Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Förderprogramm „Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz“, Eigenstromnutzung


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden intelligente Akkuspeicher bei Ergänzung zu vorhandenen oder neuen Stromerzeugungsanlagen auf dem eigenen Grundstück, z. B. Photovoltaik-Anlage. Die Mindestnutzkapazität beträgt 5 kWh.
  • Es müssen mindestens 50 Prozent des Strombedarfs aus der eigenen Stromerzeugungsanlage mit Speicherung gedeckt werden.
  • Bei Verwendung des Eigenstroms für Wärmepumpe und/oder Wallbox müssen mindestens 30 Prozent des Strombedarfs selbst erzeugt werden.


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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken, die sich im Gebiet der Stadt Friedrichshafen befinden. Bei Anträgen von Mieter*innen ist die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer*in erforderlich.
  • Das Programm gilt nicht für Gebäude/Wohnungen, die im Besitz der Stadt Friedrichshafen sind (einschließlich der Gebäude der Städtischen Wohnbau GmbH).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss für intelligente Akkuspeicher beträgt pauschal 1.500 Euro (Bauantrag bis einschließlich 2016).
  • Bonus „Power-to-heat“: Gefördert wird der Einbau eines regelbaren Heizstabs oder einer Wärmepumpe mit Smart Grid ready bei der Nutzung von Eigenstrom. Der Nachweis ist mittels Herstellernachweis, Bestätigung durch das Fachhandwerk und Rechnung zu erbringen. Der Zuschuss beträgt pauschal 300 Euro (Bauantrag bis einschließlich 2016).
  • Bonus „Power-to-mobile“: Gefördert wird der Einbau einer regelbaren Wallbox bei der Nutzung von Eigenstrom. Der Nachweis ist mittels Herstellernachweis, Bestätigung durch das Fachhandwerk und Rechnung zu erbringen. Der Zuschuss beträgt pauschal 300 Euro (Bauantrag bis einschließlich 2016).
  • Balkonanlagen: Gefördert werden sogenannte Balkonanlagen mit einer Mindestleistung von 300 Watt. Der Zuschuss beträgt für Bastand und Neubau pauschal 300 Euro je Wohneinheit bzw. Stromzähler.
Kumulierung: Der/die Antragstellende hat zu prüfen, ob die Förderrichtlinien anderer Institutionen, bei denen er/sie sich auch um Zuschüsse beworben hat, eine Kumulierung erlauben.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Friedrichshafen - Amt für Stadtplanung und Umwelt
Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-4641
Fax: 07541/203-84641
E-Mail-Adresse: umwelt@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Friedrichshafen

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Batteriespeicher | Balkon-Kraftwerk

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