Förderprogramm: Stadt Neumarkt i. d. OPf - Förderung von Energieeinsparung und Klimaschutz im Gebäudebereich


Was wird gefördert?

Gefördert werden sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude gemäß den Regularien der BAFA-Förderung sowie der KfW-Programme Energieeffizient Sanieren.

  • Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz nach zwei Förderstufen:
    • Förderstufe C: Förderung von Einzelmaßnahmen, geförderte Wärmedämmmaßnahmen müssen mindestens die Anforderungen der BAFA bzw. des GEG erfüllen.
    • Förderstufe A: Förderung eines Gesamtkonzeptes mit den hocheffizienten Standards KfW 85 bis KfW 55 sowie ein Neumarkter Modellstandard mit der Anforderung KfW 40.
  • Darüber hinaus werden Neubau-Maßnahmen gefördert, die den Standard KfW 40, den Passivhaus Standard und den Plus-Energie-Standard erfüllen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer*innen von Gebäuden in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. sind.
  • Ein Anrecht auf Förderung erhalten auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Bewohner*innen von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht.
  • Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal im Stadtbereich von Neumarkt i.d.OPf. haben, gewährt.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Fördersummen entnehmen Sie bitte der Richtlinie. Es werden gefördert:
  • Energetische Gebäudesanierungsberatung durch eine/n fachkundige/n Energieberater*in
  • Gebäudetechnik-Komponenten: Heizung
    • Solarthermische Anlagen
    • Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
    • Wärmepumpen
    • Anschlüsse an ein Nah- bzw. Fernwärmenetz
    • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
    • Zu-/Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Regenerative Gebäudetechnik: Lüftung
  • Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung
  • Gesamtkonzepte für hochenergieeffiziente Sanierungen
Bei Bewilligung der Förderung für energetisches Bauen und Sanieren wird eine zusätzliche Förderung mit je 500 Euro je Gebäude ausbezahlt, wenn die Bewerbung zur und der Erhalt der „Grünen Hausnummer“ der Stadt Neumarkt für das Gebäude belegt wird. Kumulierung: Eine Kumulierbarkeit ist ausdrücklich zugelassen, soweit dies die Regularien des zu Grunde liegenden Förderprogramms zulassen.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Amt für Nachhaltigkeitsförderung
Fischergasse 1
92318 Neumarkt
Marion Burkhardt
Telefon: 09181/255-2602
Fax: 09181/255-2619
E-Mail-Adresse: marion.burkhardt@neumarkt.de
Internet: www.neumarkt.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt
Telefon: 09181/255-0
Fax: 09181/255-195
E-Mail-Adresse: info@neumarkt.de
Internet: www.neumarkt.de

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