Grundförderung in Höhe von 30 Prozent
Für die meisten gängigen Wärmeerzeuger (außer: reine Gas- und Ölheizungen) gibt es seit 2024 eine Grundförderung. Sie beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Fördermittel gibt es auch für Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes – und zwar in derselben Höhe.
Einkommensbonus für Haushalte mit geringem Einkommen
Ebenfalls 30 Prozent beträgt der Fördersatz für den sogenannten Einkommensbonus. Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
Klima-Geschwindigkeitsbonus für den schnellen Umstieg
Wer seine bestehende, funktionsfähige Heizung (Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung) noch bis Ende 2028 austauscht, bekommt weitere 20 Prozent Förderung obendrauf. Nach 2028 sinkt der Fördersatz alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.
Bonus für effiziente und umweltfreundliche Wärmepumpen
Wärmepumpen, die ihre Energie aus dem Abwasser, Grundwasser oder Erdreich beziehen, erhalten statt 30 Prozent sogar 35 Prozent Grundförderung. Luft-Wasser-Wärmepumpen, die mit natürlichem Kältemittel wie R290 Propan oder R717 Ammoniak arbeiten, bekommen ebenfalls den Effizienzbonus. Im besten Fall lassen sich bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch bezuschussen.