Förderprogramm: Stadt Freiburg - Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen, Baustein 3: Stromerzeugung erneuerbar


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • 1. Kostenlose Einstiegsberatung Photovoltaik
  • 2. Steuerberatung Photovoltaik
  • 3. Batteriespeicher für Photovoltaik
  • 4. Photovoltaik Dachvollbelegung
  • 5. Balkonmodule


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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtigte oder Mieter*innen sind und eine Energiesparmaßnahme im Sinne des Förderprogramms im Stadtgebiet Freiburg realisieren wollen.
  • Das Gebäude muss ein überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes im Stadtgebiet von Freiburg sein. Gebäude, die nur zum Teil für Wohnzwecke genutzt werden, werden nur entsprechend ihres Wohnflächenanteils gefördert. Falls dieser weniger als 50 Prozent der gesamten Nutzfläche ausmacht, wird das Gebäude nicht gefördert.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • 1. Kostenlose Einstiegsberatung Photovoltaik: Die Stadt Freiburg bietet kostenlose, unabhängige Beratungen für Photovoltaik-Interessierte. Diese beinhalten individuell wirtschaftliche und technische Beratungen zu geplanten Photovoltaik-Anlagen. Sie haben die Wahl zwischen einer Beratung im Beratungsbüro oder einer Beratung bei Ihnen zu Hause vor Ort.
  • 2. Steuerberatung Photovoltaik: Die erste Steuererklärung nach der Inbetriebnahme einer PV-Anlage wird von der Stadt unterstützt. Gefördert wird die Beratung einer/s Steuerberatenden, die/der von einer Steuerberaterkammer zugelassen ist. Der Zuschuss beträgt pauschal 500 Euro pro neu zugelassener PV-Anlage. Für Wohnungseigentümergemeinschaften wird ein Zuschuss von 1.500 Euro pro Anlage gewährt, wobei eine Beratung der Verwaltung oder Beirats mit eingeschlossen sein soll.
  • 3. Batteriespeicher für Photovoltaik: Um die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen mit Stromspeichern zu verbessern, werden Batteriespeichersysteme bei der erstmaligen Errichtung von PV-Anlagen gefördert. Der Zuschuss je Batteriespeicher beträgt 150 Euro/kWh Nennleistung. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro.
  • 4. Photovoltaik Dachvollbelegung: Um möglichst große Photovoltaik-Anlagen zu erreichen (Dachvollbelegung) werden Anlagen gefördert, die die Mindestgröße aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) überschreiten. Gefördert werden die Anlage-Leistungen, die die Anforderungen des EWärmeG überschreiten.Die Förderhöhe berägt 150 Euro/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro.
  • 5. Balkonmodule: Mit Balkonmodulen können auch Mieter*innen oder Kleingärtner*innen die dezentrale, erneuerbare Energieproduktion unterstützen, denen kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht. Es wird ein pauschaler Zuschuss zu den Anschlusskosten von 150 Euro/Anlage gewährt.
Es können mehrere Anträge stellt werden. Pro Antragstellenden können jährlich maximal 25.000 Euro Fördermittel bewilligt werden. Kumulierung:
  • Die Förderbausteine des Förderprogramms „Klimafreundlich wohnen“ sind beliebig miteinander kombinierbar.
  • Die Kommunalfördermittel können ebenso mit anderen Fördermitteln kumuliert werden soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Freiburg im Breisgau
Umweltschutzamt Freiburg
Talstraße 4
79072 Freiburg
Telefon: 0761/201-6188
E-Mail-Adresse: klimawohnen@stadt.freiburg.de
Internet: www.freiburg.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Freiburg im Breisgau
Rathausplatz 2
79098 Freiburg
Telefon: 0761/201-0, 0761/201-1111
Internet: www.freiburg.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Batteriespeicher | Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk

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