KfW-Förderung 2024: Energetische Sanierung & Neubau

20.12.2023 Lesedauer: min Ines Rutschmann

Beratung zur KfW-Förderung

Hinweis: co2online bietet keine persönliche Fördermittelberatung. Bei Fragen zu einzelnen KfW-Programmen wenden Sie sich bitte direkt an die KfW unter:

0800 539 9002

Die bundeseigene Förderbank KfW finanziert den Bau und Kauf von energieeffizienten Gebäuden, energetisches Sanieren, den Einbau klimafreundlicher Heizungen oder den Anschluss an ein Wärmenetz sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung mit umfangreichen Fördermitteln. In diesem Artikel finden Sie aktuelle Infos zu den relevanten KfW-Programmen. Alle Förderprogramme, auch über die KfW hinaus, finden Sie mit dem FördermittelCheck:

FördermittelCheck: Förderungen finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • KfW bietet Darlehen und Zuschüsse
  • Förderung ist stets an Bedingungen geknüpft
  • Förderantrag muss vor dem Beginn der Umsetzung gestellt werden
  • Energieeffizienz-Expert*innen sind häufig einzubeziehen
  • Kredite werden über herkömmliche Banken beantragt, Zuschüsse über das KfW-Zuschussportal

Neuerungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit 2024

Bis Jahresende 2023 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) die Umsetzung der Förderung des Heizungstauschs als Einzelmaßnahme verantwortet. Seit 2024 ist die KfW zuständig. Allerdings können Förderanträge erst ab 27. Februar 2024 gestellt werden. Ausnahmsweise ist es aber möglich, dass Sie den Antrag nach Einbau einer Heizung einreichen. Beginnt der Heizungstausch bis Ende August, darf ein Antrag bis November gestellt werden.

Ein paar allgemeine Informationen vorweg: Die KfW ist die Förderbank des Bundes. 1948 als „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ gegründet, unterstützt sie heute Vorhaben, die wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Belangen dienen. Dazu gehört auch die energetische Optimierung der Gebäude in Deutschland, da dies die Gebäude wirtschaftlicher macht und dem Klimaschutz zugutekommt.

Welche Förderung suchen Sie?

Die KfW-Bank bietet Förderkredite, um Wohnhäuser energetisch zu sanieren, aber auch mit Erneuerbare-Energien-Anlagen auszurüsten oder neu zu bauen. Am stärksten gefördert wird die energetische Sanierung bestehender Gebäude über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG).

Was ist eine KfW-Förderung?

Die KfW-Förderung ist eine finanzielle Unterstützung. Diese kann, je nach Förderprogramm, in Form eines Zuschusses, eines zinsverbilligten Darlehens oder als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss erfolgen. Die Förderung ist stets an Bedingungen geknüpft, die in der Regel über den gesetzlich festgeschriebenen Mindeststandard hinausgehen. So müssen beispielsweise beim Dämmen die vorgegebenen Standards der KfW erreicht werden, die anspruchsvoller sind, als sie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgibt.

Warum lohnt sich eine KfW-Förderung?

Die Finanzierung der Baumaßnahme ist mit KfW-Förderung günstiger:

  • Kredite haben vergleichsweise niedrige Zinsen. Die Konditionen der Kredite im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) und im Programm 300 "Wohneigentum für Familien" sind mit Abstand günstiger als marktübliche Kredite.
  • Beinhaltet der Förderkredit einen Tilgungszuschuss, verringert dieser den zurückzuzahlenden Kreditbetrag.
  • Ein Zuschuss zu selbst finanzierten Investitionskosten senkt diese nachträglich.

Die Kredite der KfW haben in der Regel Zinsen, die niedriger als bei anderen Banken sind. Ihre konkrete Höhe hängt aber genauso von der Bonität des Kunden und der Laufzeit des Kredits ab. Bei den Laufzeiten der Darlehen ist zu beachten, dass die Zinsbindung spätestens nach zehn Jahren endet. Es kann sich also im Anschluss eine höhere Verzinsung der Restschulden ergeben.

Voraussetzung für die Förderung ist immer, dass Sie die technischen Mindestanforderungen einhalten, an die die Förderung geknüpft ist.

Wie hoch ist eine KfW-Förderung?

Das Kreditvolumen ist in den verschiedenen Programmen begrenzt. Zuschüsse und Tilgungszuschüsse werden allein über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gewährt. Ihre Höhe hängt von der gewählten Maßnahme ab.

