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Gemütliches Wohnzimmer mit Kaminofen.
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Kaminöfen – Heizen mit Holz

Ein Feuer im Kamin wirkt gemütlich – es kann aber eine Belastung für Gesundheit und Umwelt sein. Wir zeigen Ihnen, welche Öfen es gibt und wie Sie diese richtig nutzen. Außerdem erfahren Sie, welche aktuellen gesetzlichen Regelungen einzuhalten sind.

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Geben Sie im HeizCheck Ihren Kaminofen als Zusatzheizung an und erfahren Sie, wo Sie mit Ihrem Verbrauch im Vergleich zu ähnlichen Haushalten stehen:

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Als Folge der steigenden Gaspreise gibt es seit Monaten einen regelrechten Hype um Zusatzheizungen. Mittendrin: Kaminöfen. Die Käufer*innen erhoffen sich dadurch niedrige Heizkosten und mittelfristige Unabhängigkeit vom ausländischen Gas. Das stimmt aber nur zum Teil, wie dieses Video es deutlich zeigt.

Der Betrieb eines Kaminofens ist nicht nur ineffizient, da rund 40 Prozent der eingesetzten Endenergie verloren gehen. Beim Verbrennen wird zudem eine Menge Emissionen freigesetzt. Wenn Sie sich den Kauf eines solchen Ofens in Erwägung ziehen, dann sollten Sie sich zumindest im Vorfeld gut beraten lassen und informieren – zum Beispiel über das BImSchG und die BImSchV. 

BImSchG: Das müssen Sie bei Kaminen wissen

Das „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ soll Menschen, Tiere, Pflanzen und Güter schützen. Das BImSchG richtet sich an Betreiber*innen von Anlagen, die schädliche Emissionen wie Feinstaub oder Lärm verursachen und damit ihre direkte Umgebung beeinflussen können. Das Gesetz unterscheidet zwischen nicht genehmigungsbedürftigen und genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG

Kleine und mittlere Feuerungsanlagen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht nach BImSchG. Auch Heizkessel für Ein- und kleine Mehrfamilienhäuser sind nicht genehmigungspflichtig. Trotzdem müssen Hausbesitzer*innen, die Kamine, Kaminöfen und Öfen betreiben wollen, sicherstellen, dass sie mit dessen Feinstaubemissionen die Umwelt und ihre Umgebung nicht beeinträchtigen. Einen Überblick zum richtigen Umgang mit Kleinfeuerungsanlagen hat das Bundesumweltministerium zusammengestellt.

Genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG

Das BImSchG definiert genehmigungsbedürftige Anlagen als Anlagen, die ihre Umgebung durch Rauch, Lärm, Wärme, Licht oder Geruch beeinträchtigen oder sogar gefährden. Dabei geht es vor allem um industrielle Anlagen beispielsweise zur Baustofferzeugung oder -verarbeitung, landwirtschaftliche Anlagen oder Anlagen aus dem Bergbau.

Was das BImSchG darüber hinaus definiert und wann Sie einen BImSchG-Antrag stellen müssen, lesen Sie in unserem dazugehörigen Beitrag:

Zum Artikel: BImSchG: Das Sollten Sie wissen
Ein Haus mit Schornstein, aus dem Rauch steigt.

1. BImSchV: Das müssen Kaminbesitzer*innen wissen

Die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 1. BImSchV, ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Sie regelt die Vorgaben und Fristen, die Anlagen einhalten müssen, die nach BImSchG keiner Genehmigung bedürfen.

Was bedeutet das konkret?

Die 1. BImSchV unterscheidet zwischen kleinen und mittleren Feuerungsanlagen, die entweder mit festen Brennstoffen wie Holz und Kohle oder mit Gas oder Öl betrieben werden. Für jede Anlage werden Grenzwerte für die Feinstaub- und CO2-Emissionen definiert.

Wer ist von der Verordnung betroffen?

Alle, die einen neuen Kamin oder Kaminofen errichten möchten, sowie Hausbesitzer*innen, die eine bestehende Anlage weiternutzen möchten, sind von der 1. BImSchV betroffen. Konkret unterscheidet die 1. BImSchV Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in:

  • Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamine, Kaminöfen, Kachelöfen, Holzkamine für Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle
  • Festbrennstoffkessel (Heizkessel) zur zentralen Wärme- und Warmwasserversorgung einer Wohnung oder eines Gebäudes

Mehr Details zu diesem sehr komplexen Thema haben wir für Sie in einem dazugehörigen Beitrag zusammengefasst:

Zum Artikel: 1. BImSchV: Das Wichtigste im Überblick

Kaminofen kaufen? Das rät der Schornsteinfeger

Wenn Sie trotz Bedenken einen neuen Kaminofen kaufen möchten, sollten Sie sich diese Fragen im Vorfeld stellen:

- Passen Größe und Leistung des Kaminofens zu den Räumlichkeiten?
- Erfüllt der Kaminofen die Anforderungen der Bundesemissionsschutzverordnung?
- Ist sichergestellt, dass das Heizsystem komplett ohne Kaminöfen auskommt?
- Und warum lohnt es sich, auf Geräte mit dem „Blauer Engel“-Siegel zu setzen?

