Förderprogramm: Niedersachsen - Eigentumsförderung


Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug
  • Erwerb vorhandenen Wohnraums
  • Modernisierungsmaßnahmen:
    • zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
    • zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
    • zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
    • zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
    • bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. altergerechtes bzw. barrierefreies Wohnen)
    • zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
  • Energetische Modernisierungen auf Grundlage der GEG zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels. Dazu gehören insbesondere:
    • nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
    • Fenster und Außentürenerneuerung
    • Erneuerung von Heizungstechnik
    • Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger.
Der Wohnraum muss nach der energetischen Modernisierung mindestens das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses 70 erreichen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Beim Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes beträgt das Darlehen bis zu 75.000 Euro. Die Beträge erhöhen sich für jedes Kind 7.500 Euro und für jeden zum Haushalt gehörenden behinderten Menschen 7.500 Euro. Darüber hinaus erhalten jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.
  • Bei Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes beträgt das Darlehen bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 75.000 Euro. Darüber hinaus wird jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro bezuschusst.
  • Die Zinsen liegen vom 1. bis 15. Jahr bei 0 Prozent, danach marktüblich.
  • Die Tilgung beträgt für alle förderfähigen Maßnahmen 2 Prozent.
  • Die Eigenleistungen sollen 15 Prozent der Gesamtkosten (z. B. Bargeld, Guthaben oder Sach- und Arbeitsleistungen) betragen.
Kumulierung: Zuwendungen für Erwerb und/oder Modernisierung und/oder energetische Modernisierung dürfen kumuliert werden, soweit sich die Zuwendungen auf unterschiedliche bestimmbare förderfähige Kosten beziehen. Im Fall einer Kumulierung werden Zuschüsse nur für eine Maßnahme gewährt.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständige Wohnraumförderungsstellen
(Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde)

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511/30031-333
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail-Adresse: beratung@nbank.de
Internet: www.nbank.de

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