Förderprogramm: Thüringen - Förderung des bezahlbaren Wohnens


Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist im

  • Altbau die Anpassung von Wohnungsbestand an energetische, demografische und räumliche Herausforderungen durch Sanierung, Umbau, Erweiterung sowie Modernisierung und den Erwerb von Belegungsrechten.
  • Neubau in Städten und Gemeinden mit Mietstufe 3: Schaffung angemessener Mietwohnungen zu sozialverträglichen Mieten
  • Neubau in allen übrigen Regionen: Deckung von qualitativem Wohnungsfehlbedarf (z.B. Mangel an barrierefreien / altersgerechten Wohnungen).


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer*innen oder sonstige Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken bzw. der zu fördernden Wohnungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung mit einem Baudarlehen, welches durch direkte Zuschüsse und einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann.
  • Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach der von der Bewilligungsstelle festgestellten Höhe der förderfähigen Kosten.
  • Der Fördersatz (Summe des Baudarlehens und der direkten Zuschüsse beträgt bis zu 80 v. H. der förderfähigen Kosten.
  • Bauvorhaben werden nur gefördert, wenn der/die Zuwendungsempfänger*in zur Deckung der Gesamtkosten eine angemessene Eigenleistung erbringt. Die Eigenleistung gilt als angemessen, wenn sie wenigstens 20 v. H. der förderfähigen Kosten beträgt.
  • Maßnahmen werden nicht gefördert, wenn sich auf Grund der förderfähigen Kosten ein Darlehensbetrag von weniger als 4.000 Euro/Wohnung errechnet.
  • Direkte Zuschüsse werden u.a. für folgende Maßnahmen gewährt:
    • Aufzugsanlagen bei Maßnahmen zur Bestandsentwicklung
    • Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen
    • Energieeinsparung.
  • Die Laufzeit des Baudarlehens wird auf 20 Jahre festgesetzt, in besonderen Konstellationen kann die Laufzeit des Baudarlehens auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.
  • Das Baudarlehen ist für die Dauer der Laufzeit zinsfrei.
  • Der Bindungszeitraum für die Miet- und Belegungsbindungen beträgt mindestens 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit der geförderten Wohnungen.
Kumulierung: Die Kumulierung von Fördermitteln (z. B. mit Städtebaufördermitteln, mit Mitteln der Dorferneuerung) ist zulässig. Eine Integration in raumbezogene oder eine Kopplung mit nachhaltigkeitsbezogenen Förderprogrammen ist erwünscht.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Telefon: 0361/7447 696
E-Mail-Adresse: wohnen@aufbaubank.de
Internet: www.aufbaubank.de

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