Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- KfW-Förderung für Wärmepumpe: 30 bis 70 Prozent
- Förderung auch für andere Maßnahmen rund um den Heizungstausch
- steuerliche Förderung ohne Antrag
02.12.2024 Lesedauer: min Lea Wrobel
Die staatliche Förderung für eine Wärmepumpe beträgt bis zu 70 Prozent, bestehend aus Grundförderung und weiteren Boni. Seit 2024 sind die Förderanträge bei der KfW zu stellen. Wir erklären die Details und geben Tipps zur Förderung ergänzender Baumaßnahmen.
Prüfen Sie, welche Fördermittel für Wärmepumpen und andere Maßnahmen zu Sanierung und Neubau es von Bund, Ländern und Kommunen gibt.
Der maximale Fördersatz für Wärmepumpen beträgt 70 Prozent, wenn Sie Ihr eigenes Haus oder Ihre Wohnung bewohnen. Wenn es sich um Eigentum handelt, das nicht selbst bewohnt wird, liegt der maximale Fördersatz bei 35 Prozent (bestehend aus Grundförderung und dem Effizienzbonus für Wärmepumpen).
Zum 1. Januar 2024 wurden die Fördersätze angepasst, um im Gebäudebereich weniger CO2 auszustoßen und möglichst vielen Verbraucher*innen eine Förderung zu ermöglichen. Bestehen bleibt jedoch die Absetzbarkeit bei der Steuererklärung zur Einkommensteuer. Zusammen mit der KfW gibt es so zwei Möglichkeiten für die Förderung einer Wärmepumpe.
Wir erklären im Folgenden, wie Sie die bestmögliche Förderung beantragen, um eine Wärmepumpe im Altbau oder Neubau zu finanzieren.
Mit unserem kostenfreien WärmepumpenCheck finden Sie heraus, ob Ihr Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist. Außerdem erfahren Sie, wie groß der Aufwand für den Einbau ist und wie die nächsten Schritte aussehen.
Nutzen Sie zusätzlich den FördermittelCheck, um einen Überblick über die möglichen Förderprogrammen für Ihren Neubau oder Modernisierungsvorhaben zu erhalten.
In den vergangenen Jahren war das BAFA für die Förderung von Wärmepumpen zuständig. Seit dem 01. Januar 2024 übernimmt die KfW diese Aufgabe.
Die Grundförderung für eine Wärmepumpe beträgt 30 Prozent. Zur Grundförderung wird ein Klima-Geschwindigkeitsbonus addiert, wenn Sie im eigenen Haus oder Ihrer Eigentumswohnung leben und einen bestehenden Heizkessel gegen eine neue förderfähige Heizung austauschen. Bis 2028 liegt er bei 20 Prozent, danach nimmt er allmählich ab, bis er 2037 auf null sinkt.
Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus für Eigentümer*innen mit vergleichsweise geringem Einkommen (40.000 Euro jährlich). Des Weiteren kann für bestimmte Wärmepumpen ein Effizienzbonus von 5 Prozent beantragt werden. Auch wenn Sie sich für alle Boni qualifizieren, liegt der maximale Fördersatz bei 70 Prozent.
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Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Wärmepumpe ersetzen, kommt der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent dazu. Zudem können Sie einen zusätzlichen Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent erhalten, wenn Sie als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschließen. Eine Auflistung der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, finden Sie in unserem Artikel zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Damit eine Wärmepumpe niedrige Stromkosten hat, muss die gesamte Heizung optimiert werden. Die KfW fördert deshalb nicht nur die Wärmepumpe und die Erschließung der Wärmequelle (zum Beispiel Bohrungen für Erdwärme-Sonden). Auch der fachgerechte Einbau sowie weitere Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den Wirkungsgrad einer Wärmepumpe erhöhen:
Ausführliche Informationen gibt es nach wie vor beim BAFA im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Es gibt keine spezielle Förderung für die Kombination von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen. Sie werden separat voneinander gefördert. Die Kombination der Technologien ist jedoch aus ökologischer und ökonomischer Sicht sinnvoll. Sie kann dabei helfen, die CO2-Bilanz Ihres Hauses zu verbessern, den Energieverbrauch zu senken und langfristig Kosten zu sparen.
Durch die Verwendung von Solarstrom für den Betrieb der Wärmepumpe müssen Sie Ihrem Energieversorger weniger Strom abnehmen. Die Überschussenergie können Sie auch für den Betrieb der Wärmepumpe nutzen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, sowohl eine Wärmepumpe als auch eine Photovoltaikanlage zu installieren, können Sie für beide Technologien separate Förderanträge stellen. Detaillierte Informationen zu Förderungen für Photovoltaikanlagen erhalten Sie in unserem Artikel Photovoltaik: Kosten, Förderung & Rechner 2024. Nutzen Sie außerdem den kostenfreien FördermittelCheck und finden Sie heraus, welche Förderungen für Sie infrage kommen.
Seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es eine neue zentrale Fördervoraussetzung für Wärmepumpen. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) wird durch die sogenannte jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ƞ (ETAs) ersetzt. Die ETAs drückt aus, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Um sie zu ermitteln, brauchen Sie die sogenannte jahresbedingte Leistungszahl SCOP. Die dazugehörige Formel lautet:
ETAs = SCOP / 2,5 x 100
Bei elektrischen Wärmepumpen entspricht die Mindestanforderung an die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz folgenden Werten:
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Neben dem technischen Aspekt sind noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, dazu zählen:
Weitere Details sind in der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen nachzulesen.
Seit 2024 übernimmt die KfW den Heizungstausch. Wenn Sie andere energetische Maßnahmen wie Fassadendämmung oder Fenstertausch planen, sind Sie beim BAFA weiterhin richtig. Den Antrag für einen Zuschuss für einen Heizungstausch nach BEG EM stellen Sie als Eigentümer*in für Ihr Gebäude selbst. Die Zuschüsse zahlt die KfW, wenn Sie alle erforderlichen Nachweise zur getauschten Heizung eingereicht haben.
Nach dem Einbau der Wärmepumpe müssen weitere Nachweise eingereicht werden, die ebenfalls auf den Webseiten der KfW zum Antragsverfahren für die Förderung aufgelistet sind – darunter die Rechnung des Fachbetriebs. Aufgrund der Umstellung vom BAFA zur KfW ist derzeit keine konkrete Aussage zur Dauer möglich.
Die KfW-Förderung für Wärmepumpe und andere Heizsysteme hat bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau die Nummer 458. Der Zuschuss gilt explizit nur für „den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung“.
Wenn Sie eine Bewilligung (Zuwendungsbescheid) erhalten haben und noch Kapital für andere Maßnahmen benötigen (oder die Kosten für die Wärmepumpe nicht auf einmal stemmen können/möchten), können Sie einen Ergänzungskredit zu günstigen Konditionen beantragen. Das Programm mit den Ziffern 358,359 beinhaltet maximal 120.000 Euro zu durchschnittlichen Zinsen (3,2 – 3,4 Prozent) oder zu vergünstigten Zinsen (0,01 – 1,5 Prozent) für Haushalte mit bis zu 90.000 Euro Jahreseinkommen.
Hier finden Sie alle aktuellen Förderprogramme und Zuschüsse für Wärmepumpen.
Die Förderung einer Wärmepumpe ist alternativ auch über das Sparen von Steuern möglich. Mit der Steuererklärung für die Einkommensteuer haben Eigentümer*innen die Möglichkeit, 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Gebäudesanierung geltend zu machen – verteilt über drei Jahre. Dazu zählt der Einbau einer Wärmepumpe oder ein anderweitiger Austausch oder eine Optimierung der Heizung. Aber auch Maßnahmenkosten zur Dämmung sind steuerlich absetzbar.
Vorteil der steuerlichen Förderung ist, dass vorab kein Antrag gestellt werden muss. Sie müssen nur nachträglich mit der Einkommensteuererklärung eine Fachunternehmensbescheinigung einreichen. Der Aufwand für einen Antrag für eine BAFA-Förderung bzw. KfW-Förderung lohnt sich aber, weil diese in der Regel deutlich höher ist als 20 Prozent.
Voraussetzungen für die steuerliche Förderung sind, dass die Eigentümer*innen das Haus selbst nutzen und dass es mindestens 10 Jahre alt ist. Die Förderung ist außerdem auf 40.000 Euro begrenzt. Ausführliche Informationen gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Neben der BAFA- und KfW-Förderung gibt es weitere kommunale und regionale Förderprogramme für Wärmepumpen und andere energetische Maßnahmen. Informieren Sie sich unbedingt über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, um die für Sie beste Lösung zu finden.
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über alle Förderprogramme und Zuschüsse für Wärmepumpen von KfW, BAFA und Co.
Nutzen Sie außerdem den kostenfreien FördermittelCheck, um herauszufinden, welche Förderungen für Ihren Neubau oder Sanierungsvorhaben infrage kommen.
Fragen Sie sich, wie hoch die Förderung für welche Wärmepumpenart ausfällt und ob eine Wärmepumpe im Altbau förderfähig ist? Die häufigsten Fragen zur Förderung von Wärmepumpen haben wir hier aufgelistet und beantwortet.
Luft-Wärmepumpen werden gefördert. Für den Austausch einer Gasheizung durch eine Luft-Wärmepumpe gibt es eine KfW-Förderung von mindestens 30 Prozent. Wenn dabei ein natürliches Kältemittel verwendet wird, erhöht sich die Förderung auf 35 Prozent. Erhalten Sie zusätzlich den Klima-Geschwindigkeitsbonus, steigt die Förderung auf 55 Prozent (nach 2028 sinkt der Satz). Zusätzlich können Sie den Einkommensbonus beantragen. Insgesamt erhalten Sie maximal 70 Prozent Förderung.
Wärmepumpen im Altbau werden gefördert. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die sich sowohl an Neubauten als auch an Bestandsbauten richten. Eine Möglichkeit ist die Förderung durch die KfW. Wichtig ist dabei jedoch, dass die Anforderungen an die energetische Sanierung erfüllt werden. In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine Vor-Ort-Beratung durch eine/n Energieberater*in in Anspruch zu nehmen, um zu klären, welche Maßnahmen sinnvoll und förderfähig sind.
Der Einbau einer Wärmepumpe im Neubau wird gefördert. Die KfW bietet eine Förderung für Wärmepumpen an, die bestimmte technische Anforderungen erfüllen, zum Beispiel das Programm Klimafreundlicher Neubau” (297/298).
Der Umstieg von einer Gasheizung (Beispiel: Gastherme) zu einer Wärmepumpe kann Kosten von etwa 20.000 bis 30.000 Euro verursachen. Die genaue Summe hängt von vielen Faktoren ab. In diesem Praxisbeispiel hat die Familie nach Abzug der Fördermittel knapp 20.000 Euro gezahlt.
Bei der Installation einer Wärmepumpe erhalten Sie eine Grundförderung von 30 Prozent. Wenn Sie zusätzlich eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gaszentral- oder Nachtspeicherheizung bis 2028 austauschen, erhalten Sie einen zusätzlichen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Dieser Bonus reduziert sich allmählich ab dem Jahr 2028. Wenn eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel verwendet wird, erhöht sich die Förderung um weitere 5 Prozentpunkte, sodass insgesamt 55 Prozent Förderung möglich sind.
Die Höhe der Förderung, wenn man eine Wärmepumpe selbst einbaut, liegt zwischen 30 und 70 Prozent. Grundsätzlich sind in diesem Fall nur die Materialkosten der Wärmepumpe förderbar. Um beim Heizungseinbau oder -tausch eine Förderung für Eigenleistung von der KfW zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung durch einen Fachbetrieb oder eine/n Energieberater*in.