Gebäudeenergiegesetz (GEG) beachten
Wer neu baut, muss das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beachten. Es macht Vorgaben zur Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard eines Gebäudes. Durch die Regelungen des GEG werden neue Gebäude nur noch als Niedrigstenergiegebäude errichtet. Das bedeutet, dass der Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung sehr gering sein muss.
GEG für Neubauten
Für Neubauten schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor, erneuerbare Energien zu nutzen. Der Wärme- und Kältebedarf Ihres Hauses muss zu einem vorgegebenen Anteil mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Planen Sie zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, muss diese mindestens 50 Prozent Ihres Energiebedarfs decken.
Dabei sind Sie durch das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet nachzuweisen, dass sie die Anforderungen des Gesetzes erfüllen. Nach Abschluss aller Arbeiten an Ihrem neuen Haus müssen Sie eine sogenannte Erfüllungserklärung bei der zuständigen Behörde einreichen. In diesem Artikel haben wir Ihnen ausführliche Informationen zu den Zielen und Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz zusammengestellt.