Wann muss ein hydraulischer Abgleich bei Fußbodenheizungen durchgeführt werden?
Ob und wann ein hydraulischer Abgleich einer Fußbodenheizung durchzuführen ist, hängt von vielen Faktoren ab: etwa dem Wunsch nach Förderung, Modernisierung, Neubau oder bei auftretenden Problemen.
Viele Förderprogramme für neue Heizungen oder andere Modernisierungen schreiben einen hydraulischen Abgleich vor. Wird eine solche Förderung in Anspruch genommen, ist er verpflichtend.
Wird ein Altbau modernisiert, beispielsweise durch eine Dämmung, ist ein hydraulischer Abgleich zumindest empfehlenswert. Denn das volle Sparpotenzial einer Modernisierung wird nur ausgeschöpft, wenn die Heizanlage auf die Gebäudehülle abgestimmt ist.
Bei einem Neubau ist ein hydraulischer Abgleich der Fußbodenheizung ebenfalls empfehlenswert. So lässt sich das Heizsystem optimal auf das Gebäude einstellen und der Energieverbrauch von Anfang an optimieren.
Treten bestimmte Probleme mit einer Fußbodenheizung auf, kann das ebenfalls Grund für einen hydraulischen Abgleich sein:
- Fußbodenheizung wird nicht oder nur teilweise warm
- gewünschte Raumtemperatur wird nicht erreicht
- Fußbodenheizung lässt sich nicht oder nur teilweise herunterregeln
- störende Geräusche in Rohrleitungen oder an Heizkörperventilen
- Heizenergieverbrauch ist überdurchschnittlich hoch
- Stromverbrauch der Heizungspumpe ist überdurchschnittlich hoch
- Vorlauftemperatur der Heizung ist überdurchschnittlich hoch
Was passiert, wenn man bei einer Fußbodenheizung keinen hydraulischen Abgleich macht?
Wird bei einer Fußbodenheizung kein hydraulischer Abgleich gemacht, verbraucht sie vor allem mehr Energie als nötig. Das kann richtig teuer werden. Auch in Sachen Komfort sind Einbußen wahrscheinlich. Zum Beispiel kommt dann häufig nicht genügend Wärme in den Räumen an, die am weitesten von der Heizquelle entfernt sind. Andere Probleme sind ebenfalls möglich.