Förderprogramm: Hansestadt Lüneburg - Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien, Photovoltaikanlagen

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Solaranlagen zur Erzeugung elektrischer Energie gibt es gestaffelte Fördersätze für Anlagen bis zu 35 Kilowatt-Peak (kWp) und die Anschaffung von Steckerso- largeräten
  • Es werden nur Anlagen gefördert, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen.
  • Antragsberechtigt sind die jeweiligen Eigentümer*innen des Gebäudes, auf bzw. in dem die Anlage installiert werden soll oder eine durch den Eigentümer*in bevollmächtigte Person.
  • Für die Beantragung der Förderung für Steckersolargeräte (Balkonmodule) sind nur Mieter*innen antragsberechtigt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von
    • 3 bis 10 kWp werden bis 10 kWp mit 150 Euro pro volle kWp (gerundet auf ganze Zahlen) gefördert.
    • Eine 10 kWp große Anlage wird mit 1.500 Euro gefördert.
    • 11 bis 35 kWp werden im Leistungsbereich 3 bis 10 kWp mit 150 Euro pro volle kWp (gerundet auf ganze Zahlen) gefördert und im Leistungsbereich 11 bis 35 kWp mit 125 Euro pro volle kWp gefördert.
    • Eine 35 kWp große Anlage wird mit 4.625 Euro gefördert.
  • Steckersolargeräten werden mit 30 Prozent der Investitionskosten (inkl. Kosten für einen Elektriker) pro Anlage. Es wird ein Steckersolargerät pro Wohneinheit und ausschließlich für Mieter*innen gefördert.
Kumulierung: Stehen für die zu fördernden Vorhaben Fördermittel aus anderen Programmen des Bundes oder des Landes oder anderer Institutionen zur Verfügung, können diese neben den Fördermitteln der Hansestadt Lüneburg in Anspruch genommen werden, sofern Vorschriften der anderen Zuschussgeber dem nicht entgegenstehen.

Kontakt zur Antragstelle:

Hansestadt Lüneburg
Stichwort „Förderung Nutzung regenerativer Energien“
Postfach 2540
21335 Lüneburg

Kontakt zum Fördergeber:

Hansestadt Lüneburg
Ordnung, Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität
Am Ochsenmarkt
21335 Lüneburg
E-Mail-Adresse: Foerderung-Klimaschutz@stadt.lueneburg.de
Internet: www.lueneburg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme

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