Beim Heizungstausch über BEG - Einzelmaßnahmen (BEG EM) liegt der Zuschuss bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zu diesem Satz können Boni hinzukommen, so dass sich der Zuschuss auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhöhen kann.

Im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG) liegt der Tilgungszuschuss bei 5 bis 25 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten. Über die BEG WG unterstützt der Staat die energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes in einem Zuge zu einem Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich danach, wie energieeffizient das Gebäude nach der Sanierung ist und ob es mit erneuerbaren Energien beheizt wird. Der Tilgungszuschuss kann sich zusätzlich erhöhen, wenn das Gebäude vor der Sanierung sehr ineffizient war oder wenn es mit seriell gefertigten Bauteilen gedämmt wird.

KfW-Förderprogramm 261: Wohngebäude - Kredit (BEG WG)

Die Förderung nach BEG WG zur energetischen Sanierung eines Gebäudes zu einem Effizienzhaus setzt die KfW-Bank mit dem Förderprogramm 261 "Wohngebäude - Kredit" um. Wollen Sie die energetische Sanierung Ihres Bestandsgebäudes zum KfW-Effizienzhaus fördern lassen, ist eine Voraussetzung zu erfüllen: der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurück.

Fassadendämmung: Auf dem Bild ist ein Mann auf einem Gerüst.

Was bedeutet „KfW-Effizienzhaus"?

Ein KfW-Effizienzhaus ist ein definierter technischer Standard, den ein Gebäude für eine KfW-Förderung einhalten muss. Ausschlaggebend ist die nach dem Begriff angegebene Kennzahl: Je kleiner die Kennzahl, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes – und desto mehr Geld gibt es von der KfW.

Es gibt die Standards KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal. Ermittelt wird nach einer DIN-Norm der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust eines bestehenden Gebäudes in seinen Abmessungen und seiner Lage gleichen Hauses. Gegenüber diesem Referenzgebäude müssen Primärenergiebedarf und teilweise auch der Wärmeverlust über die Gebäudehülle des zu sanierenden Gebäudes niedriger sein, damit es einen Effizienzhausstandard erreicht.

  • Ein Effizienzhaus 85 darf maximal noch 85 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes benötigen und der Transmissionswärmeverlust muss mindestens dem des Referenzgebäudes entsprechen.
  • Ein Effizienzhaus 70 darf noch 70 Prozent des Primärenergieverbrauchs aufweisen und der Wärmeverlust über die Gebäudehülle darf höchstens 85 Prozent gegenüber dem Referenzgebäude betragen.

Ebenfalls förderfähig sind Sanierungen von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Für diese gelten eigene Kriterien für Fördersätze und den zu erreichenden energetischen Standard.

Dass im Zuge der energetischen Sanierung ein bestimmter Effizienzhausstand erreicht wird, ist bei der Planung darzulegen und nach Abschluss der Arbeiten zu belegen. Diesen Nachweis führt ein/e Energieeffizienz-Expert*in, der/die die Ausführung begleitet.

Dass Sie diese/n in Ihr Bauvorhaben einbinden, ist Voraussetzung für eine KfW-Förderung. Die Kosten für den/die Energieeffizienz-Expert*in fördert die KfW über BEG WG ebenfalls - zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese betragen für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 5.000 Euro; für Gebäude ab drei Wohnungen 2.000 Euro pro Wohneinheit bis maximal 20.000 Euro insgesamt.

Welche Maßnahmen werden finanziert?

Grundsätzlich werden alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit eines KfW-Effizienzhauses notwendig sind. Dies beinhaltet Baumaterialien und Bauteile, ihren fachgerechten Einbau sowie die Installation von Heizungs- und Lüftungssystemen. Auch Anlagen für den sommerlichen Wärmeschutz (also ein Schutz vor starkem Aufheizen der Räume im Sommer), Smarthome-Systeme und Mess- und Regelungstechnik gehören dazu.

Dach mit Pflanzen bewachsen

Sommerlicher Wärmeschutz

Sommerlicher Wärmeschutz ist vor allem bei der Wärmedämmung von Wänden sowie bei Erneuerung oder Austausch von Fenstern und Außentüren förderfähig. Hier kann eine Förderung bei der Erneuerung oder der Neuanschaffung von Rollläden und außenliegenden Verschattungselementen beantragt werden.

