Neue Bundesregierung, Smart-Meter-Pflicht und Wärmepumpen: Das ändert sich 2025
10.12.2024 Lesedauer: min Autor: Minh Duc Nguyen
Silvester steht vor der Tür. Höchste Zeit, das kommende Jahr und alles Wichtige rund um das Thema Energie und Wohnen unter die Lupe zu nehmen. Diese Änderungen sollten Sie kennen.
Neue Bundesregierung: Was passiert mit dem GEG?
Noch haben wir keine neue Bundesregierung. Aber die Botschaft, die einige Parteien aktuell in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz vermitteln, kann der Sand im Getriebe der Wärmewende werden.
Ist das Heizungsgesetz vor dem Aus? Gibt es 2025 noch Geld für eine neue Heizung? Muss ich mein Haus sanieren oder nicht? Eine allgemeingültige Antwort auf diese Fragen ist an dieser Stelle faktisch nicht möglich. Wir können Ihnen aber zumindest eine Orientierung bieten.
„Trotz der Ungewissheit gilt: Es sind aktuell noch Haushaltsmittel für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) vorhanden, um diese bis Jahresende zu bedienen. Im nächsten Jahr gilt die vorläufige Haushaltsführung, sodass auch dann die Programme weiterlaufen und Anträge gestellt werden können.
Haushalte, die aktuell konkrete Maßnahmen planen, sollten jetzt zwar nichts überstürzen, aber ihre Planung zügig zum Abschluss bringen. Trotzdem ist Gründlichkeit wichtiger als Schnelligkeit. Fehlerhafte Anträge werden abgelehnt und nicht gut geplante oder abgestimmte Maßnahmen sind häufig nicht so wirksam. Deswegen gilt es, die Maßnahmen möglichst zusammen mit einem/r unabhängigen Energieberater*in durchzusprechen.“ Tanja Loitz, co2online-Geschäftsführerin.
Kaminbesitzer*innen müssen dringend nachschauen – und notfalls aktiv werden
Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die vorgegebenen Feinstaub- und Kohlenmonoxidwerte einhalten. Das sind 0,15 Gramm je Kubikmeter Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter. Angaben zu Ihrer Anlage sowie deren Emissionswerte sind in der Regel im Feuerstättenbescheid hinterlegt. Alternativ können Sie in der Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik nach dem Hersteller und Modell schauen und weitere Rechercheschritte einleiten.
Betroffene Anlagen nachrüsten oder stilllegen
Ist Ihre Anlage betroffen, können Sie sie entweder mit einem Staubabscheider nachrüsten und weiternutzen – oder aber stilllegen. Bei der Wahl des Staubabscheiders können Sie zwischen aktivem und passivem Filter entscheiden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Fachartikel.
Kamin nachrüstenCO2-Preis fürs Heizen mit Öl und Gas steigt auf 55 Euro pro Tonne
Wer mit Öl oder Gas heizt, muss mit höheren Kosten rechnen. Der CO2-Preis von aktuell 45 Euro pro Tonne steigt 2025 auf 55 Euro. Für eine Wohnung mit Ölheizung bedeutet das im Schnitt 165 Euro Mehrkosten. In einem Einfamilienhaus sind es sogar 285 Euro. Werden beide Gebäude stattdessen mit Gas beheizt, fallen die Mehrkosten etwas geringer aus: 125 für eine Wohnung bzw. 215 Euro für ein Einfamilienhaus. Bei Mietobjekten werden die Kosten anteilig zwischen Vermieter*in und Mieter*in aufgeteilt – je nachdem, in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet.*
Aber nicht nur das Heizen mit fossilen Energieträgern wird teurer. Auch Autofahrer*innen müssen tiefer in die Tasche greifen. Bei einem Benziner sind es im Schnitt 155 Euro Mehrkosten im Jahr, bei einem Diesel 175 Euro.
*Alle Angaben beziehen sich auf Durchschnittswerte aus dem aktuellen Heizspiegel 2024.
Zur StudieDynamische Stromtarife und Smart-Meter-Pflicht
Ab 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Diese richten sich nach den Spotpreisen der Strombörse: Bei hoher Stromverfügbarkeit und geringer Nachfrage sinken die Preise, bei Spitzenlasten steigen sie. Voraussetzung für diese Tarife ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter).
Smart Meter für einige Haushalte Pflicht
Haushalte, die mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen, sind ab dem nächsten Jahr verpflichtet, auf Smart Meter umzusteigen. Wer eine Wärmepumpe oder eine Ladestation für E-Autos hat, fällt ebenfalls unter die Pflicht. Die Messstellenbetreiber, die den Wechsel vornehmen, kommen dazu auf die Haushalte zu. Für den Einbau gilt ein Zeitfenster bis Ende 2030.
Netzausbau-Regelung sorgt örtlich für günstigere Strompreise
Die Verteilung der Netzkosten soll 2025 so angepasst werden, dass Regionen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien davon profitieren können. Insbesondere Bewohner*innen in den drei Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein können also demnächst mit günstigerem Strom rechnen.
PV-Vergütung, Solardach-Pflicht und Wärmepumpen
Ab Februar 2025 erhalten Betreiber*innen neuer Photovoltaikanlagen eine geringere Vergütung für eingespeisten Strom. Für Anlagen bis 10 kW Leistung sinkt die Vergütung um 1 Prozent auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen – ihre feste Einspeisevergütung gilt weiterhin für 20 Jahre.
Solardach-Pflicht wird ausgeweitet
In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg gilt bereits die Solarpflicht beim Neubau von Gebäuden. Jetzt ziehen andere Länder nach: In Schleswig-Holstein beispielsweise müssen Neubauten ebenfalls mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. In Hessen gilt diese Pflicht vorerst nur für landeseigene Gebäude und neue Parkplätze.
Wärmepumpen müssen an einen Smart Gateway angeschlossen werden
Für die Förderung von Wärmepumpen ist ab 2025 ein Anschluss an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway erforderlich. Dieses ermöglicht das Erfassen relevanter Energiedaten und eine netzdienliche Steuerung der Wärmepumpe.