Heizungspumpen: Förderung für den Austausch

Der Austausch einer veralteten Heizungspumpe spart dauerhaft Stromkosten. Die staatliche Förderung macht den Austausch noch attraktiver: 15 bis 20 Prozent Zuschuss zahlt das BAFA. Wir zeigen, wie Sie die Förderung für eine neue Heizungspumpe beantragen.

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FördermittelCheck: Förderung finden – nicht nur für Heizungspumpen

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihr Vorhaben gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorger*innen:

Lohnt es sich, eine Förderung für Heizungspumpen zu beantragen?

Alte Heizungspumpen können rund 10 Prozent der Stromkosten eines Haushalts ausmachen. Der Austausch einer Heizungspumpe – auch Umwälzpumpe genannt – rechnet sich besonders bei Modellen, die bis 2007 eingebaut wurden. Die staatliche Förderung sorgt dafür, dass sich eine neue Heizungspumpe bereits in wenigen Jahren rentiert. Selbst ohne eine Förderung lohnt sich der Austausch.

Beispielrechnungen für eine Förderung vom BAFA

Das BAFA zahlt einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent auf den Bruttobetrag der Rechnung. Eine Heizungspumpe samt Einbau kostet bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus etwa 300 bis 400 Euro brutto. 

  • Heizungspumpe tauschen = 400 Euro
  • Förderung = 60 bis 80 Euro
  • Einsparung pro Jahr = ca. 145 Euro
  • Amortisationsdauer = ca. 2 Jahre (ca. 3 Jahre ohne Förderung)
  • Heizungspumpe tauschen + Hydraulischer Abgleich = 1.325 Euro
  • Förderung = rund 200 bis 265 Euro
  • Einsparung pro Jahr = ca. 335 Euro
  • Amortisationsdauer = ca. 3 Jahre (ca. 4 Jahre ohne Förderung)

Heizungspumpe: Kosten für Strom pro Jahr im Vergleich (4.000 Heizstunden pro Jahr)

Hocheffizienzpumpe (2024)36 kWh15 Euro
Hocheffizienzpumpe (2007)70 kWh30 Euro
geregelte Heizungspumpe (2007)174 kWh73 Euro
Standardpumpe* (1990er-Jahre)221 kWh93 Euro

* ungeregelte Heizungspumpe mit 55 Watt / Strompreis: Durchschnitt 2023: 42,2 Cent je kWh / Quellen: BDEW, Stiftung Warentest, Bundesnetzagentur, eigene Berechnungen

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung

Seit dem 1.1.2021 ersetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, das bisherige Förderprogramm vom BAFA. Folgendes gilt:

  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der Bruttokosten.
  • 20 Prozent gibt es bei einer Umsetzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans.
  • Die Anlage muss seit mindestens 2 Jahren installiert sein.
  • Das Heizsystem muss hydraulisch angeglichen sein (oder werden).

Es lohnt sich, einen hydraulischen Abgleich gleich mitmachen zu lassen, denn auch hierfür gibt es mindestens 15 Prozent Förderung. Mit der Kombination beider Maßnahmen Pumpentausch und hydraulischer Abgleich sparen Sie in einem Einfamilienhaus im Schnitt 335 Euro pro Jahr. Die beiden Maßnahmen rechnen sich also schon nach kurzer Zeit. Mehr zum hydraulischen Abgleich lesen Sie im dazugehörigen Beitrag: 

Hydraulischer Abgleich: Kosten und Amortisationszeit

Für die Förderung einer neuen Heizungspumpe stellt das BAFA einige Bedingungen. Die wichtigsten sind:

  1. Die Heizungspumpe darf nicht gebraucht sein – auch nicht einzelne Teile. Eigenleistung ist dagegen möglich.
  2. Handelt es sich um eine Gas-, Öl- oder Kohleheizung, darf diese nicht älter als 20 Jahre sein.
  3. Förderfähig sind Wohngebäude nur mit maximal fünf Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit maximal 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche.
  4. Pro Heizanlage kann jede Maßnahme wie der Austausch von Heizungspumpe und Zirkulationspumpe nur einmal beantragt werden. Die BAFA-Förderung für eine neue Heizungspumpe darf nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln des Bundes (zum Beispiel der KfW), der Länder oder der Kommunen kombiniert werden.
  5. Für Heizungspumpen gelten folgende technische Mindestanforderungen:
  • Nassläufer-Umwälzpumpen: Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,2 gemäß Verordnung (EU) Nr. 641/2009 in geltender Fassung
  • Trinkwarmwasser-Zirkulationspumpen: Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,2 in Anlehnung an Verordnung (EU) Nr. 641/2009 in geltender Fassung
  • Trockenläufer-Umwälzpumpen: Elektromotor der Klasse IE4 und Pumpeneffizienz MEI ≥ 0,6 gemäß Verordnung (EU) Nr. 547/2012

 

Schritt für Schritt: Förderung für eine Heizungspumpe beim BAFA beantragen

  1. Zunächst sind Angebote von Fachunternehmen für die geplante Maßnahme einzuholen. Bei Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist bei ihm zusätzlich die technische Projektbeschreibung (TPB) zu beauftragen. Der EEE stellt im Anschluss die TPB-ID zur Verfügung. Diese wird im Antrag abgefragt.
  2. Den Antrag online beim BAFA stellen. Das Online-Antragsformular ist auf www.bafa.de/beg unter dem Bereich „Informationen zur Antragstellung“ zu finden. Im Antragsformular werden alle für die 1. Stufe der Antragsbearbeitung relevanten Informationen abgefragt. Im letzten Schritt wird der Antrag elektronisch an das BAFA übermittelt.
  3. Prüfen Sie, ob die neue Hocheffizienzpumpe die technischen Voraussetzungen erfüllt.
  4. Nach Antragstellung kann mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Das BAFA empfiehlt, mit der Auftragsvergabe bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides zu warten.
  5. Nach Fertigstellung der Maßnahme bezahlt der/die Antragstellende alle Rechnungen der eingesetzten Fachunternehmen. Danach kann der Verwendungsnachweis online im BAFA-Portal einreicht werden:
  6. Wurde der Verwendungsnachweis erfolgreich erstellt und an das BAFA übermittelt, werden die eingereichten Unterlagen schnellstmöglich gesichtet. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und veranlasst die Auszahlung des gewährten Zuschusses über die Bundeskasse Trier.

KfW-Förderung für Heizungspumpen

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ist das wichtigste Programm für die Heizungsoptimierung. Daneben unterstützt die KfW den Pumpentausch im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus. Dafür gibt es über die KfW-Programme 261 und 358 günstige Förderkredite.

Wo gibt es noch Förderung für eine neue Heizungspumpe?

Außer BAFA und KfW zahlen auch mehrere Kommunen und Energieversorger eine Förderung für den Austausch einer Heizungspumpe. Letztere machen häufig zur Bedingung, dass Sie dort Kund*in sind oder zu diesem Unternehmen wechseln.

Eine Alternative zur klassischen Förderung ist der Steuerbonus: entweder für die gesamten Sanierungskosten oder zumindest für Montage- oder Materialkosten.

Welche Fördermaßnahmen es in Ihrem Postleitzahlgebiet gibt, ermitteln Sie in wenigen Minuten mit unserem FördermittelCheck. Wenn Sie einen Überblick über alle Förderungen suchen, nutzen Sie am besten unsere umfangreiche Fördermittel-Liste für Heizungspumpen.

Kann ich Förderungen für Umwälzpumpen kombinieren?

Beim BAFA darf die Förderung für eine neue Heizungspumpe nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln des Bundes (zum Beispiel der KfW), der Länder oder der Kommunen kombiniert werden. Eine Doppelförderung mit Zuschüssen von privaten Unternehmen ist erlaubt, falls diese nicht ihrerseits eine Mehrfachzahlung ausschließen. Bei einer zusätzlichen Förderung durch Stadtwerke kommt es allerdings auf die Details im Einzelfall an. Denn Stadtwerke können entweder als kommunale oder als private Unternehmen gelten.

Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an das Beratungstelefon des BAFA unter der Nummer 06196/908-1001.

Autor: Jens Brehl

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