Weitere Informationen zum Schutz vor sommerlicher Hitze mit praktischen Tipps finden Sie in unserem Dossier "Hitzeschutz & Folgen des Klimawandels".

Wer kann eine KfW-Förderung beantragen?

Das ist von Programm zu Programm unterschiedlich. So gibt es etwa Förderprogramme für Unternehmen, Handwerker*innen, Familien oder für Hausbesitzer*innen.

Über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) werden Hauseigentümer*innen gefördert – unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt, ob die Eigentümer*innen selbst um Haus wohnen oder es vermieten. Die Fördersätze können sich aber je nach Nutzung des Hauses unterscheiden.

Der Antrag für einen KfW-Kredit muss immer über ein Kreditinstitut laufen. Welche Kreditinstitute die jeweiligen Förderprogramme der KfW unterstützen, lässt sich über die Website der KfW abfragen.

Für die KfW-Förderung im Rahmen der BEG WG und im Programm 300 "Wohneigentum für Familien" müssen Sie eine/n Energieeffizienz-Expert*in mit der Begleitung der Sanierungsarbeiten beauftragen, ehe Sie einen Kreditantrag stellen. Diese/r Expert*in bestätigt gegenüber der Bank, dass die Sanierung zum angestrebten Effizienzhausstandard führt. Wenn Sie noch kein Sanierungskonzept erstellt haben - etwa in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans - sollten Sie sich zuerst von einem/einer Energieeffizienz-Expert*in beraten lassen. Fachleute in Ihrer Nähe werden auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de angezeigt.

Laufzeit der KfW-Kredite über BEG WG

Die KfW bietet Laufzeiten von bis zu 30 Jahren für ein Darlehen im Rahmen der BEG WG an, wenn der Kredit nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre über die Restlaufzeit verteilt zurückgezahlt werden soll (= Annuitätendarlehen):

  • 4 bis 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 tilgungsfreien Jahren
  • 11 bis 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 tilgungsfreien Jahren
  • 21 bis 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 tilgungsfreien Jahre

Bei einem endfälligen Darlehen im Rahmen der BEG WG, bei dem während der Laufzeit nur Zinsen und der fällige Kreditbetrag am Ende auf einen Schlag zurückzuzahlen ist, beträgt die Laufzeit:

  • 4 bis 10 Jahre

Die Zinsen sind bei einem endfälligen Darlehen höher als bei einem Annuitätendarlehen.

Schritt für Schritt zur KfW-Förderung über BEG WG

Die KfW empfiehlt grundsätzlich ein Vorgehen in fünf Schritten, um Fördermittel für eine Sanierung zum Effizienzhaus über die BEG WG zu beantragen:

  1. Machen Sie eine Energieberatung. Qualifizierte Expert*innen für Energieeffizienz finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Erstellen Sie gemeinsam mit dem/der Energieberater*in ein Sanierungskonzept für Ihr Haus und schließen Sie einen Vertrag mit der/dem Expert*in über die Baubegleitung.
  2. Prüfen Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können und nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten für verschiedene Umbaumaßnahmen.
  3. Stellen Sie den KfW-Förderantrag, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Einen Antrag auf Investitionszuschuss können Sie online auf dem KfW-Zuschussportal stellen oder per Post an die KfW senden. Dafür muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und Ihnen übermitteln. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen beantragen Sie über Ihre Hausbank, da die KfW keine eigenen Filialen betreibt. Auch dafür wird die BzA benötigt.
  4. Die KfW prüft den Antrag und gibt der Bank die Förderzusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Jetzt können Sie den Kreditvertrag bei Ihrer Bank abschließen und mit der Sanierung beginnen.
  5. Reichen Sie nach der Sanierung die „Bestätigung nach Durchführung“ des/der Energieberater*in bei Ihrer Bank ein oder laden Sie diese auf dem KfW-Zuschussportal hoch. Anschließend wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Glückliche Eltern mit kleinen Kindern im Huckepack, die gemeinsam in einem Garten in der Nähe ihres Hauses herumlaufen und Spaß haben.

Vierwende-Community

Gemeinsam erfolgreich sanieren

Sie wollen Ihr Haus modernisieren oder sanieren? Gemeinsam mit der Vierwende-Community meistern Sie diese Herausforderung. Hier erhalten Sie Expertenwissen und Webinare und können sich mit Hausbesitzer*innen austauschen, die bereits erfolgreich saniert haben.

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Wann stehen KfW-Darlehen und Tilgungszuschuss bereit?

Ein Kredit wird in der Regel unmittelbar nach Bewilligung der Förderung durch die KfW bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt über den gewählten Finanzierungspartner. Ein Tilgungszuschuss wird sofort verrechnet und reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag.

Nach Abschluss der Maßnahmen müssen zumeist Handwerkerrechnung, Kaufbelege und Nachweise über die Erfüllung der Konditionen eingereicht werden. Die Rückzahlung richtet sich nach der im jeweiligen Programm festgeschriebenen Laufzeit. Bei Krediten ist häufig ein Tilgungszuschuss möglich, wenn alles ordnungs- und fristgemäß eingereicht und gezahlt wird.

Beratung zur KfW-Förderung

KfW-Förderantrag für Heizungstausch über BEG EM

Den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung fördert der Staat mit einem Zuschuss über die Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM). Welche Heizungen gefördert werden, erklären wir im Ratgeber BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude. Der Zuschuss beträgt mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten, kann aber durch zusätzliche Boni noch höher sein. Maximal ist ein Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen.

Ab 2024 beantragen Sie einen Zuschuss bei der KfW. Allerdings: Die KfW-Bank ist in der ersten Jahreshälfte noch mit der Umsetzung der neuen Aufgabe beschäftigt. Geplant ist, dass

  • ab 01. Februar die Registrierung im neuen Förderportal startet
  • ab 27. Februar Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern, die in diesen selbst wohnen, Förderanträge stellen können
  • ab 30. April Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern, die in diesen selbst wohnen, Förderanträge einreichen können
  • ab 31. Juli Vermieter*innen und Unternehmen Förderung beantragen können

Aufgrund dieser Verzögerung ist es ausnahmsweise möglich, dass Sie eine neue Heizung einbauen lassen, ehe Sie Fördermittel beantragen, ohne dabei den Anspruch auf diese zu verlieren. Voraussetzung: Der Heizungstausch startet bis 31. August 2024. Den Förderantrag können Sie dann nachträglich stellen - spätestens aber bis 30. November 2024. Sicherer ist es allerdings, wenn Sie die Förderung erst beantragen, eine Förderzusage abwarten und dann einen Vertrag mit einer Installationsfirma schließen.

Den Antrag für einen Zuschuss für einen Heizungstausch nach BEG EM stellen Eigentümer*innen für ihr Gebäude selbst. Die Zuschüsse zahlt die KfW, wenn Sie alle erforderlichen Nachweise zur getauschten Heizung eingereicht haben.

Ein Handwerker baut eine Wärmepumpe ein: Eine moderne und und vom Fachhandwerker eingestellte Wärmepumpe kann die schwankende Einspeisung von Strom aus Sonne und Wind in das Stromnetz ausgleichen.

Ergänzungskredit zur Zuschussförderung über BEG EM

Wieder eingeführt wird 2024 ein Ergänzungskredit, um eine neue Heizung auch mit Fremdkapital zu finanzieren - schließlich zahlt die KfW den Zuschuss erst nach Abschluss der Arbeiten und nach Vorlage der bezahlten Rechnung. Das bedeutet: Können oder wollen Sie eine neue Heizung nicht komplett vorfinanzieren, bietet die KfW einen Ergänzungskredit. Dieser kann einen Teil der Kosten oder diese vollständig decken. Der Ergänzungskredit ist separat zum Zuschuss zu beantragen. Ist ein bewilligter Zuschuss gezahlt, ist dieser zur Kredittilgung einzusetzen.

Die Konditionen für den Ergänzungskredit gibt die KfW noch bekannt. Über BEG EM erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro eine zusätzliche Förderung: Der Staat verbilligt den Zins um bis zu 2,5 Prozentpunkte gegenüber üblichen Zinssätzen der KfW.

KfW-Förderung für Neubau, erneuerbare Energien und altersgerechtes Wohnen

Über die KfW erhalten Sie Kredite, wenn Sie ein Wohngebäude neu bauen oder einen Neubau kaufen wollen; wenn Sie eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher anschaffen oder Ihr Wohnhaus altersgerecht umbauen möchten.

KfW-Förderprogramm 300: Wohneigentum für Familien

Das Programm unterstützt Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind bei der Finanzierung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung mit einem Kredit zu verbilligten Zinsen (Zinssatz 2024: 0,01 bis 0,53 Prozent). Voraussetzung: Sie werden in der Immobilie selbst wohnen, das Gebäude ist neu gebaut und Ihr Einkommen übersteigt einen bestimmten Wert nicht. Die Zahl der Kinder entscheidet, bis zu welchem zu versteuernden Jahreseinkommen Anspruch auf die Förderung besteht.

  • ein Kind: maximales Jahreseinkommen 90.000 Euro
  • zwei Kinder: maximales Jahreseinkommen 100.000 Euro
  • drei Kinder: maximales Jahreseinkommen 110.000 Euro
  • mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Betrag um 10.000 Euro

Der maximale Kreditbetrag erhöht sich ebenfalls mit der Zahl der Kinder in der Familie: bei ein bis zwei Kindern beträgt er 170.000 Euro, bei 3 bis 4 Kindern 200.000 Kindern und bei mindestens 5 Kindern 220.000 Euro.

Bedingung für die Förderung ist, dass das Wohngebäude ein Effizienzhaus 40 ist oder sein wird und dass ein/e Energieeffizienz-Expert*in die Bauausführung begleitet. Der maximale Kreditbetrag erhöht sich nochmals, wenn das Gebäude mit nachhaltigen Materialien errichtet und dies nachgewiesen wird.

KfW-Förderprogramm 297, 298: Klimafreundlicher Neubau

Kommt das Förderprogramm 300 für Sie nicht infrage - weil kein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt lebt, Ihr Einkommen höher ist als oben genannt oder weil Sie in dem Haus oder der Wohnung nicht selbst leben werden - erhalten Sie für die Finanzierung eines Effizienzhaus 40 ebenfalls zinsgünstige Förderkredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Wohnung.

Eine Antragstellung ist seit 14. Dezember 2023 nicht möglich, da die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind. Die KfW nimmt 2024 wieder Anträge an, wenn der Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet ist.

KfW-Förderprogramm 124: KfW-Wohneigentumsprogramm

Wollen Sie kein Effizienzhaus 40 bauen oder neu erwerben, können Sie dieses über das Programm 124 finanzieren. Das Gebäude muss nach Gebäudeenergiegesetz aber den Standard Effizienzhaus 55 einhalten.

Der effektive Jahreszins ist im Programm 124 höher als in den zuvor genannten Neubau-Programmen und liegt 2024 bei rund 4 Prozent; der Kreditbetrag ist auf 100.000 Euro beschränkt.

KfW-Programm 270: Erneuerbare Energien - Standard

Über dieses Programm werden verschiedene Erzeugungsanlagen für Strom und Wärme auf Basis erneuerbarer Energien finanziert. Dazu gehören:

  • Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden, auf Freiflächen
  • Batteriespeicher
  • Wasser-, Wind- und Biogasanlagen
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) für Biomasse oder Erdwärme
  • Wärme- und Kältenetze
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

Für Privatpersonen ist vor allem die Finanzierung von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und KWK-Anlagen interessant. Anlagen zur Wärmeerzeugung in Gebäuden werden über die BEG EM stärker gefördert; auch der Bau von Gebäudenetzen und der Anschluss an ein Wärmenetz gehören dazu.

Die jeweilige Anlage kann vollständig fremdfinanziert werden. Der Förderkredit lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

barrierefreie Räume in den eigenen vier Wänden werden veranschaulicht

KfW-Programm 159: Altersgerecht Umbauen

Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie in Ihrem Haus Komfort und Sicherheit erhöhen wollen, etwa durch

  • erhöhten Einbruchschutz
  • reduzierte Barrieren
  • Erweiterung der Wohnflächen
  • Einbau von Smarthome-Anwendungen

Die Zinsen liegen 2024 bei rund 3 Prozent; der Kredit umfasst bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wollen Sie eine gerade altersgerecht umgebaute Immobilie erwerben, können Sie den Förderkredit auch beanspruchen.

Darüber hinaus gibt es einen Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren. Für diesen Zuschuss wurde Ende 2023 eine Antragssperre verhängt - neue Anträge können vorerst nicht gestellt werden.

Kontaktdaten KfW

Kostenfreie Servicehotline zu Bauen, Sanieren & Wohnwirtschaft:
0800 539 9002
Erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr.

Internet: www.kfw.de

Post-Adresse:
KfW Bankengruppe
Hauptsitz Frankfurt am Main
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Weitere Kontaktmöglichkeiten:
www.kfw.de/KfW-Konzern/Kontakt

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