Wann rechnet sich die Investition für eine Aufsparrendämmung?
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, bestimmte Bauteile zu dämmen –entweder generell oder beim Sanieren. Für das Dach beziehungsweise die oberste Geschossdecke besteht eine Dämmpflicht. Wenn die Dämmpflicht nicht eingehalten wird, kann dieser Ordnungsverstoß mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Im Neubau ist die Aufsparrendämmung weit verbreitet. Die Dachdämmung wird von vornherein in die Bauplanung einbezogen und verursacht so keine zusätzlichen Kosten. Mit der Aufsparrendämmung können leicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, die das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) für die Dämmung von Dachgeschossen vorgibt.
Für die Dachdämmung eines Altbaus ist die Aufsparrendämmung die aufwändigste und teuerste Methode. Das Dach muss vollständig abgedeckt werden, dafür ist ein Baugerüst notwendig. Daher empfiehlt sich die Aufsparrendämmung vor allem dann, wenn das Dach sowieso erneuert wird. So gehen Dämmung und Eindeckung des Daches Hand in Hand.
Neben der gesetzlichen Vorschrift bringt eine gute Isolierung weitere Vorteile mit sich:
- Eine Dachdämmung spart rund 8 Prozent Heizenergie und reduziert damit auch die Heizkosten.
- Ein Dachausbau schafft mehr Wohnraum.
- Ein verbesserter Hitze- und Kälteschutz führt zu mehr Wohnkomfort.
- Die Dämmung schützt die innenliegenden Bauteile vor dem Außenklima.
- Energiesparen trägt zum Klimaschutz bei.
Eine Aufsparrendämmung rechnet sich demnach durch die langfristige Einsparung an Heizkosten und die generelle Wertsteigerung der Immobilie. Ein umfangreicher Dachausbau empfiehlt sich jedoch nur, wenn der Dachboden als Wohnraum genutzt und entsprechend geheizt werden soll. Wird das Dachgeschoss zukünftig nicht als Wohnraum genutzt, ist es deutlich kostengünstiger, nur die oberste Geschossdecke zu dämmen.