Feinstaubfilter im Kamin nachrüsten: Kosten & Vorschriften

17.12.2022 Lesedauer: min Mariana Friedrich

Rauchender Schornstein vor einem Wald.

Wenn Kamine und Kaminöfen die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nicht einhalten, müssen sie ausgetauscht, mit Staubabscheidern nachgerüstet oder stillgelegt werden. Eine der Übergangsfristen endete am 31. Dezember 2020, die nächste endet 2024. Welche Filter für Kamine gibt es? Wer muss seinen Kamin nachrüsten?

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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Gebäudeheizungen und Kaminöfen zählen zu den Hauptfeinstaubquellen
  • Kaminöfen mit Typenschilddatum vor 1995 mussten bis Ende 2020 nachgerüstet werden
  • Kaminöfen mit Typenschilddatum zwischen 1995 und 2010 müssen bis Ende 2024 nachgerüstet werden
  • Staubabscheider und Katalysatoren helfen, die Emissionswerte von Kaminöfen zu reduzieren
  • Auch nachgerüstete und neue Kaminöfen sollten nur zu besonderen Anlässen genutzt werden

Holz ist als Brennstoff ein inzwischen gern genutzter erneuerbarer Energieträger. Dem Pluspunkt der CO2-Neutralität steht allerdings gegenüber, dass beim Verbrennen von Holz in Kaminen und Kaminöfen Feinstaub und gasförmige Schadstoffe entstehen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fordert auch von Kaminofenbesitzer*innen, dass ihre Geräte strenge Grenzwerte nicht überschreiten. Eine der Übergangsfristen lief Ende 2020 aus; die nächste endet im Jahr 2024. Bis dahin müssen Kaminöfen, die die Grenzwerte überschreiten, mit „einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik“ nachgerüstet oder ganz abgeschaltet werden.

Kaminofen und Filter: Welche Vorschriften gelten?

Geräte, die Immissionen verursachen, unterliegen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImSchG.

Kamine und Kachelöfen fallen dabei unter die 1. Verordnung zum BImSchG, die 1. BImSchV. Sie legt auch die Fristen fest, bis zu denen Anlagen nachgerüstet oder ganz stillgelegt werden müssen.

Dabei gilt:

  • Für Grundöfen und Einzelraumfeuerungsanlagen müssen Sie einmalig nachweisen, dass eine Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nachgerüstet wurde, zum Beispiel ein Staubabscheider oder Katalysator.
  • Für Festbrennstoffkessel wie Pelletkessel müssen Sie regelmäßig nachweisen, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Wenn Sie einen Staubabscheider (umgangssprachlich Feinstaubfilter) für den Festbrennstoffkessel nachrüsten, können Sie Ihr Gerät weiterverwenden.
  • Für neue Kamine oder Kaminöfen wird der Nachweis mit der Typprüfung erbracht. Das Nachrüsten eines Staubabscheiders ist gesetzlich nicht gefordert, allerdings mit Blick auf die Umweltbelastung empfohlen.

Welche Grenzwerte gelten nach 1. BImSchV?

Neue Geräte müssen nach 1. BImSchV die Emissionsgrenzen von 1,25 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,04 g/m3 Feinstaub einhalten.

Wer sich einen neuen Kaminofen kauft, kann sich auf Herstellerinformationen berufen. Die Hersteller müssen bereits mit der Typprüfung nachweisen, dass die Geräte die Grenzwerte einhalten. Den Nachweis über die Immissionen des Kaminofens sollte der Hersteller mitliefern.

Auch wenn der Kaminofen die Grenzwerte einhält, ist es sinnvoll, über die Nachrüstung eines Staubabscheiders nachzudenken. Denn mit Staubabscheider lassen sich die Immissionen deutlich reduzieren. Lokale Regelungen können die Nachrüstung sogar fordern. Weitere Tipps, wie Sie Ihren Kamin effizient betreiben, geben die Verbraucherzentrale und unser Artikel „Richtig heizen“.

Die Grenzwerte für bestehende Anlagen liegen nach 1. BImSchV § 26, Absatz 1 bei 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter.

Die Auflagen sind weniger streng als die für Neuanlagen. Doch nicht alle Kamine bleiben unter den Grenzwerten.

Grenzwerte nach 1. BImSchV

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Kohlenmonoxid
Feinstaub
Neue Kaminöfen
1,25 g/m3
0,04 g/m3
Bestehende Kaminöfen
4 g/m3
0,15 g/m3
Grenzwerte nach 1. BImSchV

Wer muss nachrüsten?

Nachrüsten - oder stilllegen - muss jede Person, deren Kamin oder Kaminofen die in der 1. BImSchV festgelegten Grenzwerte überschreitet. Außerdem ist der Prüftermin laut Typschild entscheidend:

  • Anlagen mit einem Prüftermin zwischen 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 mussten bis spätestens 31. Dezember 2020 nachgerüstet oder stillgelegt werden.
  • Kamine, deren Typschild ein Datum zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 ausweisen, haben noch bis zum 31. Dezember 2024 Schonfrist. Doch wer jetzt schon nachrüstet, tut etwas Gutes für sich und die Umwelt.

Ob Ihr Kaminofen die Grenzwerte überschreitet, können Sie im Datenblatt des Gerätes nachsehen. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik, kurz HKI, hat eine Datenbank zusammengestellt mit Informationen dazu, ob eine häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe die gesetzlichen Anforderungen einhält.

Um den Kaminofens weiter betreiben zu können, brauchen Sie:

  • die Herstellerbescheinigung, die angibt, dass das Gerät die Grenzwerte nach 1. BImSchV nicht überschreitet,
  • den Nachweis über die Schadstoffausstoßmessung vor Ort oder
  • den Nachweis über den Einbau eines entsprechenden Staubabscheiders.

Staubabscheider vs. Feinstaubfilter – was ist was?

Der Begriff „Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen“ wird häufig mit Feinstaubfilter abgekürzt. Das ist allerdings fachlich nicht richtig. Gemeint sind im Zusammenhang mit Kaminöfen und Heizkesseln: Staubabscheider. Sie filtern kleinste Teilchen nicht durch einen Filtereinsatz aus den Emissionen, sondern scheiden sie durch beispielsweise elektrostatische Kräfte aus dem Rauch ab. Im Folgenden wird vorrangig der Begriff Staubabscheider eingesetzt.

Welche Feinstaubfilter für Kamine gibt es?

Wenn im Allgemeinen über Feinstaubfilter gesprochen wird, sind damit oft unterschiedliche Systeme gemeint. Für die Emissionsminderung bei Kaminen oder Kaminöfen kommen keine Filtersysteme, sondern Staubabscheider oder Katalysatoren zum Einsatz. Trotzdem wird der Begriff häufig verwendet.

Grundsätzlich dürfen nach § 4 (6) des 1. BImSchV nur Einrichtungen zur Staubminderung verwendet werden, „wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist oder eine Bauartzulassung vorliegt.“ Welchen Stand der Technik Staubabscheider einhalten müssen, beschreibt die VDI 3670.

Die Einrichtungen zur Staubminderung werden in passive und aktive Systeme unterteilt. Eine Liste der zugelassenen Staubabscheider gibt es beim Deutschen Institut für Bautechnik, kurz DIBt.

Welche zu Ihrer Anlage passt, dazu berät Sie Ihr/e Schornsteinfeger*in.

Passive Feinstaubfilter für Kaminöfen

Mit passiven Feinstaubfiltern oder Staubabscheidern sind Katalysatoren gemeint, obwohl sie die Teilchen nicht abscheiden, sondern Abgase umwandeln. Katalysatoren bestehen aus Metall oder Keramik. Sie werden am Übergang des Kaminofens in das Rauchrohr oder direkt vor dem Abgasstutzen eingebaut. Der Rauch strömt durch den Filter.

Die am Katalysator stattfindende Katalyse ist ein Prozess, der die Umwandlung eines Stoffes in einen anderen anregt oder beschleunigt. Im konkreten Fall werden die kritischen Kohlenmonoxide (CO) und Kohlenwasserstoffe aus dem Kaminofen in weniger schädliche Verbindungen wie Kohlenstoffdioxid (CO2) und unkritische Stoffe wie Wasser umgewandelt. Feinstaubpartikel setzen sich zusätzlich auf der Oberfläche das Katalysators ab, die so heiß ist, dass sie zum Teil sogar verbrennen. Das kann allerdings auch zu Problemen führen, wenn der Ofen noch nicht heiß genug ist und der Katalysator sich zusetzt.

Bei passiven Filtersystemen muss die Filterkassette regelmäßig getauscht werden. Einige Filtersysteme können selbst eingebaut werden. Der Blick eines Fachbetriebs auf das System ist trotzdem immer zu empfehlen.

Vor- und Nachteile von passiven Feinstaubfiltern

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Vorteile
Nachteile
✓ Kein Stromanschluss notwendig
✗ Filterkassette muss regelmäßig (alle 1-2 Jahre) gewechselt werden
✓ Anschaffungskosten geringer
✗ Filter muss in der Heizperiode gereinigt und gewartet werden
Vor- und Nachteile von passiven Feinstaubfiltern

Aktive Staubabscheider für Kaminöfen

Auch mit aktiven Feinstaubfiltern können Holzheizungen und Kaminöfen nachgerüstet werden. Mit aktiven Feinstaubfiltern für Kaminöfen sind elektrostatische Abscheidungssysteme gemeint, die in das Rauchrohr des Kamins eingebaut werden. Die Staubpartikel des Rauchs werden im Schornstein durch den Filter elektrostatisch aufgeladen. Durch die Ladung haften sie wie kleine Magnete an der Wand des Rohres an. Dieses muss entsprechend regelmäßig manuell oder automatisiert gereinigt werden. Aktive Staubabscheider für Kaminöfen können nur Staubemissionen filtern, keine Gase oder ähnliche Schadstoffe.

Neben diesen elektrostatischen Staubabscheidern gibt es Abscheidesysteme, die zusätzlich Fliehkräfte nutzen. Dabei werden die Staubpartikel durch eine Wirbelströmung in Bewegung versetzt und in Richtung der Schornsteinwand gedrückt.

Vor- und Nachteile von aktiven Feinstaubfiltern

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Vorteile
Nachteile
✓ bis zu 90 % des Feinstaubs können so gefiltert werden
✗ müssen von einem Fachbetrieb eingebaut werden
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✗ Anschaffung ist teuer
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✗ Stromanschluss notwendig
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✗ filtern nur Staubemissionen
Vor- und Nachteile von aktiven Feinstaubfiltern

Kosten: Staubabscheider für Kamine nachrüsten

Die Kosten dafür, einen Staubabscheider oder Feinstaubfilter im Holzofen oder Kamin nachzurüsten, hängen davon ab, welches System Sie einsetzen können und wollen. Aktive Filter sind mit circa 1.000 Euro um einiges kostenintensiver als passive Filter, für die Sie um die 300 Euro einkalkulieren müssen.

Kosten für das Nachrüsten von Staubabscheidern

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Aktive Feinstaubfilter für Kaminöfen (aktive Staubabscheider)
Passive Feinstaubfilter für Kaminöfen (passive Staubabscheider)
Anschaffung
ca. 1000 €
ca. 300 €
Einbau durch Fachbetrieb
ja
nicht unbedingt notwendig, aber zu empfehlen
Laufende Kosten
Stromkosten
regelmäßiger Filterwechsel (alle 1-2 Jahre)
Kosten für das Nachrüsten von Staubabscheidern

Für eine verbindliche Aussage, wie viel ein Filter für Ihren Kamin kostet, sollten Sie mit Ihrem/Ihrer Schornsteinfeger*in sprechen.

Achtung: Der Einbau eines Abscheiders ist eine Änderung der gesamten Anlage. Diese muss gegebenenfalls neu durch eine/n Schornsteinfeger/in geprüft werden.

Kamin nachrüsten oder austauschen?

Bevor Sie sich also konkret nach einem Feinstaubfilter für den Holzofen oder Rußfilter für den Kaminofen umsehen, sollten Sie mit einem/einer Expert*in folgende Fragen klären:

  • Überschreitet Ihr Kamin die Grenzwerte?
  • Ist das Nachrüsten bei Ihrem Kamin sinnvoll?
  • Welches Filtersystem kann bei Ihrem Kamin eingesetzt werden?
  • Welche Kosten schlagen für Montage und Inbetriebnahme zu Buche?
  • Wie kompliziert wird der Einbau?
  • Welche Kosten fallen für den laufenden Betrieb an?

Gehen Sie diese Punkte durch, kann unter Umständen deutlich werden, dass ein Nachrüsten teurer als der Austausch des Kamins wäre.

Kachelofen: Filter nachzurüsten lohnt sich oft

Beim Kachelofen einen Feinstaubfilter (Staubabscheider) nachzurüsten, ist mit Blick auf die Kosten häufig sinnvoll. Kachelöfen sind meist fest im Haus eingebaut, ein Herausreißen ist mit hohem Aufwand verbunden. Mit einem passenden Staubabscheider kann das System weitergenutzt werden.

Feinstaubfilter selbst nachrüsten

Obwohl bei Katalysatoren oft angegeben wird, dass sie sich auch selbst nachrüsten lassen, raten Expert*innen davon ab. Der unsachgemäße Einbau eines Staubabscheiders kann dafür sorgen, dass Ihr Kamin oder Kaminofen nicht mehr richtig oder nicht mehr effizient funktioniert.

Wie ein System in Betrieb genommen wird, wird in der Anleitung des jeweiligen Staubabscheiders erklärt. Dabei hilft Ihr/e Schornsteinfeger*in.

Umweltlabel für Öfen

Im November 2020 wurde erstmalig ein Kaminofen mit dem freiwilligen Umweltlabel „Blauer Engel“ ausgezeichnet. Um das Label zu erhalten, müssen Kaminöfen weit strengere Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionswerte erfüllen als gesetzlich gefordert.

