Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Sie befinden sich in einer Energieberatung. Anhand der ermittelten Daten zu Ihrem Wohngebäude erstellt der/die Energieberater*in für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Gesamtsanierung in einem Zuge und einer Schritt-für-Schritt-Sanierung. Worin die Unterschiede liegen, dazu später mehr. Wichtig ist, dass der/die Energieberater*in die Maßnahmen in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans darstellt. Er enthält die Empfehlungen, wie Sie Ihre Immobilie am besten modernisieren, um den Energiebedarf zu senken.
Der iSFP Sanierungsfahrplan im Detail:
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Beratungsinstrument, das Ihnen empfohlene Maßnahmen anschaulich präsentiert. Design und Struktur des iSFP Sanierungsfahrplans sind vorgegeben und haben gleich zwei Vorteile:
- verständliche Darstellung des energetischen Ausgangszustands
- Visualisierung der Energieeffizienz des Gebäudes, wenn einzelne Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden
5 Prozent Förderbonus dank iSFP
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent. Das bedeutet, dass Sie auf den vom BAFA bewilligten Fördersatz weitere 5 Prozent drauflegen können.
Den iSFP-Bonus erhalten Sie, wenn Sie Einzelmaßnahmen zur Sanierung umsetzen wie neue Fenster oder Dämmung. Sind diese Maßnahmen Teil eines iSFP und werden innerhalb von 15 Jahren durchgeführt, können Sie über Ihre/n Energieeffizienz-Expert*in den iSFP-Bonus beantragen.
Seit August 2022 wird der iSFP-Bonus nicht mehr für Komplettsanierungen gewährt, um mit dem Bonus vor allem Bürger*innen zu unterstützen, die eine Komplettsanierung finanziell nicht stämmen können und daher schrittweise vorgehen. Auch für Einzelmaßnahmen zum Heizungstausch wird kein iSFP-Bonus mehr bewilligt, um einen "Mitnahme"-Effekt zu vermeiden.
Der iSFP-Bonus von 5 Prozent wird für folgende Einzelmaßnahmen gewährt:
- Gebäudehülle
- Anlagentechnik
- Heizungsoptimierung
Ein Beispiel: Sie möchten die Dämmung Ihrer obersten Geschossdecke erneuern. Dafür erhalten Sie vom BAFA regulär 15 Prozent Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dank iSFP-Bonus erhöht sich der gesamte Fördersatz von 15 auf 20 Prozent. Bei einer Investitionssumme von beispielsweise 5.000 Euro müssen Sie lediglich 4.000 Euro tragen.