KfW-Förderung für Neubau, erneuerbare Energien und altersgerechtes Wohnen
Über die KfW erhalten Sie Kredite, wenn Sie ein Wohngebäude neu bauen oder einen Neubau kaufen wollen; wenn Sie eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher anschaffen oder Ihr Wohnhaus altersgerecht umbauen möchten.
KfW-Förderprogramm 300: Wohneigentum für Familien
Das Programm unterstützt Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind bei der Finanzierung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung mit einem Kredit zu verbilligten Zinsen (Zinssatz 2024: 0,01 bis 0,53 Prozent). Voraussetzung: Sie werden in der Immobilie selbst wohnen, das Gebäude ist neu gebaut und Ihr Einkommen übersteigt einen bestimmten Wert nicht. Die Zahl der Kinder entscheidet, bis zu welchem zu versteuernden Jahreseinkommen Anspruch auf die Förderung besteht.
- ein Kind: maximales Jahreseinkommen 90.000 Euro
- zwei Kinder: maximales Jahreseinkommen 100.000 Euro
- drei Kinder: maximales Jahreseinkommen 110.000 Euro
- mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Betrag um 10.000 Euro
Der maximale Kreditbetrag erhöht sich ebenfalls mit der Zahl der Kinder in der Familie: bei ein bis zwei Kindern beträgt er 170.000 Euro, bei 3 bis 4 Kindern 200.000 Kindern und bei mindestens 5 Kindern 220.000 Euro.
Bedingung für die Förderung ist, dass das Wohngebäude ein Effizienzhaus 40 ist oder sein wird und dass ein/e Energieeffizienz-Expert*in die Bauausführung begleitet. Der maximale Kreditbetrag erhöht sich nochmals, wenn das Gebäude mit nachhaltigen Materialien errichtet und dies nachgewiesen wird.
KfW-Förderprogramm 297, 298: Klimafreundlicher Neubau
Kommt das Förderprogramm 300 für Sie nicht infrage - weil kein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt lebt, Ihr Einkommen höher ist als oben genannt oder weil Sie in dem Haus oder der Wohnung nicht selbst leben werden - erhalten Sie für die Finanzierung eines Effizienzhaus 40 ebenfalls zinsgünstige Förderkredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Wohnung.
Eine Antragstellung ist seit 14. Dezember 2023 nicht möglich, da die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind. Die KfW nimmt 2024 wieder Anträge an, wenn der Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet ist.
KfW-Förderprogramm 124: KfW-Wohneigentumsprogramm
Wollen Sie kein Effizienzhaus 40 bauen oder neu erwerben, können Sie dieses über das Programm 124 finanzieren. Das Gebäude muss nach Gebäudeenergiegesetz aber den Standard Effizienzhaus 55 einhalten.
Der effektive Jahreszins ist im Programm 124 höher als in den zuvor genannten Neubau-Programmen und liegt 2024 bei rund 4 Prozent; der Kreditbetrag ist auf 100.000 Euro beschränkt.
KfW-Programm 270: Erneuerbare Energien - Standard
Über dieses Programm werden verschiedene Erzeugungsanlagen für Strom und Wärme auf Basis erneuerbarer Energien finanziert. Dazu gehören:
- Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden, auf Freiflächen
- Batteriespeicher
- Wasser-, Wind- und Biogasanlagen
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) für Biomasse oder Erdwärme
- Wärme- und Kältenetze
- Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
Für Privatpersonen ist vor allem die Finanzierung von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und KWK-Anlagen interessant. Anlagen zur Wärmeerzeugung in Gebäuden werden über die BEG EM stärker gefördert; auch der Bau von Gebäudenetzen und der Anschluss an ein Wärmenetz gehören dazu.
Die jeweilige Anlage kann vollständig fremdfinanziert werden. Der Förderkredit lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren.