Maximal 30.000 € bei einem Einfamilienhaus förderfähig
Die maximale Fördersumme für den Heizungstausch ist gedeckelt. Bei einem Einfamilienhaus liegt die Grenze bei 30.000 Euro, bei einem Zweifamilienhaus bei 45.000 und bei einem Haus mit drei Wohnungen bei 60.000 Euro. Beispiel: Betragen die Kosten für eine neue Wärmepumpe samt Einbau 30.000 Euro, lassen sich dank Grundförderung und Boni so bis zu 21.000 Euro bezuschussen.
Beantragt wird die bundesweite staatliche Heizungsförderung fürs Jahr 2024
- bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die bundeseigene Förderbank ist in diesem Jahr für den Bereich BEG EM, Abschnitt Heizungstausch, zuständig. Fördermittel für Dämmmaßnahmen, Fenstertausch und andere Maßnahmen bleiben weiterhin beim BAFA. Alle passenden Förderprogramme finden Sie mit dem FördermittelCheck.
KfW-Förderung für Heizung
Anders als in den Jahren zuvor ist in diesem Jahr ein Förderantrag für Heizungsförderung bei der KfW zu stellen. Aufgrund der Umstellung kommt es aktuell zu einer Verzögerung und zu einem Ausnahmefall.
Förderanträge erst seit Februar 2024 möglich
Die KfW-Bank war in der ersten Jahreshälfte noch mit der Umsetzung der neuen Aufgabe als Fördergeber beschäftigt. Geplant ist, dass ...
- ab 01. Februar die Registrierung im neuen Förderportal startet.
- ab 27. Februar Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern, die in diesen selbst wohnen, Förderanträge stellen können.
- ab 30. April Eigentümer*innen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die in diesen selbst wohnen, Förderanträge einreichen können.
- ab 31. Juli Vermieter*innen und Unternehmen Förderung beantragen können.
Ausnahme bei Antragstellung: Erst tauschen, dann beantragen
Wer nicht so lange warten möchte, kann schon jetzt mit dem Einbau der neuen Heizung starten. Wichtig: Bis 31.08.2024 muss die Maßnahme erfolgen und der Antrag bis Ende November bei der KfW eingegangen sein. Früher war es üblich, erst den Antrag zu stellen, dann die Maßnahmen umzusetzen.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zugang der Zusage.
- Verwendungsnachweis und sonstige Unterlagen sind spätestens sechs Monate danach einzureichen.
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, nicht jedoch mit BEG WG, BEG NWG und Steuerbonus.
- Für kombinierte Fördermittel gilt eine maximale Förderquote von 60 Prozent.
- Verpflichtend sind hydraulischer Abgleich, Wärmemengenzähler (oder ähnliches) und Dämmen der Rohre.
Für Wärmeerzeuger gelten anlagenspezifische Voraussetzungen. Bei Wärmepumpen beispielsweise sind die Anforderungen an die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs (= ETAs) gestiegen. Außerdem müssen sie ab 2025 an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden. Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter anderem in der Förderrichtlinie vom 21. Dezember 2023.