Im folgenden Video erklärt Schornsteinfegermeister Bernd Vollmer, worauf es beim Kaufen zu achten gilt:

Ihnen hat das Video gefallen? In unserem dazugehörigen Beitrag finden Sie weitere Videos mit Expertentipps.

Zum Artikel: PraxisCheck Kaminöfen

Kaminofen richtig heizen: 6 Tipps

Falls Sie schon einen neuen Kaminofen haben, dann können Sie sich an den nächsten Schritt machen: das richtige Anzünden. Das ist wichtig, um Umwelt und Gesundheit zu schonen. Wir haben für die die besten 6 Tipps zusammengefasst:

Kaminofen richtig heizen: 6 Tipps

  1. geeignetes Brennholz aus nachhaltigem Abbau verwenden
  2. Material zum Anzünden: Anzünderblöcke und -hölzchen statt Papier
  3. Anzünden von oben besser als von unten
  4. richtige Luftzufuhr beim Anheizen und Ofenbetrieb einstellen
  5. Nachlegen: je nach Ofengröße – nicht zu viel und nicht zu wenig
  6. Wartung: Ofen und Ofenrohr einmal im Jahr von einer Fachkraft prüfen lassen

Das vermeidet Emissionen, ein Überheizen der Räume und damit unnötigen Holzverbrauch. Hinter jedem dieser Tipps verbergen sich viele Details. Wir haben sie alle in unserem dazugehörigen Beitrag für Sie gesammelt:

Zum Artikel: Kaminofen richtig heizen

Kamin nachrüsten: Kosten & Vorschriften

In vielen Haushalten steht bereits ein alter Kamin. Damit dieser weiterhin betrieben werden darf, müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Dabei gibt es einen Unterschied zwischen neuen und bestehenden Kaminöfen.

Neue Geräte müssen nach 1. BImSchV die Emissionsgrenzen von 1,25 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,04 g/m3 Feinstaub einhalten.

Wer sich einen neuen Kaminofen kauft, kann sich auf Herstellerinformationen berufen. Die Hersteller müssen bereits mit der Typprüfung nachweisen, dass die Geräte die Grenzwerte einhalten. Den Nachweis über die Immissionen des Kaminofens sollte der Hersteller mitliefern.

Die Grenzwerte für bestehende Anlagen liegen nach 1. BImSchV § 26, Absatz 1 bei 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter.

Die Auflagen sind weniger streng als die für Neuanlagen. Doch nicht alle Kamine bleiben unter den Grenzwerten.

Grenzwerte nach 1. BImSchV

Für mehr Informationen bitte scrollen bzw. ziehen

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Kohlenmonoxid
Feinstaub
Neue Kaminöfen
1,25 g/m³
0,04 g/m³
Bestehende Kaminöfen
4 g/m³
0,15 g/m³
Grenzwerte nach 1. BImSchV

Wer muss nachrüsten?

Nachrüsten - oder stilllegen - muss jede Person, deren Kamin oder Kaminofen die in der 1. BImSchV festgelegten Grenzwerte überschreitet. Außerdem ist der Prüftermin laut Typschild entscheidend:

  • Kamine, deren Typschild ein Datum zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 ausweisen, haben noch bis zum 31. Dezember 2024 Schonfrist. Doch wer jetzt schon nachrüstet, tut etwas Gutes für sich und die Umwelt.

Ob Ihr Kaminofen die Grenzwerte überschreitet, können Sie im Datenblatt des Gerätes nachsehen. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik, kurz HKI, hat eine Datenbank zusammengestellt mit Informationen dazu, ob eine häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe die gesetzlichen Anforderungen einhält.

Kosten für das Nachrüsten von Staubabscheidern

Die Kosten dafür, einen Staubabscheider oder Feinstaubfilter im Holzofen oder Kamin nachzurüsten, hängen davon ab, welches System Sie einsetzen können und wollen. Aktive Filter sind mit circa 1.000 Euro um einiges kostenintensiver als passive Filter, für die Sie um die 300 Euro einkalkulieren müssen.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag:

Zum Artikel: Kamin nachrüsten
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