Förderprogramm: Baden-Württemberg - Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Klimafreundliches Wohngebäude
  • Klimafreundliches Wohngebäude - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Bauende von Mietwohnungen, z. B. als Wohnungsunternehmen, als Wohnungsgenossenschaft, als Gemeinde, Kreis oder Gemeindeverband oder als sonstige Körperschaft und Anstalt des öffentlichen Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es handelt sich um eine Aufstockung des Darlehens aus dem KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (298).
  • Das maximale Darlehen beträgt für klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit und für klimafreundliche Wohngebäude - mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Die Laufzeitvarianten betragen 25 oder 35 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren und 10 Jahre Sollzinsbindung.
  • Die Sollzinsverbilligung ist fix während der ersten Sollzinsbindung.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721/150-3875
Fax: 0721/150-3829
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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