prozent der Darlehenssumme nach Gesamtfertigstellung einschließlich Außenputz und Außenanlagen.
  • Die Miete (ohne Betriebskosten) ist auf die ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne von § 558 BGB abzüglich 15 Prozent begrenzt. Die Anfangsmiethöhe ist mit der Anmeldung des Bauvorhabens verbindlich zu erklären. Mieterhöhungen sind im Rahmen des Anstieges des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugelassen.
Kumulierung:
  • Für geförderte Maßnahmen dürfen keine anderen Wohnungsbau- oder Förderungsmittel des Bundes oder des Landes in Anspruch genommen werden.
  • Zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der KfW. Ebenfalls zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der Denkmalpflege, der Städtebauförderungsprogramme, des Dorferneuerungsprogramms und des Landesprogramms „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“.
  • Eine Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes zur Förderung spezieller Modellprojekte ist grundsätzlich gestattet. Dabei ist eine Überfinanzierung auszuschließen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Herr Frank Müller
Telefon: 069/9132-2565
Fax: 069/9132-8-2565
E-Mail-Adresse: frank.mueller@wibank.de
Internet: www.wibank.de

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