Heizperiode: Das müssen Vermieter*innen und Mieter*innen beachten
Vermieter*innen müssen sicherstellen, dass die Heizung funktionsfähig ist – auch außerhalb der Heizperiode. Die Heizung muss dann eingeschaltet werden, wenn die Außentemperatur unter 16 Grad Celsius absinkt und in den darauffolgenden zwei Tagen nicht mehr über 20 Grad steigt. Außerdem muss sichergestellt sein, dass bestimmte Raumtemperaturen erreicht werden können:
- tagsüber (6 bis 23 Uhr): 20° C in Wohnräumen, 21° C in Bädern und Toiletten
- nachts: 18° C in allen Räumen
Wenn Heizungen nicht funktionieren, sollten Mieter*innen im ersten Schritt die Vermieter*in über den Mangel informieren. Sollte dieser nicht behoben werden, können Mieter*innen mit einer Mietminderung drohen.
Heizperiode: Welche Pflichten haben Mieter*innen?
Mieter*innen müssen hingegen darauf achten, dass ihre Heiz- und Lüftungsroutinen nicht der Bausubstanz schaden. Sie sollten Mindesttemperaturen in den Wohnräumen einhalten, um Schimmelbefall oder einem Rohrbruch vorzubeugen. Sorgen zu niedrige Temperaturen für Feuchtigkeit oder Schimmelbildung, kann die Beseitigung auf Kosten der Mieter*innen gehen.
Auch Mieter*innen, die für längere Zeit abwesend sind, müssen selbst dafür sorgen, dass ihr Heim nicht beschädigt wird. Um einem Rohrbruch vorzubeugen, sollten sie auf die Außentemperatur achten und sich in ihrer Abwesenheit darum kümmern, dass eine andere Person gegebenenfalls die Heizung aufdreht.