Immobilienanzeigen und Hausverkauf: Pflichten für Verkäufer*innen
Bereits bei der ersten Besichtigung muss ein gültiger und korrekter Energieausweis Interessent*innen unaufgefordert gezeigt oder zumindest deutlich sichtbar ausgehängt werden. Die Papierform ist vorgeschrieben. Den Ausweis digital auf einem Smartphone oder Monitor zu zeigen reicht nicht. Wer gegen diese Pflichten verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Wer einen Energieausweis besitzt und eine Immobilienanzeige in einem kommerziellen Medium schaltet, muss darin folgende Angaben machen:
- Art des Energieausweises
- Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf
- wesentlicher Energieträger für die Heizung
- Baujahr (Wohngebäude)
- Energieeffizienzklasse (Wohngebäude, wenn Energieausweis seit April 2014 ausgestellt wurde)
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für Wärme und Strom getrennt (nur bei Nichtwohngebäuden)
Eigentümer*innen sind für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben für das Erstellen des Verbrauchsausweises verantwortlich. Bei Falschangaben droht ein Bußgeld.
Hauskauf: Welche Rechte haben Käufer*innen?
Alle Kaufinteressenten haben bei der ersten Objektbesichtigung einen Anspruch darauf, den Energieausweis zu sehen. Darüber hinaus gibt aber kein Recht darauf, sich den Ausweis aushändigen zu lassen.