Förderprogramm: Baden-Württemberg - Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen (Aufdach / Fassade / Garage /Carport oder Freifläche) an privaten Wohngebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten.
- Gefördert wird auch die Anschaffung und Installation von Speichern für den mit der PV-Anlage erzeugten Strom. Dies ist auch als singuläre Maßnahme – also ohne gleichzeitige Anschaffung oder Installation einer PV-Anlage – möglich.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Investition vornehmen und in einer der Wohneinheiten selbst wohnen. Der/die Antragstellende muss den Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt anmelden.
- Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als Ganzes. Einzelne WEG-Mitglieder können jedoch für auf sie anteilig entfallende Zahlungsbeträge (zum Beispiel Sonderumlage) eine Förderung beantragen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens, das über Finanzierungsinstitute ausgereicht wird.
- Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt in der Regel 5.000 Euro.
- Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kann über das Kombi-Darlehen Wohnen der L-Bank abgedeckt werden.
- Die Laufzeiten betragen 5 bis 30 Jahre bei bis zu fünf tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für die ersten 10 Jahre.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist zulässig. Zuschüsse mindern die zuwendungsfähigen Kosten.
- Die Kombination mit einer Einspeisevergütung nach EEG für den mit der PV-Anlage erzeugten Strom ist zulässig.
- Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maß-nahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß´§ 35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) oder § 35 c EStG (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden), auch nicht bei Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihre Hausbank
Kontakt zum Fördergeber:
L‑Bank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
Telefon: 0711/122-2288
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Photovoltaik | Batteriespeicher
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe