Förderprogramm: Schleswig-Holstein - Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die der Bildung selbst genutzten Wohnraums dienen. Hierzu gehören:
- der Neubau und Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- der unter wesentlichem Bauaufwand durchzuführende Ausbau oder die Erweiterung eines Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum für einen behinderten Haushaltsangehörigen nicht angemessen ist
- die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, in denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum geschaffen werden soll.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen.
- Ferner dürfen die nach § 8 Abs. 2 SHWoFG in Verbindung mit § 7 und § 8 SHWoFG-DVO festgelegten Einkommensgrenzen durch das Gesamteinkommen des Haushaltes nicht überschritten werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Grundförderung ist abhängig von der Lage der Immobilie (Präferenzgemeinden) und beträgt bis zu 100.000 Euro.
- Unter bestimmten Voraussetzungen sind Zusatzdarlehen möglich: Zusatzdarlehen bis zu 50.000 Euro für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte bzw. Zusatzdarlehen bis zu 15.000 Euro zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie.
- Bei Neubauvorhaben muss der energetische Mindeststandard (EffizienhausSH 55) eingehalten werden. Es gelten keine Kostengrenzen.
- Beim Erwerb einer Gebrauchtimmobilie ist die Kostengrenze von 2.500 Euro/m² Wohnfläche einzuhalten.
- Die Konditionen sind abhängig vom Energiestandard des Gebäudes. Der feste Sollzinssatz ist für die Dauer von 20 Jahren festgeschrieben.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Schleswig Holstein
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-4500
E-Mail-Adresse: kiel@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fassadendämmung | Fernwärme | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe