Förderprogramm: Stadt Fellbach - Förderprogramm Energiesparmaßnahmen an Gebäuden


Was wird gefördert?

Gefördert werden Energiesparmaßnahmen, die der Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs dienen. Dies sind im einzelnen:

  • Die insgesamte Dämmung von Außenwänden und Fenstern und/ oder die Dämmung von Dachflächen. Die Dämmung von Kellerdecken wird als zusätzliche Maßnahme gefördert, nicht jedoch als alleinige Maßnahme.
  • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung inklusive Heizungsunterstützung, sofern sie im Zuge einer kompletten Heizungserneuerung in Bestandsbauten installiert werden.
Die Förderung wird ausschließlich für Wohngebäude in Fellbach gewährt, für die noch nicht die Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 gilt.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer*innen) sowie im Ausnahmefall auch die Mieter*innen mit Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe des Zuschusses für Wärmeschutzmaßnahmen ist wie folgt geregelt: 2.000 Euro für Vollwärmeschutz der Fassaden (Wände und Fenster) für Ein- und Zweifamilienhäuser, jede weitere Wohnung 500 Euro, bis maximal 5.000 Euro bei einem Mehrfamilienwohnhaus. Bei Reihenmittelhäusern vermindert sich der Zuschuss um 1.000 Euro.
  • Der Zuschuss bei der kompletten Dämmung von Dachschrägen, Flachdächern und Dachdecken beträgt 8 Euro/m² dieser Flächen, maximal jedoch 1.000 Euro.
  • Werden zusätzlich die Kellerdecken isoliert, erhöht sich der Zuschuss um 5 Euro/m² gedämmte Kellerdecke, maximal jedoch um 500 Euro.
  • Die Höhe des Zuschusses bei thermischen Solaranlagen richtet sich nach der nutzbaren Kollektorfläche der installierten Solaranlage. Sie beträgt 50 Euro/m², maximal 500 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, bei einem Mehrfamilienhaus maximal 1.000 Euro.
  • In Einzelfällen ist die Förderung anderer innovativer Maßnahmen möglich, die der Energieeinsparung bei Wohngebäuden dienen, wie z.B. Erdwärmepumpen.
Kumulierung: Zuwendungen anderer Stellen für den gleichen Zweck schließen die Förderung nicht aus. Die Gesamtförderung darf jedoch 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht übersteigen. Die entsprechenden Nachweise sind bei der Antragsstellung vorzulegen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Fellbach
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Marktplatz 1
70734 Fellbach
Telefon: 0711/58 51-130
Fax: 0711/58 51-488
E-Mail-Adresse: bauamt@fellbach.de
Internet: www.fellbach.de

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