Förderprogramm: Stadt Fellbach - Förderprogramm Energiesparmaßnahmen an Gebäuden
Was wird gefördert?
Gefördert werden Energiesparmaßnahmen, die der Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs dienen. Dies sind im einzelnen:
- Die insgesamte Dämmung von Außenwänden und Fenstern und/ oder die Dämmung von Dachflächen. Die Dämmung von Kellerdecken wird als zusätzliche Maßnahme gefördert, nicht jedoch als alleinige Maßnahme.
- Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung inklusive Heizungsunterstützung, sofern sie im Zuge einer kompletten Heizungserneuerung in Bestandsbauten installiert werden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer*innen) sowie im Ausnahmefall auch die Mieter*innen mit Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Höhe des Zuschusses für Wärmeschutzmaßnahmen ist wie folgt geregelt: 2.000 Euro für Vollwärmeschutz der Fassaden (Wände und Fenster) für Ein- und Zweifamilienhäuser, jede weitere Wohnung 500 Euro, bis maximal 5.000 Euro bei einem Mehrfamilienwohnhaus. Bei Reihenmittelhäusern vermindert sich der Zuschuss um 1.000 Euro.
- Der Zuschuss bei der kompletten Dämmung von Dachschrägen, Flachdächern und Dachdecken beträgt 8 Euro/m² dieser Flächen, maximal jedoch 1.000 Euro.
- Werden zusätzlich die Kellerdecken isoliert, erhöht sich der Zuschuss um 5 Euro/m² gedämmte Kellerdecke, maximal jedoch um 500 Euro.
- Die Höhe des Zuschusses bei thermischen Solaranlagen richtet sich nach der nutzbaren Kollektorfläche der installierten Solaranlage. Sie beträgt 50 Euro/m², maximal 500 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, bei einem Mehrfamilienhaus maximal 1.000 Euro.
- In Einzelfällen ist die Förderung anderer innovativer Maßnahmen möglich, die der Energieeinsparung bei Wohngebäuden dienen, wie z.B. Erdwärmepumpen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Fellbach
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Marktplatz 1
70734 Fellbach
Telefon: 0711/58 51-130
Fax: 0711/58 51-488
E-Mail-Adresse: bauamt@fellbach.de
Internet: www.fellbach.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Solarthermie für Heizung & Warmwasser
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe