Grundsätzlich ist der/die Betreiber*in der Heizungsanlage, in der Regel der/die Eigentümer*in des Hauses, für das Befüllen mit dem jeweils geeigneten Heizungswasser verantwortlich. Treten durch ungeeignetes Wasser Schäden auf, lehnt der Hersteller die Gewährleistung ab. Auch ein etwaiger Versicherungsschutz, zum Beispiel durch die Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung, greift dann womöglich nicht. Deswegen ist es für alle Hauseigentümer*innen wichtig, auf geeignetes Heizungswasser zu achten und diese Verantwortung auf Fachhandwerker*innen zu übertragen.
Kommt es bei einer Heizanlage häufiger zu Korrosionsschäden wie undichten Rohren, werden oft nur die defekten Teile ausgetauscht. Das reicht jedoch nicht aus. Da die wahrscheinliche Ursache das Heizungswasser ist, ist eine Kontrolle der chemischen Werte in einem Labor ratsam. Diese Untersuchung ist meist nur im Bedarfsfall sinnvoll und daher in der Regel kein Bestandteil der jährlichen Wartung. Sprechen Sie Ihre/n Fachhandwerker*in darauf an.
Welche Qualität muss Heizungswasser haben?
Vor dem erstmaligen Befüllen einer neuen Heizanlage oder dem Nachfüllen von Heizungswasser ist es wichtig zu wissen, welche Qualität es haben muss und wie das Wasser entsprechend konditioniert wird. Das sollte der/die Fachhandwerker*in dokumentieren.
Entscheidend für die Qualität des Wassers sind vor allem der pH-Wert und die Wasserhärte. Die Qualität von Leitungswasser ist regional stark unterschiedlich. Die Richtlinie VDI 2035 Blatt 1 schreibt für Heizungswasser einen pH-Wert zwischen 8,2 bis 10 vor. Der vorgeschriebene Härtegrad richtet sich nach der Größe der Heizungsanlage: