Gebäude, Klima, Förderungen – das ändert sich 2024
29.12.2023 Lesedauer: min Autor: Minh Duc Nguyen
Zum Jahreswechsel standen wieder einige Änderungen für Verbraucher*innen an. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz ist in Kraft getreten – und mit ihm die neuen BEG-Förderungen. Strom und Wärme werden teurer und der Betrieb von Balkon-Solaranlagen soll demnächst einfacher werden. Wir haben die wichtigsten Anpassungen für Sie zusammengefasst.
Gebäudeenergiegesetz 2024
Kaum ein Gesetz wurde in den vergangenen Monaten so sehr diskutiert wie das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nach mehreren Anläufen wurde es schließlich im September verabschiedet. Die wichtigsten Beschlüsse:
- Ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien soll beim Einbau einer neuen Heizung möglichst erreicht werden. Das lässt sich nicht nur mit einer Wärmepumpe umsetzen. Auch die Nutzung einer Holzheizung, einer Hybridheizung oder einer Stromdirektheizung erfüllt die 65-Prozent-Regel.
- Für Neubauten gilt diese Regelung ab 2024. Für Bestandsgebäude gibt es noch Übergangsfristen. Konkret gilt die Regel hier ab dem Zeitpunkt, an dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
- Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen müssen bis spätestens Mitte 2026 mitteilen, ob und wo Wärmenetze geplant sind. Kleinere Städte und Landkreise haben bis Mitte 2028 Zeit.
- Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.
Ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im engeren Sinne gibt es nicht. Lediglich in Neubaugebieten ist der Einbau einer Gas- oder Ölheizung ab dem 01.01.2024 nicht mehr erlaubt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude 2024
Der Wechsel von einem alten Wärmeerzeuger zu einer klimafreundlichen Heizung steht und fällt oft mit der Förderung. Rechtzeitig zum Jahreswechsel trat nun auch die aktualisierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft.
Neben einer Grundförderung für den Heizungstausch (30 Prozent) können selbstnutzende Hauseigentümer*innen zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus (30 Prozent) sowie einen Klima-Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent) erhalten. So sind maximal 70 Prozent von 30.000 Euro der Kosten als Zuschuss zu haben. Leider wurde kurz zuvor die Förderung für Energieberatungen aufgrund der verhängten Haushaltssperre gestrichen.
Das Beantragen der BEG-Förderung für Eigenheim-Besitzer*innen wird erst ab Ende Februar technisch möglich sein (für Wohnungseigentümer*innen voraussichtlich ab April). Es ist allerdings möglich, die Maßnahmen bereits jetzt zu beauftragen und auch umzusetzen. Die Förderung wird dann rückwirkend gezahlt. Alle Details finden Sie in unserem umfangreichen Artikel zur BEG.
Wer nur Anspruch auf einen Teil der Förderung hat, sollte auch Förderprogramme von Bundesländern, Städten und Gemeinden prüfen. Häufig kann die Bundesförderung mit regionalen Fördermitteln kombiniert werden. Um keine relevanten Förderungen zu verpassen, nutzen Sie unseren FördermittelCheck.
Sie möchten nichts zu den aktuellen Förderungen verpassen? Mit unserem Newsletter bleiben Sie immer auf dem Laufenden!
CO2-Preis fürs Heizen mit fossilen Energieträgern
Das Heizen mit Gas und Öl wird 2024 teurer: Der CO2-Preis steigt – und zwar mehr als zunächst geplant. Die Ampel-Koalition hat sich am 13. Dezember darauf geeinigt, dass die Abgabe auf fossile Brennstoffe von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht wird. 2025 soll sie dann bei 55 Euro pro Tonne liegen.
In einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Gasheizung bedeutet das Zusatzkosten in Höhe von rund 100 Euro (45 Euro x 2,2 Tonnen CO2-Emissionen). In einem Einfamilienhaus mit 3,94 Tonnen CO2-Emissionen sind es 177 Euro.
Bei ölbeheizten Gebäuden liegen die Mehrkosten bei 138 Euro für eine Wohnung im Mehrfamilienhaus (45 Euro x 3,07 Tonnen CO2-Emissionen) beziehungsweise 233 Euro für ein Einfamilienhaus mit 5,18 Tonnen CO2.
Die Kosten werden anteilig zwischen Vermieter*in und Mieter*in aufgeteilt – je nachdem, in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet. Detaillierte Infos zur Aufteilung finden Sie in unserer Übersicht.
Alle Angaben beziehen sich auf Durchschnittswerte aus dem aktuellen Heizspiegel 2023.
Preisbremsen, Umsatzsteuer & Netzentgelte
Um die Auswirkungen der Energiekrise auf Bürger*innen und den Schaden für die Volkswirtschaft zu begrenzen, hat die Bundesregierung die Kosten für Gas, Strom und Fernwärme bis Ende 2023 gedeckelt. Eine Verlängerung der Preisbremsen bis Ende März 2024 war zunächst vorgesehen, wurde aufgrund der Haushaltssperre aber nun gestrichen. Zugleich steigt die Umsatzsteuer auf Gas und Wärme ab März 2024 wieder auf 19 Prozent. Außerdem wurden die Netzentgelte der Netzbetreiber erhöht. Vor allem Strom kann dieses Jahr somit wieder deutlich teurer werden.
Erneuerbare-Energien-Gesetz 2024
Auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stehen Änderungen an. Mit dem Solarpaket 1 soll unter anderem der Betrieb von Balkon-Solaranlagen deutlich attraktiver werden. Das Gesetz sollte Anfang 2024 in Kraft treten – nun verzögert sich die Verabschiedung allerdings.
Der Inhalt steht jedoch fest. So soll für Balkonkraftwerke bald Folgendes erlaubt oder ausreichend sein:
- Eine Registrierung ist nur noch im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur nötig.
- Die älteren Ferraris-Zähler dürfen sich übergangsweise rückwärts drehen.
- Anlagen können an herkömmliche Steckdosen angeschlossen werden.
- Der Betrieb von bis zu 800 Watt Solarstromleistung wird möglich.
- Solarstrom vom Dach soll in Mehrfamilienhäusern direkt an die Mietparteien weitergegeben werden können.