Förderprogramm: Stadt Ansbach - Wärmeschutzmaßnahmen bei Altbauten


Was wird gefördert?

Gefördert werden Dämmmaßnahmen an Außenwänden, im Dachbereich sowie der Ersatz von Fenstern in Wohngebäuden (Alter des Gebäudes mindestens 25 Jahre).


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, für die in ihrem Eigentum befindlichen Wohnungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Außenwanddämmung: 2,50 Euro/m² Wand bei mindestens 100 mm/WLG 040 oder mit 80 mm/WLG 032, maximal jedoch 750 Euro
  • Sanierung der Fenster: 25 Euro/m² Fensterfläche (Rahmen und Sprossen werden übermessen) Uw-Wert von kleiner/gleich 1,1, maximal jedoch 750 Euro
  • Dachdämmung: 4 m² Dach- bzw. Deckenfläche (Sparren oder Balken werden übermessen) bei mindestens 200 mm/WLG 040 oder mit 180 mm/WLG 035, maximal jedoch 500 Euro.
  • Förderbonus: Werden die Außenwände mit mindestens 160 mm/WLG 040 oder mit 140 mm/WLG 035 gedämmt, erhöht sich die Förderung für Außenwand auf 5 Euro/m², maximal jedoch 1.000 Euro.
Kumulierung: Bei Inanspruchnahme von Zuschüssen Dritter (z.B. KfW-Zuschussprogramm) besteht keine Möglichkeit der Förderung im Rahmen dieses Förderprogramms. Die Förderungen können allerdings mit einem KfW-Darlehen kombiniert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Ansbach
Umweltamt
Postfach 607
91522 Ansbach

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Ansbach
Umweltamt
Nürnberger Straße 32
91522 Ansbach
Telefon: 0981/51-397
Fax: 0981/51-1397
E-Mail-Adresse: stephan.wickerath@ansbach.de
Internet: www.klimaschutz.ansbach.de

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