Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Vergleich
17.12.2021 Lesedauer: min Andreas Grabolle und Jens Brehl
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner*innen eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. So ermöglicht er eine nutzerunabhängige Beurteilung. Alles Wissenswerte und die Vorteile auf einem Blick.
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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- meist freie Wahl: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
- Verbrauchsausweis in der Regel kostengünstiger
- Werte der Energieeffizienz beider Ausweise nicht miteinander vergleichbar
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis Pflicht?
Ein gültiger und korrekter Energieausweis ist beim Hausverkauf und bei der Vermietung Pflicht.
Grundsätzlich besteht die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Ein Bedarfsausweis ist nur in folgenden Fällen Pflicht:
- Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
- Neubauten – hier liegen schlicht keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor
- nach dem nachträglichen Dämmen der Fassade oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – hier müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen
Beim direkten Vergleich beider Ausweise ist Vorsicht geboten: Verbrauchs- und Bedarfsausweise enthalten zwar dieselbe Effizienzskala – deren Bewertungen können aber für ein und dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen.
Die Vorteile von Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Für mehr Informationen bitte scrollen bzw. ziehen
Für beide Ausweise gilt: Die benötigten Informationen für die Bestellung müssen nicht zwingend bei einer Vor-Ort-Analyse erhoben werden. Auch kostengünstig online bestellte Energieausweise erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.
Wie ein Energieausweis im Internet bestellt werden kann und welche Unterlagen nötig sind, erklärt der Artikel Energieausweis online erstellen.
Kosten für Energieausweis im Ein- und Mehrfamilienhaus
Die Kosten variieren je nachdem, ob ein Vor-Ort-Termin stattfindet und ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis erstellt werden soll.
Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands stets günstiger. Liegen Fotos vor, anhand derer der energetische Zustand des Gebäudes ersichtlich ist, ist ein Termin vor Ort nicht nötig. Dafür ist mit Kosten zwischen 50 und 100 Euro zu rechnen. Bei Mehrfamilienhäusern mit über sechs Wohneinheiten sind Kosten in Höhe von circa 250 Euro üblich.
Online bestellt , kostet ein Bedarfsausweis um die 100 Euro. Erfolgt eine Datenaufnahme vor Ort, sind zwischen 300 und 500 Euro fällig. Bei größeren Gebäuden ist eine Grundpauschale von circa 300 Euro zuzüglich 30 bis 50 Euro je Wohneinheit üblich.
Der Verbrauchsausweis: Berechnungsgrundlage
Der Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Nutzer*innen erstellt. Er bewertet die Effizienz eines Gebäudes anhand des gemessenen Energieverbrauchs. Benötigt werden:
- Energieverbrauchsdaten für Heiz- und ggf. Warmwasser oder andere geeignete Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes der letzten drei Jahre
- Angaben über inspektionspflichtige Klimaanlagen und Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion
- Detaillierte Angaben der Sanierungsstände
- Fotos, anhand derer die energetischen Eigenschaften des Gebäudes ersichtlich sind – ansonsten Ortsbegehung durch Expert*innen erforderlich
Achtung: Auftraggeber*innen sind für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben verantwortlich. Bei Falschangaben droht ein Bußgeld.
Um starke Witterungseinflüsse bei der Bewertung auszugleichen, werden die Verbrauchsdaten mittels Klimafaktoren umgerechnet („klimabereinigt“).
So führt etwa ein sehr kalter Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes. Der so berechnete Energieverbrauchskennwert ist stark abhängig vom Verhalten der Bewohner*innen. Bei einem Wechsel der Bewohner*innen und verändertem Nutzer- und Heizverhalten kann der künftige Verbrauch des Gebäudes vom Energieverbrauchskennwert im Energieausweis abweichen.
Der Bedarfsausweis: Berechnungsgrundlage
Der Energiebedarfsausweis berechnet den jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes für Beheizung und Warmwasserbereitung. Berücksichtigt werden dafür die relevanten physikalischen Eigenschaften des Hauses wie die Abmessungen und der Wärmedurchlasswiderstand der Gebäudehülle. Die Anlagentechnik (Heiz- und Lüftungsanlage bzw. die Verwendung erneuerbarer Energien) fließt ebenfalls in die Berechnungen ein. Messungen vor Ort sind nicht erforderlich. Unter der Annahme von standardisierten Rahmenbedingungen für Witterung und Nutzerverhalten berechnen sich die Energiebedarfskennwerte des Gebäudes. Benötigt werden:
- grundlegende Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes: Wann wurde es gebaut, welche Heiztechnik wird genutzt, ist das Gebäude gedämmt?
Achtung: Auftraggeber*innen sind für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben verantwortlich. Bei Falschangaben droht ein Bußgeld.
Zusätzlich zum Endenergieverbrauch wird auch der Primärenergieverbrauch bewertet. Kurz zur Erläuterung: Als Primärenergie wird die Energie bezeichnet, die ursprünglich zum Beispiel in Form eines Brennstoffs wie Erdgas zur Verfügung steht. Die Endenergie ist dann der nach Energiewandlungs- und Übertragungsverlusten übrig gebliebene Teil der Primärenergie. Beim Bedarfsausweis fließt also die gesamte Kette der Energiebereitstellung mit ein. Wegen der verschiedenen Primärenergiefaktoren der Energieträger (Öl, Gas, Pellets usw.) kann sich der Primärenergieverbrauch von Gebäuden auch bei ähnlichem Endenergieverbrauch deutlich unterscheiden.