Förderprogramm: Land Berlin - GründachPLUS


Was wird gefördert?

  • Das Förderprogramm für Dachbegrünung ist als umfassende Bauförderung zur Herstellung von Dachbepflanzungen, grünen Dachsanierungen, Urban Gardening, Garagendachbegrünung und grünen Dachterrassen angelegt.
  • GründachPLUS bietet zwei Förderwege für geplante Dachbegrünungsvorhaben:
    • Reguläre Förderung und
    • Green Roof Lab Projekte.
  • Beide zielen auf die Erschaffung von Dachbegrünungen auf Bestandsimmobilien ab, wobei sich die Green Roof Lab-Förderung auf hoch qualitative Vorhaben und solche mit Vorbildcharakter beschränkt.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer*innen, sonstige Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte, Initiativgruppen, Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten, Seniorenheime etc. (mit Erlaubnis der Verfügungsberechtigten).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Förderzweig "Reguläre Förderung"
    • Die reguläre Förderung umfasst die Dachbegrünung auf Bestandsgebäuden in verdichteten Berliner Stadtgebieten. Gefördert werden Dächer von Wohn-, Büro- und Gewerbebauten, einschließlich der Dächer von Tiefgaragen, solange eine Mindestgröße von 100 m² Vegetationsfläche entsteht. Bei Fassaden beträgt die Mindestvegetationsfläche bodengebunden 50 m² bzw. wandgebunden 10 m².
    • Der Zuschuss beträgt bei Dach 55 Euro/m², bei Fassade 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Kombination Fassade mit Dach wird mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
    • Die Förderung von Planungskosten Dach oder Fassade beträgt 75 Prozent, maximal 15.000 Euro. Die Kombination Fassade mit Dach wird mit 85 Proznt, maximal 34.000 Euro bezuschusst.
  • Förderzweig "Green Roof Lab"
    • Ergänzend zur regulären Förderung gibt es den Förderzweig "Green Roof Lab". Hiermit sollen besonders innovative, experimentelle, partizipative oder gemeinwohlorientierte Projekte der Dach- und Gebäudebegrünung, die einen Vorbildcharakter haben, gefördert werden.
    • Der Zuschuss ist eine Einzelfallentscheidung, bis zu 100 Prozent.
    • Die Förderung von Planungskosten beträgt bis zu 100 Prozent, maximal 40.000 Euro.
    • Zusätzliche Fördertatbestände sind: u.a. Innovation, Einbeziehung von Bürger*innen und Nachbarschaft, gesellschaftlicher Nutzen, Vorbildcharakter, besondere Qualität.
Es besteht eine Zweckbindungsfrist für 10 Jahre ab Fertigstellung. Kumulierung:
  • Die Inanspruchnahme ergänzender Mittel aus anderen staatlichen Förderprogrammen ist unter Beachtung des EU-Beihilferechts möglich, sofern dort nicht andere Regelungen vorgesehen sind. Die Kumulierungsregeln in Art. 8 AGVO sind zu beachten.
  • Eine Doppelförderung ist genauso ausgeschlossen, wie die Substitution von Mitteln aus anderen Förderprogrammen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Berlin
EnergiespeicherPLUS
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-4480
E-Mail-Adresse: gruendachplus@ibb-business-team.de
Internet: www.energiespeicherplus.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

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