Förderprogramm: Saarland - Wohnraumförderungsprogramm - Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum
Was wird gefördert?
Gefördert wird:
- die Errichtung von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und von selbstgenutzten Wohnungen in Zweifamilienhäusern (die nicht zur Selbstnutzung vorgesehene Wohnung wird nicht gefördert)
- der Ersterwerb von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und von selbstgenutzten Wohnungen in Zweifamilienhäusern (die nicht zur Selbstnutzung vorgesehene Wohnung wird nicht gefördert)
- die Durchführung von wesentlichen Baumaßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden, um diese auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar zu machen durch Nutzungsänderung oder Erweiterung Wohnraum zu schaffen, diese durch Änderung von Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse anzupassen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, wenn sie Wohneigentum bauen, umbauen und kaufen (nur beim Ersterwerb) und selbst darin wohnen werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung beträgt 30 Prozent der Gesamtkosten (Kosten des Baugrundstücks, Wert vorhandener Bauteile, Baukosten einschl. Baunebenkosten, Kosten der Außenanlagen, Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten).
- Der maximale Förderbetrag liegt bei maximal 1.200 Euro/m² förderbarer Wohnfläche bei Errichtung und Ersterwerb sowie 1.000 Euro/m² bei der Durchführung von wesentlicher Baumaßnahmen.
- Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.
- Es wird nur Wohnraum gefördert, dessen Wohnfläche 180 m² nicht übersteigt. Bei Zweifamilienhäusern darf die Gesamtwohnfläche 260 m² nicht überschreiten und keine der Wohnungen größer als 180 m² sein.
- Die förderbare Wohnfläche für einen vier Personen Haushalt beträgt 90 m², sie erhöht oder ermäßigt sich um jeweils 10 m² je Person, wenn zum Haushalt mehr oder weniger als vier Personen gehören.
- Die geförderte Wohnung ist für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit von dem geförderten Haushalt zu bewohnen.
- Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre und ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
- Die Auszahlung des Darlehens beträgt 100 Prozent.
- Es wird eine tilgungsfreie Zeit von 1 Jahr gewährt.
- Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlich gleich bleibenden Raten (Zins- und Tilgungszahlung).
- Für Familien mit Kindern kann die Förderung durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden.
- Für Familien mit Kindern kann die Förderung durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden.
- Familie mit einem Kind: 5 Prozent Tilgungszuschuss
- Familie mit zwei Kindern: 10 Prozent Tilgungszuschuss
- Familie mit drei Kindern: 15 Prozent Tilgungszuschuss
- Familie mit vier oder mehr Kinder: 20 Prozent Tilgungszuschuss
- Es muss eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten (jedoch mindestens so hoch, dass die Kosten des Baugrundstücks ohne Erschließungskosten gedeckt sind) erbracht werden.
Kontakt zur Antragstelle:
SIKB - Saarländische
Investitionskreditbank AG
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/3033-333
Fax: 0681/3033-5444
E-Mail-Adresse: wohnungsbau@sikb.de
Internet: www.sikb.de
Kontakt zum Fördergeber:
Ministerium der Finanzen
Referat D/3, Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-2613
Fax: 0681/501-1590
Internet: www.saarland.de/mfw/DE/home/home_node.html
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Holzpelletheizung | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe