EEG 2023: Höhere Einspeisevergütung für Photovoltaik
Die Vergütung von Strom aus Photovoltaik ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Wichtige Änderungen im EEG 2023 betreffen auch Photovoltaik-Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Nehmen Eigentümer*innen die Einspeisevergütung für ihren Photovoltaik-Strom in Anspruch, zahlt der örtliche Netzbetreiber einen festen Betrag für jede Kilowattstunde Solarstrom, die ins Stromnetz eingespeist wird. Dabei ist die Höhe der Vergütung von verschiedenen Faktoren abhängig, etwa von der Größe der Anlage und auch davon, ob ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird (Eigenversorgung), oder ob die gesamte erzeugte Menge eingespeist wird (Volleinspeisung). Für Anlagen, die zum Teil der Eigenversorgung dienen, gilt ein etwas niedrigerer Vergütungstarif.
Über die Nutzungsdauer einer Anlage ist ein Wechsel zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauchsmodell möglich. Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung lassen sich nun auch kombinieren – damit kann es sich lohnen, eine möglichst große Anlage auf dem eigenen Dach installieren zu lassen.