Contracting: Heizung & Photovoltaikanlage mieten

23.04.2020 Lesedauer: min Manuel Berkel

Ein älterer Mann und eine ältere Dame sitzen am Tisch mit Taschenrechner und Unterlagen.

Eine neue Heizung oder Photovoltaikanlage ohne Kosten für den Kauf? Beim Energiecontracting zahlen Hauseigentümer*innen nur eine monatliche Gebühr. Wir zeigen Ihnen, wie Contracting funktioniert, was die Vorteile und Nachteile von Contracting sind und worauf Sie beim Vertrag achten sollten.

HeizCheck: Heizenergieverbrauch prüfen

Sie möchten wissen, ob sich eine neue Heizanlage für Sie lohnt? Prüfen Sie zunächst, ob Ihre bisherigen Heizkosten zu hoch sind:

Bitte halten Sie Ihre Heizkostenabrechnung bereit.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Contracting meist für Heizung und Photovoltaik
  • keine Anschaffungskosten, dafür höhere laufende Kosten
  • Betrieb und Wartung durch Dienstleister*in
  • Laufzeit des Vertrags für Wärmelieferung bis zu 15 Jahre
  • Tipp: Übernahme der Anlage am Laufzeit-Ende nur als Option vereinbaren.

Was ist Contracting? Definition


Beim Contracting überträgt ein/e Hauseigentümer*in die Energieversorgung an eine/n Dienstleister*in. So spart sie/er sich die Anschaffungskosten für die neue Anlage und überlässt den Betrieb dem/der Dienstleister*in. Dafür fällt ein höherer Preis für die Energie an.

Neben dem Wärmeliefer-Contracting für Heizungen gibt es zum Beispiel noch Contracting für Photovoltaikanlagen oder für Investitionen ins Energiesparen. Die Bezeichnung kommt vom englischen Wort „contract“ für Vertrag. Der/die Auftraggeber*in wird auch „Contracting-Nehmer“ und der/die Dienstleister*in „Contractor“ genannt.

Contracting Infografik


Der häufigste Fall ist das Energieliefer-Contracting: Der Contractor baut dabei im Haus der/des Contracting-Nehmer*in eine neue Heizung oder Photovoltaikanlage ein. Der Contractor

  • kümmert sich um die Planung der Anlage,
  • übernimmt die Finanzierung,
  • überwacht als Betreiber*in die Funktion,
  • bleibt wirtschaftliche/r Eigentümer*in der Anlage und
  • sorgt meist auch für regelmäßige Wartung.

Im Gegenzug zahlt der/die Energiecontracting-Nehmer*in über mehrere Jahre eine monatliche Rate für die gelieferte Wärme (oder den gelieferten Strom) und für die Wartung an den Contractor. Energieversorger bewerben dieses Modell häufig mit der Bezeichnung “Heizung mieten”.

Welche Vorteile hat Contracting?

Der wichtigste Vorteil beim Contracting ist der Verzicht auf die hohen, einmaligen Kosten für die Anschaffung einer Heizung oder Photovoltaikanlage. Der/die Energiecontracting-Nehmer*in muss sich nicht um die Planung kümmern und bekommt rasch eine moderne, effiziente Anlage eingebaut, die entweder weniger Brennstoff verbraucht als die alte oder sie/ihn mit erneuerbarer Energie versorgt. Die regelmäßige Wartung überlässt sie/er in der Regel dem Contractor, der für einen fehlerfreien Betrieb verantwortlich ist.

Kind vor Holzpelletlager

Günstige Energiepreise für den Contractor

Ein weiterer wichtiger Vorteil: Der Contrator kann Energie in größeren Mengen günstiger einkaufen und teilweise von Steuervergünstigungen profitieren. Das Einpreisen dieses Vorteils macht Contracting-Angebote teilweise auch bei den laufenden Kosten finanziell attraktiv.

Hat Contracting auch Nachteile?

Contracting ist eine Dienstleistung, deshalb fallen höhere Kosten an als zum Beispiel beim Kauf einer Heizung, deren Wartung und dem Bezug von Gas oder Öl. Der Contractor setzt Personal ein und die Hauseigentümer*innen sparen sich Aufwand, den sie normalerweise finanziell nicht berücksichtigen. Laut Verbraucherzentrale sollten sich Interessent*innen also auch fragen, ob sie bereit sind, für diesen zusätzlichen Service einen Aufpreis zu zahlen.

Die Laufzeit von Contracting-Verträgen beträgt meist 5 bis 15 Jahre, bei Photovoltaikanlagen auch 20 Jahre. Die Nutzer*innen binden sich also für längere Zeit an den Contractor. Vorab muss vertraglich geregelt werden, was mit der Heizung oder Photovoltaikanlage im Anschluss passiert, da sie wirtschaftliches Eigentum des Contractors ist. Der gesamte Vertrag fürs Contracting sollte vorab genau geprüft werden. Zudem kann der/die Eigentümer*in derzeit (Stand: Februar 2020) nicht von den hohen öffentlichen Förderungen des BAFA oder anderer Fördergeber profitieren.

Contracting: Vor- und Nachteile

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Vorteile von Contracting
Nachteile von Contracting
keine Anschaffungskosten
kein wirtschaftliches Eigentum an der Anlage
kein Aufwand für Planung, Betrieb und Brennstoffkauf
Zugang muss gewährleistet sein (Vermietung Heizungskeller)
einfache Energieeinsparung
meist höhere laufende Kosten
klare Zuständigkeiten
lange Vertragslaufzeit
­
Aufwand fürs Prüfen des Vertrags
­
keine öffentliche Förderung
 
Vorteile von ContractingNachteile von Contractingkeine Anschaffungskostenkein wirtschaftliches Eigentum an der Anlagekein Aufwand für Planung, Betrieb und BrennstoffkaufZugang muss gewährleistet sein (Vermietung Heizungskeller)einfache Energieeinsparungme

Welche Arten von Contracting gibt es?

Wenn es um Energie geht, werden mehrere Formen von Contracting unterschieden:

  • Energieliefer-Contracting/Anlagen-Contracting: Der Contractor ist wirtschaftliche/r Eigentümer*in der neuen Anlage und liefert Wärme oder Strom. Er/sie übernimmt Finanzierung, Planung, Bau, Bedienung, Wartung und falls nötig den Kauf von Brennstoff . Wenn eine neue Heizung eingebaut wird, spricht man auch von Wärmeliefer-Contracting.
  • Betriebsführungs-Contracting: Entspricht weitgehend dem Energieliefer-Contracting, allerdings finanziert der/die Contracting-Nehmer*in die neue Anlage und bleibt deren wirtschaftliche/r Eigentümer*in. Der Contractor übernimmt nur Bedienung und Wartung. Kommt vor allem bei komplexen Büro- oder Industriegebäuden vor, bei denen der Betrieb viel Fachwissen erfordert.
  • Energieeinspar-Contracting: Je nach Vertragsmodell sind entweder Contractor oder Contracting-Nehmer*in Eigentümer*in der neuen Anlage. Der Contractor bietet eine garantierte Energieeinsparung an und setzt Energiesparmaßnahmen um, wie eine Gebäudedämmung oder den Einbau programmierbarer Heizungsthermostate. Der/die Contracting-Nehmer*in zahlt auch hier mehr als für die bisherige Gas- oder Öllieferung. Allerdings bleiben ihm/ihr die Investitionen ins Energiesparen auch dann erhalten, wenn der Contracting-Vertrag ausgelaufen ist.
  • Finanzierungs-Contracting: Der Contractor übernimmt lediglich Planung, Bau und Finanzierung. Der/die Contracting- Nehmer*in betreibt die Anlage auf eigenes Risiko. Dieses Modell wird deshalb in der Regel nicht zum Contracting im engeren Sinne gezählt.

In diesem Beitrag geht es vor allem um Energieliefer-Contracting beziehungsweise das Anlagen-Contracting.

Energie-Contracting oder Wärme-Contracting: Welche Heizung ist möglich?

Wärmeliefer-Contracting gibt es mit verschiedenen Heizungen und Energieträgern. Ein neuer Brennwertkessel oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) für Mehrfamilienhäuser wird mit Gas oder Öl betrieben. Es gibt aber auch Contracting für Wärme mit erneuerbaren Energien: Wärmepumpen und Geothermie, Holzpellet-Heizungen oder Kombinationen mit Solarthermie. Gerade für erneuerbare Energien kann Contracting attraktiv sein, weil dabei die Investitionskosten oft höher sind als für fossile Brennwertkessel.

Contracting für die Heizung im Mehrfamilienhaus

Im Mehrfamilienhaus ist der Bedarf an Wärme und Strom üblicherweise wesentlich größer als im Einfamilienhaus. Deswegen kommen für Mehrfamilienhäuser andere Heizungen infrage. Beispiele dafür sind Brennstoffzellen-Heizungen und Blockheizkraftwerke (BHKW). Wegen der hohen Kosten für die Installation ist Contracting für solche Heizungen im Mehrfamilienhaus oft eine interessante Option.

Contracting Brennstoffzelle

Der Kauf und die Installation einer Heizung mit Brennstoffzellen sind vergleichsweise teuer. Für ein Komplettpaket für ein Einfamilienhaus werden in der Regel mindestens 30.000 Euro fällig. Deshalb bietet sich Contracting hier besonders an. Als Energieträger dient Wasserstoff, der in der Brennstoffzellen-Heizung aus Erdgas gewonnen wird. Eine Brennstoffzellen-Heizung sorgt gleichzeitig für Wärme und Strom. Deshalb könnte das Brennstoffzellen-Contracting auch für viele Unternehmen interessant sein, die beides in größeren Mengen benötigen – üblich sind jedoch Blockheizkraftwerke. Contracting für eine Heizung im Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus mit Brennstoffzellen lohnt sich meist nur bei einem überdurchschnittlichen Bedarf an Wärme und Strom. Solche Contracting-Angebote sind daher sehr selten.

Heizungsexperte erklärt einem Paar etwas zu ihrer Heizung

BHKW-Contracting

Mit Blockheizkraftwerken (BHKW) wird ebenfalls Strom und Wärme produziert. Wie bei Brennstoffzellen-Heizungen ist ein vergleichsweise hoher Bedarf an beidem und eine ganzjährig hohe Grundlast nötig, um ein BHKW wirtschaftlich zu betreiben. Die einmaligen Kosten sind ebenso höher als bei anderen Heizungen. Deshalb kann BHKW-Contracting eine Option sein, vor allem für Mehrfamilienhäuser und Unternehmen.

Wer sich für Heizungs-Contracting für Mehrfamilienhäuser oder Unternehmen interessiert, sollte auch andere Optionen prüfen, zum Beispiel Heizungen mit erneuerbaren Energien wie Holz oder Geothermie sowie die Kombination mit Photovoltaik oder Solarthermie.

Wie funktioniert Contracting mit Photovoltaik für Einfamilienhäuser?

Schon seit einigen Jahren gibt es Energieliefer-Contracting auch für die Stromerzeugung. Für Hausbesitzer*innen kommen vor allem Photovoltaikanlagen in Frage. Ob Ihr Dach grundsätzlich für Photovoltaik (PV) geeignet ist, können Sie mit unserem PhotovoltaikCheck herausfinden.

Im typischen Fall für ein Einfamilienhaus stellt der/die Gebäudeeigentümer*inn dem Contractor das Dach zur Verfügung. Der Contractor finanziert die Anlage, bleibt ihr/e wirtschaftliche/r Eigentümer*in, pflegt und wartet sie. Dafür erhält sie/er vom Contracting-Nehmer eine monatliche Rate.

Einnahmen erzielt der/die Contracting-Nehmer*in, indem sie/er einen Teil des Solarstroms durch Eigenverbrauch selbst nutzt (Ein- und Zweifamilienhaus – im Mehrfamilienhaus: Mieterstrom) und einen Teil ins Netz einspeist. Für die Netzeinspeisung erhält sie/er eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Deshalb orientiert sich am EEG auch die Laufzeit der Contracting-Verträge für PV-Anlagen. Sie beträgt bis zu 20 Jahre.

­Stromkosten-Einsparung durch Eigenverbrauch von Solarstrom:

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Kosten für Netzstrom:
Kosten für Sonnenstrom:
Einsparung:
22 bis 32 Cent je kWh
9 bis 12 Cent je kWh
13 bis 20 Cent je kWh (45 bis 71 Prozent)
Kosten für Netzstrom: 22 bis 32 Cent je kWh Kosten für Sonnenstrom: 9 bis 12 Cent je kWh Einsparung: 13 bis 20 Cent je kWh (45 bis 71 Prozent)

Wie funktioniert Photovoltaik-Contracting für Wohnungseigentümergemeinschaften?

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind das Contracting für Photovoltaik (PV) und ähnliche Modelle eine einfache Möglichkeit, die Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage an ein Contractingunternehmen auszulagern. Vertraglich sind verschiedene Modelle möglich:

  • Mieterstrommodell: Über das Mieterstrommodell ist auch eine komplette Stromversorgung der teilnehmenden Parteien möglich. Die WEG oder Dienstleister*innen betreiben dabei die PV-Anlage und werden rechtlich zu Energieversorgungsunternehmen, beliefern also die Eigentümer*innen mit Strom. Unter bestimmten Auflagen gibt es vom Staat eine Mieterstromförderung, die Abwicklung übernehmen Dienstleister*innen. Wegen des nicht unerheblichen Aufwands bieten Unternehmen dieses Modell meist nur für WEG mit mehr als 15 Parteien an.
  • Vollversorgung ohne Mieterstrommodell: Ist eine Vollversorgung mit Strom aus der PV-Anlage und dem Stromnetz gewünscht, kann die WEG auch auf die Mieterstromförderung verzichten, um nicht die damit verbundenen Pflichten erfüllen zu müssen. Die Schwelle ist dann niedriger, Dienstleister*innen bieten dieses Modell meist ab 10 Parteien an. Trotz des Verzichts auf die Förderung kann die Solaranlage wirtschaftlich betrieben werden.
  • Dachpacht: Für WEG, die den organisatorischen Aufwand für eine PV-Anlage begrenzen wollen, bietet es sich an, ihre Dachfläche zu verpachten. Der errichtet und betreibt die PV-Anlage und übernimmt alle Aufgaben. Die WEG erhält für das Bereitstellen des Daches eine regelmäßige Vergütung.
Photovoltaikzellen werden auf einem Dach verlegt

Contracting & Heizung: Was sind die Kosten?

Die Kosten für Wärmeliefer-Contracting bestehen aus einem fixen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro Kilowattstunde Wärme. Manche Contractoren verlangen bei Abschluss des Vertrags außerdem einen einmaligen Zuschuss für die Anlage.

Um Preise miteinander zu vergleichen, sollten Sie bei Angeboten auf den gleichen Leistungsumfang achten:

  • Wohn- oder Heizfläche beziehungsweise Wärmemenge
  • vergleichbare Aufgaben: nur Heizwärme oder auch Warmwasser?
  • Heizleistung (kW) beziehungsweise elektrische Leistung der Anlage
  • Ausbau und Entsorgung der alten Heizung sollten inbegriffen sein

Die Gesamtkosten aus Grund- und Arbeitspreis können Sie auf den Preis pro Quadratmeter Wohnfläche umrechnen und mit anderen Wärmepreisen vergleichen. Bei großen Gebäuden können Sie sich dabei an den Kosten für Fernwärme orientieren. Bei kleineren Gebäuden sind Mehrkosten von bis zu 30 Prozent üblich. Vergleichswerte für Fernwärme bietet der Heizspiegel.

Contracting & Heizung: Wie werden die Kosten auf Mieter*innen umgelegt?

Grundsätzlich können Kosten für die Wärmelieferung per Contracting auch bei vermieteten Wohnungen auf die Mieter*innen umgelegt werden. Die Vermieter*innen sind jedoch auch beim Contracting an das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. In der Regel dürfen die Heizkosten nach der Umstellung auf Contracting nicht höher sein als zuvor.

Die Kostenübernahme muss außerdem gesondert vereinbart werden, bei neuen Mietverhältnissen im Mietvertrag, bei bestehenden in einer Nachtrags- oder Ergänzungsvereinbarung. Bei Altverträgen hängt die genaue Formulierung der Vereinbarung auch davon ab, ob die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages geltende Betriebskostenverordnung schon eine Regelung zum Contracting enthielt.

Contracting & Heizung: Mit welcher Kostenentwicklung ist zu rechnen?

Viel Aufmerksamkeit sollten Hauseigentümer*innen den Preisänderungsklauseln in den Verträgen für Contracting widmen. Die Bestimmungen zu den jährlichen Preisänderungen orientieren sich meist an der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV).

Grundlegende Tipps zu Preisänderungen gibt es in der Broschüre “Energiecontracting – Neue Heizung zum Nulltarif?”, die beim Verbraucherverband “Wohnen im Eigentum” bestellt werden kann. Der 100 Seiten umfassende Ratgeber stammt allerdings aus dem Jahr 2008 und berücksichtigt aktuelle Gesetzesänderungen und die neuere Rechtsprechung nicht. Für Contracting-Verträge sind vor allem Urteile zur Fernwärme relevant.

Contracting & Photovoltaik: Was sind die Kosten?

Die Kosten für das Pachten von Photovoltaikanlagen hängen von der Leistung in Kilowattpeak (kWp) ab. Je mehr Strom der/die Pächter*in mit der Anlage erzeugen kann, desto höher ist auch die Gebühr. Die Kosten unterscheiden sich aber auch von Anbieter*in zu Anbieter*in.

Bei einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2017 lagen die monatlichen Raten für Photovoltaikanlagen mit 4 bis 6,5 kWp zwischen 56 und 103 Euro. Für Mehrfamilienhäuser können die Anlagen deutlich größer sein und damit auch die Raten höher – ebenso wie die möglichen finanziellen Vor- oder Nachteile.

Für Einfamilienhäuser verrechnete die Verbraucherzentrale die monatlichen Kosten mit den Einnahmen aus dem Eigenverbrauch des Solarstroms und der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Demnach waren für die Kund*innen von 13 Pachtangeboten nur drei wirtschaftlich. Über eine Dauer von 18 Jahren betrug der Ertrag 83 bis 869 Euro. Bei den anderen Angeboten gab es Verluste zwischen 409 und 8.734 Euro.

Ob Ihr Dach für Photovoltaik geeignet ist, können Sie mit unserem PhotovoltaikCheck ermitteln.

Gibt es für Contracting eine Förderung?

Für Energiecontracting bei selbst genutzten Wohnimmobilien gibt es aktuell (Stand: Februar 2020) keine Förderung vom Bund. Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung allerdings angekündigt, Contracting in der Förderung besser zu berücksichtigen. Die Details sollen 2020 in einer Neuauflage der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgelegt werden.

Wie Sie Anbieter*innen für Contracting finden

Anbieter*innen für Contracting aus dem Bereich Wärme lassen sich auf einer Karte des Verbandes für Wärmelieferung (VfW) nach Postleitzahlen suchen. Einige Energieagenturen veröffentlichen online ebenfalls Listen mit regionalen Dienstleister*innen. Neben diesen spezialisierten Unternehmen haben auch viele Energieversorger Energiecontracting im Angebot.

Contracting für Photovoltaikanlagen bieten ebenfalls viele Energielieferanten an. Weitere Unternehmen sind in einer Datenbank des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) verzeichnet. In der erweiterten Suche findet sich dort die Dienstleistung “Leasing Solarstrom”.

Photovoltaikanlage wird gereinigt

Was geschieht mit der Heizung oder PV-Anlage nach Ende der Laufzeit?

Beim Contracting gehört die Heizung oder Photovoltaikanlage wirtschaftlich gesehen dem Contractor. Im Vertrag muss deshalb vorab geregelt werden, was mit der Anlage am Ende der bis zu 15-jährigen Vertragslaufzeit oder bei einer Kündigung passiert.

Vier typische Fallstricke beim Ende von Energiecontracting-Verträgen:

  1. Kaufverpflichtung: Lassen Sie sich nicht dazu zwingen, die Anlage zu übernehmen. Besser ist eine Option für Übernahme oder Kauf.
  2. Übernahmekosten: Versuchen Sie, die Abstandszahlung niedrig zu halten. Den genauen Restwert kann nur ein/e Sachverständige/r bestimmen.
  3. Übernahmezustand: Der Contractor sollte sich dazu verpflichten, die Anlage bis zum Ende voll funktionsfähig und auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
  4. Rückbau: Der Contractor sollte laut Vertrag das Eigentum des/der Contracting-Nehmer*in im Heizungskeller oder auf dem Dach in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen und alle Anschlüsse sichern.

Der/die Contracting-Nehmer*in sollte außerdem unbedingt das Vertragsende im Auge behalten und sich mindestens ein halbes (besser: ein ganzes Jahr) im Voraus um den Einbau einer neuen Heizung bemühen. Gerade bei Heizungen sieht sich der/die Hauseigentümer*in sonst mitunter gezwungen, einen Folgevertrag mit dem bisherigen Contractor abzuschließen. Welche neue Heizung sich für Ihre Immobilie rechnet, erfahren Sie mit unserem ModernisierungsCheck.

Was sollte bei Contracting im Vertrag stehen?

Außer den Preisänderungsklauseln, dem Leistungsumfang und den Regeln zur Übernahme der Heizung am Ende der Laufzeit gibt es in jedem Vertrag zum Contracting noch weitere Inhalte, die Sie prüfen sollten:

  • Eigentum an der Anlage: Der Contractor finanziert die Anlage, rechtlich gesehen wird sie mit dem Einbau aber trotzdem Eigentum des/der Gebäudeeigentümer*in. Manche Contractoren wollen sich deshalb eine Grunddienstbarkeit am Grundstück sichern. Die Verbraucherzentrale rät davon ab.
  • Aufstellraum: Der Contractor wird sich Zutrittsrechte an Ihren Räumlichkeiten sichern, um die Anlage regelmäßig warten zu können. Dafür können Sie eine kleine Miete vereinbaren.
  • Lieferunterbrechung: Der Vertrag sollte die Haftung des Contractors für Unterbrechungen der Versorgung regeln. Vereinbaren Sie für Lieferunterbrechungen eine Frist, in welcher der Contractor diese beheben muss, sowie eine eventuelle Entschädigung.
  • Vertragslaufzeit: Nach aktueller Rechtslage (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV) beträgt die zulässige Vertragslaufzeit maximal zehn Jahre. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist möglich, sofern der ursprüngliche Vertrag nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Bei Photovoltaikanlagen sind auch Vertragslaufzeiten von 20 Jahren üblich, weil es dabei um die Lieferung von Strom und nicht Wärme geht.

Wie diese Beispiele zeigen, ist das für Contracting geltende Recht nicht leicht zu überblicken. Deshalb sollten Sie im Zweifelsfall eine/n auf Contracting spezialisierte/n Energieberater*in oder eine Anwältin/einen Anwalt fragen. So können Sie alles Wichtige bereits im Vertrag festhalten und kommen zu Ihrem Recht beim Contracting.

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