Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Kommunales Energiesparprogramm, Einzelmaßnahmen


Was wird gefördert?

Gefördert werden wärmedämmende Einzelmaßnahmen und Verbesserungsmaßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags einer Fachfirma. Gefördert werden unter Beachtung der Mindeststandards:

  • Fassade, Dach und Fenster
  • Heizung, Thermische Solaranlage und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage).
  • Als Kombinationen von Einzelmaßnahmen sind die Kombination von Fassade und Fenster sowie Kombination aller Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung förderfähig.
Wohngebäude und Wohnungen müssen mindestens seit 15 Jahren vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres bezugsfertig geworden sein (unabhängig von der bisherigen baulichen Anlage und der Nutzungsform) und noch mindestens 30 Jahre Wohnzwecken dienen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden :

  • natürliche Personen und Personengemeinschaften (private Gebäudeeigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
  • Contractinggebende: Im Falle des Contractings für Bauteile ist die Vertragslaufzeit auf mindestens 10 Jahre festzusetzen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Fördersätze:
  • Zuschuss für Fassade: 20 Euro/m² Bauteilfläche (U-Wert bis maximal 0,24 W/m²K), 40 Euro/m² Bauteilfläche (U-Wert bis maximal 0,20 W/m²K) und +20 Euro/m² Bauteilfläche für das Versetzen von Fenstern in die neue Dämmebene oder bündig zur Außenwand (mit UW bis maximal 0,85 W/m²K)
  • Zuschuss für Flach, Steil- und Schrägdäch: 50 Euro/m² Bauteilfläche (U-Wert bis maximal 0,14 W/m²K)
  • Zuschuss Fenster (Glas einschl. Rahmen): 100 Euro/m² Bauteilfläche (Uw-Wert bis maximal 0,85 W/m²K)
  • Zuschuss Heizung: 1.500 Euro je Wohnung bei der Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung (ausgenommen Öl-Heizungen) im gesamten Gebäudeb) sowie 2.000 Euro je Gebäude für Solarthermie oder den Einsatz von Umweltwärme, Nah-/Fernwärme oder Holzpellets (mit Staubfilter)
  • Zuschuss Thermische Solaranlage: 0,40 Euro x jährlicher Kollektorertrag x Anzahl Kollektoren
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage): 6.000 Euro je Anlage, 2.000 Euro je weiterem angeschlossenen Gebäudebei Versorgung von mehr als einem Gebäude über ein Nahwärmenetz.
Zusätzlich zu einer Kombination von Maßnahmen oder zu wärmedämmenden Einzelmaßnahmen wird bei Verwendung von ökologischen Baustoffen unter Beachtung der Fördervoraussetzungen eine Bonusförderung gewährt:
  • Ökologische Dämmung der Fassade: +20 Euro/m² Bauteilfläche
  • Ökologische Dämmung des Daches: +35 Euro/m² Bauteilfläche
  • Holz-oder Holz/Alufenster: +40 Euro/m² Bauteilfläche.
Kumulierung:
  • Zuschüsse aus Förderprogrammen zur Stadtsanierung und Stadtentwicklung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Dies gilt auch für städtische Förderprogramme des Wohnungsbaus und des Bestandserwerbs.
  • Förderprogramme des Bundes und des Landes zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung können mit dem kommunalen Energiesparprogramm (ESP) kumuliert werden.
  • Eine erneute Förderung von sanierungsbedürftigen Bauteilen und technischen Gebäudeanlagen über das kommunale Energiesparprogramm ist nur möglich, sofern die erste städtische Auszahlung vor mindestens 15 Jahren erfolgt ist.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Liegenschaften und Wohnen
Heustraße 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/216-91372, -91376
Fax: 0711/216-91494
E-Mail-Adresse: energiesparprogramm@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

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