Wie wird in einer WEG über Modernisierungen abgestimmt?
Abgestimmt wird grundsätzlich in einer Eigentümerversammlung – entweder in der regulären jährlichen Versammlung oder in einer außerordentlichen Versammlung. Für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung ist grundsätzlich eine sogenannte doppelte qualifizierte Mehrheit der Eigentümergemeinschaft nötig. Das bedeutet: Drei Viertel der Eigentümer*innen müssen für die vorgeschlagenen Maßnahmen stimmen. Und diese Eigentümer*innen müssen zusätzlich mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren.
Eine Ausnahme ist die sogenannte „modernisierende Instandsetzung“, für die ein Mehrheitsbeschluss genügt. Beispiel: Wenn absehbar ist, dass eine alte Ölheizung bald erneuert werden muss, kann diese per Mehrheitsbeschluss durch einen modernen Gasbrennwertkessel ersetzt werden.
Die doppelte qualifizierte Mehrheit bildet eine recht hohe Hürde, daher ist es sinnvoll, bereits vor der entscheidenden Versammlung Überzeugungsarbeit in der Gemeinschaft zu leisten. Besonders wichtig ist hier meist der Beirat: Wenn diese gewählte Runde aus drei Eigentümern dafür gewonnen werden kann, eine Empfehlung für die Modernisierung auszusprechen, stehen die Chancen gut. Außerdem lassen sich insbesondere Eigentümer*innen, die nicht vor Ort wohnen, häufig vom Beirat vertreten, sodass der Beitrat auch entsprechend für diese abstimmen kann.