Diese Kriterien müssen zertifizierte Kaminöfen erfüllen:

  • Feinstaubgrenzwert: 15 mg/m3 (statt der gesetzlich geforderten 40 mg/m3)
  • Grenzwerte für organische Schadstoffe (OGC) und Stickstoffoxide (NOx), die nach EU-Ökodesign-Anforderungen ab Januar 2022 gelten, müssen bereits jetzt eingehalten werden.
  • Einsatz von Emissionsminderungstechnik empfohlen
  • Staubabscheider müssen einen Abscheidegrad – also wie wirksam der Staubabscheider ist – von mindestens 75 % erreichen.
  • Staubpartikelanzahl bestimmt
  • Anforderungen an die Brennkammer und die Dichtheit der Öfen einhalten
  • Ausstattung mit einem Feuerungsmonitor und automatischer Luftregelung gefordert
  • muss reparierbar sein
  • Ersatzteile müssen mindestens zehn Jahre lang bereitstehen.
  • nutzerfreundliche Verbraucherinformationen zur Installation, Inbetriebnahme und Bedienung

Gibt es Fördermöglichkeiten für Staubabscheider?

Für die Installation eines Staubabscheiders in eine neue Biomasseanlage kann eine BAFA-Förderung im Rahmen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ beantragt werden. Sie deckt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind:

  • elektrostatische Abscheider
  • filternde Abscheider (zum Beispiel Gewebefilter, keramische Filter)
  • Abgaswäscher – das sind Abscheider, bei denen eine Flüssigkeit wie Wasser genutzt wird, um Schadstoffe aus dem Gasstrom zu waschen

Welche Förderung für Sie infrage kommt und wie Sie Ihre Energienutzung optimieren können, klärt eine Energieberatung. Auch für diese können Sie Förderung beantragen.

FAQs zu Staubabscheidern

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Unter Feinstaub verstehen wir feinste Staubpartikel, wie sie beispielsweise in Fahrzeugabgasen und den Emissionen von Kaminen entstehen. Feinstaubpartikel haben einen aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (µm). Während wir mithilfe der Härchen und des Schleims unserer Nase größere Staubpartikel aus der Luft filtern können, gelangen Teilchen, die kleiner als 2,5 µm sind, problemlos in die Lunge und setzen sich dort fest. Zu den gesundheitlichen Folgen zählen Allergien, Atemwegserkrankungen, aber auch Herz-Kreislauf-Probleme. Kleinfeuerungsanlagen wie Kamine und Kaminöfen sowie Heizungen gehören nach wie vor zu den Hauptquellen dieser Staubpartikel.

Die 1. BImSchV für kleine und mittlere Feuerungsanlagen gibt die Grenzwerte und Fristen für Kamine und Kaminöfen vor. Neue Geräte müssen die Emissionsgrenzen von 1,25 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,04 g/m3 Feinstaub einhalten. Bestehende Anlagen dürfen 4 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,15 g/m3 Staub nicht überschreiten.

Kaminöfen, deren Prüftermin laut Typschild zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 liegt und die die in der 1. BImSchV festgelegten Grenzwerte überschreiten, mussten bis 31. Dezember 2020 nachgerüstet werden. Für den Zeitraum 1995 bis 2010 endet die Frist am 31. Dezember 2024.

Staubabscheider werden in passive und aktive Systeme unterschieden. Unter aktiven Feinstaubfiltern versteht man elektrostatische Abscheidungssysteme. Diese sind teuer und benötigen einen Stromanschluss. Passive Systeme sind Katalysatoren aus Keramik oder Metall.

Bei Katalysatoren ist das möglich. Es wird aber davon abgeraten, weil der unsachgemäße Einbau eines Filtersystems die Anlage beschädigen kann.

Das Nachrüsten eines Staubabscheiders in eine bestehende Anlage ist nicht förderfähig. Der Einbau eines Staubabscheiders im Rahmen einer geförderten neuen Biomasseanlage kann gefördert werden.

Prüfen Sie, ob Ihr Kamin oder Kaminofen die in der 1. BImSchV vorgeschriebenen Grenzwerte überschreitet.

  • Sehen Sie im Datenblatt Ihres Gerätes nach.
  • Befragen Sie Ihre/n Schornsteinfeger*in oder nutzen Sie unsere Expertensuche.
  • Lassen Sie sich beraten, ob das Nachrüsten eines Filters oder der Austausch des Kaminofens für Sie die günstigste Variante ist.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Dieser Inhalt ist entstanden im Rahmen der Kampagne: „Heizen mit Holz – Feuer und Flamme für saubere Luft“.

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