Wie oft ist eine Feuerstättenschau nötig?
Eine Feuerstättenschau muss zweimal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass zwischen der ersten und der zweiten Prüfung mindestens drei Jahre liegen müssen. Außerdem muss immer eine Feuerstättenschau erfolgen, wenn Änderungen an den Feuerstätten oder an den damit verbundenen Bauteilen vorgenommen wurden. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann das zuständige Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen.
Im Vergleich zu anderen Prüfarbeiten steht die Feuerstättenschau recht häufig an. Das liegt daran, dass von Feuer, Hitze und Rauch Gefahren ausgehen und es durch die anfallende Hitze schnell zu Schäden an den Öfen und Bauteilen kommen kann. Wir empfehlen daher über die verpflichtende Feuerstättenschau hinaus eine jährliche Inspektion der Anlagen.