Förderprogramm: Landwirtschaftliche Rentenbank - Energie vom Land


Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien, wie z. B.

  • Bioenergie: Investitionen zur Erzeugung von Bioenergie. Das sind zum Beispiel Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen oder Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe (auch Bio-LNG, Bio-CNG). Förderfähig sind auch Investitionen in dafür benötigte Betriebsmittel.
  • Speicherung und Verteilung Erneuerbarer Energien: Investitionen in die Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien, inklusive der Erzeugung von grünem Wasserstoff.
  • Photovoltaik:
    • Investitionen in Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft oder Gebäuden, die ehemals für diese Zwecke genutzt wurden, inklusive der dafür erforderlichen Dachsanierung
    • Investitionen in Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden von Kommunen, kommunalnahen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens im ländlichen Raum. Die Investitionen müssen im ländlichen Raum stattfinden.
    • Investitionen in Photovoltaik-Aufdachanlagen oder Floating-Photovoltaik-Anlagen von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft und Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent Unternehmern der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft gehören
    • Investitionen in Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion und Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent Unternehmern der landwirtschaftlichen Primärproduktion gehören
    • Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmern der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Energieproduktion aus Photovoltaik- Anlagen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein, um eine Kondition mit Beihilfe zu erhalten.
  • Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 10 Millionen EUR nicht übersteigen.
  • Die aktuellen Konditionen sind unter www.rentenbank.de erhältlich.
  • Es stehen Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren sowie Zinsbindungsfristen von maximal 10 Jahren mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren zur Verfügung.
Kumulierung: Die Darlehen dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb hat der Kreditnehmer bei Antragstellung - spätestens jedoch vor Auszahlung der Darlehen - gegenüber seiner Hausbank zu bestätigen, dass er entweder keine weiteren Beihilfen für das beantragte Vorhaben erhält oder die zulässige Beihilfeobergrenze einhält.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

Landwirtschaftliche Rentenbank
Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069/2107-700
Fax: 069/2107-6444
E-Mail-Adresse: office@rentenbank.de
Internet: www.rentenbank.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Holzpelletheizung

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