Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Förderung von selbst genutztem Wohnraum
Was wird gefördert?
Gefördert wird Wohnraum, der zur Selbstnutzung nach § 12 LWoFG bestimmt ist. Förderfähig sind:
- der Ankauf, Neubau oder der Ersterwerb von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
- der Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Modernisierung von selbst genutzten Wohnungen, ggf. nach einem erfolgten Ankauf
- der Ersatzneubau nach Abriss
- Räume zur gemeinschaftlichen privaten Nutzung im Rahmen von Wohnprojekten. Dabei sind die maßgeblichen Wohnflächenobergrenzen zu beachten.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Haushalte, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 v. H. übersteigt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Das ISB-Darlehen Wohneigentum setzt sich zusammen aus einem Grunddarlehen und ggf. weiteren Zusatzdarlehen. Das Grunddarlehen beträgt bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten.
- Neben dem Grunddarlehen können Zusatzdarlehen in Höhe von jeweils 5 Prozent der Gesamtkosten gewährt werden bei Ersatzneubauten, bei Haushalten, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 LWoFG um nicht mehr als 10 Prozent überschreitet, je Kind, je haushaltsangehörige Person mit Schwerbehinderung (GdB von wenigstens 50) oder ab Pflegestufe I sowie bei Kombinationsmaßnahmen (Ankauf mit gleichzeitigem Umbau, Ausbau, Erweiterung oder Umwandlung).
- Die Summe aus Grund- und Zusatzdarlehen beträgt 150.000 Euro in Gemeinden der Fördermietenstufen 1 + 2, 175.000 Euro in Gemeinden der Stufen 3 + 4 und 190.000 Euro in den Gemeinden der Stufen 5 bis 7.
- Die Höchstbeträge gelten auch, wenn neben dem ISB-Darlehen Wohneigentum ein ISB-Darlehen Modernisierung zugesagt wird.
- Als Zinsfestschreibung ist eine Laufzeit zwischen 10, 15, 20 oder 30 Jahren wählbar.
- Mit der Durchführung der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Zusage der Fördermittel begonnen werden.
Kontakt zur Antragstelle:
zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung
Kontakt zum Fördergeber:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131/6172-1991
E-Mail-Adresse: wohnraum@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Holzpelletheizung | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Wärmepumpe | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe