Hohe Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen
17.01.2024 Lesedauer: min Jens Hakenes
Bund und Länder unterstützen den Einbau der effizienten Brennstoffzellen-Heizung massiv: Mit der Förderung lassen sich die Kosten bis 70 Prozent senken. So kommen die Investitionskosten für Brennstoffzellen-Heizungen dem Niveau anderer moderner Heizanlagen immer näher.
Förderung finden: für Brennstoffzellen-Heizungen und andere Vorhaben
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre neue Heizung oder andere Vorhaben gibt. Alle passenden Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- wichtigster Fördergeber für neue Heizung: KfW
- mind. 30 Prozent Fördersatz für Brennstoffzellen-Heizung
- zusätzliche Förderung durch Länder, Kommunen und Energieversorger
- Beratung durch Energieberater*in nötig
Vom August 2016 bis Ende 2022 unterstützte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ die Markteinführung der innovativen, stromerzeugenden Heizungen – und bot damit die für viele lukrativste Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen. Bis 31. März 2021 sind laut KfW rund 16.500 Förderanträge eingegangen. Seit dem 01.01.2023 läuft die Förderung über die BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Wer kann Brennstoffzellen-Heizungs-Förderung beantragen?
Das ehemalige KfW-Programm richtet sich an Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern und an Eigentümer*innen von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Seit Juli 2017 gibt es auch Fördermittel für Nichtwohngebäude. Es können also auch kleine und mittlere Unternehmen, Contractor*innen sowie kommunale Gebietskörperschaften Brennstoffzellen-Heizungs-Förderung erhalten. Beantragen können sie die Mittel, wenn sie in einem bestehenden Gebäude oder in einem neuen Gebäude eine Brennstoffzellen-Heizung mit einer elektrischen Leistung zwischen 0,25 und 5 Kilowatt (kW) einbauen lassen.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Brennstoffzellen-Heizung?
Ab 2024 beträgt der reguläre Fördersatz 30 Prozent. Ersetzt die neue Brennstoffzellenheizung vollständig eine alte, austauschpflichtige Heizung auf fossiler Basis, wird auf den Fördersatz ein Klima-Geschwindigkeitsbonus addiert, wenn Sie im eigenen Haus oder Ihrer Eigentumswohnung leben. Umso früher Sie handeln, desto größer wird der Bonus sein, da er allmählich abnimmt und bis zum Jahr 2037 auf null zurückgeht. Eine ausführliche Aufschlüsselung des Bonus finden Sie in diesem Artikel.
Zum Artikel: Bundesförderung für effiziente GebäudeFördersatz maximal 70 Prozent
Ein weiterer Bonus steht Eigentümer*innen zu, die im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung leben und ein vergleichsweise geringes Einkommen haben. Der Einkommensbonus kann ebenfalls zur Grundförderung addiert werden. Alle Eigentümer*innen können einen Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen und einen Zuschlag auf Biomasseheizungen beanspruchen, wenn diese wenig Staub ausstoßen. Maximal kann der Fördersatz so auf 70 Prozent steigen, wenn Sie in Ihrem Eigenheim wohnen und die Heizung in diesem modernisieren.
Alternativ können Sie sich auch mit unserem kostenlosen und regelmäßig aktualisierten FördermittelCheck auf dem Laufenden halten.
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Wann wird der Brennstoffzellen-Heizungs-Zuschuss ausgezahlt?
Der Zuschuss wird nach Inbetriebnahme der Heizung ausgezahlt. Davor müssen Sie aber alle diese fünf Schritte hinter sich bringen:
- Schritt 1: Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE)
- Schritt 2: Antrag stellen
- Schritt 3: Auftragsvergabe/Vertragsabschluss
- Schritt 4: Einreichung Verwendungsnachweis/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE)
- Schritt 5: Prüfung und Auszahlung
Ist die Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen kombinierbar?
Brennstoffzellenheizungen werden als Teil der Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, gefördert. Eine Kombination der BEG EM mit der Bundesförderung effiziente Gebäude Wohngebäude, kurz BEG WG, ist möglich. Wichtig: Sie dürfen die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (z. B. Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG als förderfähig Kosten geltend machen.
Die Kombination mit Fördermitteln von Ländern, Kommunen oder Energieversorgern ist ebenfalls möglich. Welche Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen in Ihrer Region infrage kommt, zeigt der FördermittelCheck.
Welche Bedingungen gelten für die Brennstoffzellen-Heizungen-Förderung?
Eine Bedingung ist die Beratung durch eine/n qualifizierte/n Energieeffizienz-Expert*in. Der Einsatz einer solchen Energieberatung ist schon deshalb sinnvoll, weil Laien kaum den eigenen Energiebedarf und das dafür passende Gerät ermitteln können. Der/die Sachverständige hilft dabei, genau diejenige Anlage zu finden, die für den individuellen Bedarf am wirtschaftlichsten ist.
Eine Energieexpert*innen-Liste des Bundes ist unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude“ abrufbar. Der/die Energieeffizienz-Expert*in stellt vor Beginn des Vorhabens den Förderantrag und prüft am Ende, ob die Ausführung der Anlage mit der ursprünglichen Planung übereinstimmt.
Eine weitere Bedingung betrifft den Brennstoff: Anlagen, die mit reinem Erdgas betrieben werden, fallen durch. Nur Anlagen mit grünem Wasserstoff oder Biomethan werden gefördert.
Weitere Anforderungen des Förderprogramms sind beispielsweise ein hydraulischer Abgleich und der Abschluss eines Vollwartungsvertrags mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren. Auch die Kosten dafür sind beim Berechnen der Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
Energiesteuer für Brennstoffzellen-Heizung erstatten lassen
Für in Brennstoffzellen-Heizungen genutztes Erdgas wird keine Energiesteuer fällig. Die Erstattung dieser Steuer läuft über die regionalen Hauptzollämter. Pro Kilowattstunde Erdgas/Biogas gibt es 0,55 Cent. Der Hersteller Senertec kommt in einer Beispielrechnung auf rund 36 Euro Erstattung pro Jahr oder 360 Euro für 10 Jahre. Je nach Hersteller ist der Aufwand für die jährliche Meldung unterschiedlich groß. Denn zum Teil muss ein zusätzlicher Gaszähler installiert werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
Welche Fördermittel bieten Länder, Kommunen oder Energieversorger?
Viele Bundesländer bieten ebenfalls spezielle Förderungen für Brennstoffzellen-Heizungen an:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
Auch bei mehreren Kommunen, Stadtwerken und anderen Energieversorger*innen gibt es für Kund*innen Förderprogramme für Brennstoffzellen-Heizungen, die häufig miteinander kombinierbar sind.
Mit den Fördermitteln können Hauseigentümer*innen nicht nur ihre Investitionskosten für eine Brennstoffzellen-Heizung deutlich senken. Auch die Wirtschaftlichkeit hängt stark von der Förderung ab. Deshalb sollten alle Fördermöglichkeiten auf lokaler, regionaler und auf Bundesebene ausgelotet werden. Dabei ist ein/e Energieberater*in ebenfalls behilflich.
Eine Übersicht über alle Förderprogramme und Zuschüsse für Brennstoffzellen-Heizungen finden Sie im FördermittelCheck und einzeln aufgelistet: