Förderung für Ihre Heizung 2025:
Jetzt noch bis zu 70 % Zuschuss sichern

02.04.2025 Lesedauer: min Jens Hakenes und Minh Duc Nguyen

Junge Familie lässt sich zum Thema Heizungsförderung beraten

Auch mit einer neuen Bundesregierung bleibt die Förderlandschaft wie bisher. Das kann sich aber jederzeit ändern. Zögern Sie daher nicht lange und sichern Sie sich hohe Fördersummen vom Staat.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • KfW fördert Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent Zuschuss
  • Förderung für fast alle gängigen Wärmeerzeuger
  • Förderantrag ist bei der KfW zu stellen
  • Optimierung der Heizung: 15 bis 20 Prozent Zuschuss

Förderung für Heizungen 2025

Fördermittel gibt es auch 2025 von Bund, Ländern und Kommunen. Die wichtigste staatliche Förderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wie viel Geld es für eine neue Heizung über die BEG gibt, hängt maßgeblich davon ab, ob zu der Grundförderung noch weitere Boni hinzukommen. Diese Fördermöglichkeiten gibt es seit 2024:

  1. Für alle Wärmeerzeuger gibt es eine Grundförderung in Höhe von 30 %.
  2. Darüber hinaus gibt es 2 weitere Boni für alle Wärmeerzeuger in Höhe von 20 % bzw. 30 %.
  3. Für bestimmte Wärmepumpen gibt es einen Extra-Bonus in Höhe von 5 %.

Fördersätze im Überblick

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Heizung
Grundförderung
Einkommensbonus*
Klima-Geschwindigkeitsbonus*
Wärmepumpe
30 %
30 %
20 %
Solarthermische Anlage
30 %
30 %
20 %
Biomasseheizung
30 %
30 %
20 %
Brennstoffzellenheizung
30 %
30 %
20 %
Wasserstofffähige Heizung
30 %
30 %
20 %
Innovative Heizungstechnik
30 %
30 %
20 %
Die Tabelle zeigt die Fördersätze für Heizungstausch

* Für Einkommens- bzw. Klima-Geschwindigkeitsbonus muss das Gebäude selbst bewohnt werden.

** Der Wärmepumpen-Bonus gilt für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder bei Nutzung von Energie aus Boden, Wasser oder Abwasser.

Für Holzheizungen, die die Emissionsgrenzwerte für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten, gibt es zudem einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro.

Grundförderung in Höhe von 30 Prozent

Für die meisten gängigen Wärmeerzeuger (außer: reine Gas- und Ölheizungen) gibt es seit 2024 eine Grundförderung. Sie beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Fördermittel gibt es auch für Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes – und zwar in derselben Höhe.

Einkommensbonus für Haushalte mit geringem Einkommen

Ebenfalls 30 Prozent beträgt der Fördersatz für den sogenannten Einkommensbonus. Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.

Klima-Geschwindigkeitsbonus für den schnellen Umstieg

Wer seine bestehende, funktionsfähige Heizung (Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) noch bis Ende 2028 austauscht, bekommt weitere 20 Prozent Förderung obendrauf. Nach 2028 sinkt der Fördersatz alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.

Bonus für effiziente und umweltfreundliche Wärmepumpen

Wärmepumpen, die ihre Energie aus dem Abwasser, Grundwasser oder Erdreich beziehen, erhalten statt 30 Prozent sogar 35 Prozent Grundförderung. Luft-Wasser-Wärmepumpen, die mit natürlichem Kältemittel wie R290 Propan oder R717 Ammoniak arbeiten, bekommen ebenfalls den Effizienzbonus. Im besten Fall lassen sich bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch bezuschussen.

Maximal 30.000 € bei einem Einfamilienhaus förderfähig

Die maximal förderfähige Summe für den Heizungstausch ist gedeckelt. Bei einem Einfamilienhaus liegt die Grenze bei 30.000 Euro, bei einem Zweifamilienhaus bei 45.000 und bei einem Haus mit drei Wohnungen bei 60.000 Euro. Beispiel: Betragen die Kosten für eine neue Wärmepumpe samt Einbau 30.000 Euro, lassen sich dank Grundförderung und Boni bis zu 21.000 Euro bezuschussen. Übersteigen die Kosten die Grenze, beispielsweise 33.000 Euro, ist der Mehrbetrag von 3.000 Euro aus eigener Tasche zu zahlen.

Erfahrungen aus der Praxis

So klappt es mit der Förderung

Klaus M. vor seiner neuen Wärmepumpe

Wärmepumpe im unsanierten Altbau

Klaus ist Ingenieur für Elektrotechnik und möchte einen Beitrag zur Energiewende leisten. Dass der Umstieg von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe so zeitintensiv war, störte ihn nicht sonderlich.

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Ehepaar Vellet Bruckner steht neben der Wärmepumpe im Vorgarten

Von der Gastherme zur Wärmepumpe

Für Familie Vellet Brückner kam nur eine Wärmepumpe infrage. Aber nicht irgendeine. Sie sollte möglichst mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.

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Das Ehepaar Krüger steht neben der Wärmepumpe vor ihrem Haus.

Wechsel von Ölheizung zur Wärmepumpe

Familie Krüger aus Wermelskirchen in Nordrhein-Westfalen entschied sich im Herbst 2020 dazu, ihre Gastherme gegen eine Wärmepumpe zu tauschen.

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Diese Heizsysteme werden gefördert

Grundsätzlich werden alle Heiztechnologien gefördert, die auf Basis erneuerbarer Energien funktionieren. Aber auch fossile Heizsysteme wie Gas- und Ölheizungen werden indirekt bezuschusst – in Form von Hybridheizungen. Klicken Sie auf die Links, um weitere Details zu den einzehen Förderprogrammen zu erfahren:

Förderung von Wärmepumpen

Photovoltaik-Förderung

Solarthermie Förderung 2025

Fernwärme: Definition, Kosten, Förderung

Brennstoffzellen-Heizung: Förderung

Pelletheizung: Kosten, Förderung & Arten

Förderung von Hybridheizungen

Förderung für Gasheizungen

Förderung von Ölheizungen

FördermittelCheck

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Was ist neu seit 2024?

Im Jahr 2024 hat sich in der Förderlandschaft einiges geändert. Neben der Vorgaben für den hydraulischen Abgleich gibt es auch in Sachen Aufklärung Erneuerungen, die auch 2025 gültig sind.

Bis Ende 2023 war das BAFA für die Förderanträge nach BEG EM zuständig. Seit 2024 geht das Segment Heizungstausch an die KfW-Bank. Förderanträge für eine neue Heizungsanlage sind nunmehr bei der KfW-Bank zu stellen; für einzelne Dämmmaßnahmen bleibt das BAFA verantwortlich.

Wer sich 2025 eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen möchte, muss eine Beratung durch eine Fachkraft annehmen. Darin wird unter anderem auf die mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund des steigenden CO2-Preises, hingewiesen.

Wenn der Wärmeerzeuger mitten in der Heizsaison ausfällt, ist das mehr als ärgerlich. Meist lassen sich Betroffene einen neuen vergleichbaren Erzeuger einbauen, weil die Zeit für einen Systemwechsel fehlt. Die Miete für eine lediglich übergangsweise eingebaute Heiztechnik wird über die neue BEG EM bis zu ein Jahr gefördert. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Kosten.

Vorgeschrieben ist für den Abgleich das Verfahren B. Das einfachere und ungenauere Verfahren A ist nicht mehr zulässig. Für die korrekte Auslegung einer Heizungsanlage ist eine Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 vorgeschrieben statt empfohlen.

Damit eine Wärmepumpe, eine Brennstoffzellenheizung, eine Biomasseheizung, eine wasserstofffähige Heizung oder eine innovative Heizung gefördert werden kann, muss die neue Heizanlage das betreffende Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgen. Bis 2023 galt diese Vorgabe nur bei der Installation von Wärmepumpen und Biomasseheizungen.

Wenn die erzeugte und verteilte Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Die Kosten für Wärmeerzeugungsanlagen, die fossile Brennstoffe nutzen, werden nicht gefördert. Für Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in eingebunden werden.

Diese können bei Inbetriebnahme oder durch geringinvestive Umrüstungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt zu 100 Prozent Wasserstoff verbrennen. Die Mehrkosten sind zu 30 Prozent förderfähig.

Glückliches Paar vor ihrem Haus.

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Ausnahmeregelungen für Hochwasser-Betroffene

Im Sommer 2024 kam es in Baden-Württemberg und Bayern zu teils schweren Überschwemmungen. Betroffene des Hochwassers können Ausnahmeregelungen der BEG-Förderrichtlinien nutzen. Das bedeutet:

Betroffene im Hochwassergebiet können einen weiteren Antrag in der BEG stellen. Dies gilt auch, wenn ihr Gebäude erst kürzlich mit BEG-Förderung saniert wurde und die Mindestnutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Gleiches gilt, wenn das Gebäude für die Antragstellung eigentlich noch nicht das erforderliche Mindestalter erreicht hat.

Der Bonus kann auch beantragt werden, wenn die Heizung durch das Hochwasser beschädigt wurde. Eine Eigenerklärung des Gebäudebesitzers oder der Besitzerin genügt, um zu bestätigen, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionsfähig war.

Die maximale Förderung in der BEG wird für Betroffene vorübergehend auf bis zu 100 Prozent (im Normalfall sind es 60 Prozent) angehoben. Dabei werden Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Die Regelungen gelten für antragsberechtigte Personen. Voraussetzung ist, dass ihr Gebäude durch das Hochwasser beschädigt wurde. Die Betroffenheit muss von der Kommune oder dem Landkreis bestätigt werden. Dies kann auf dem vorgesehenen Formular oder per formloser Bestätigung erfolgen.

Heizungsförderung 2025 – diese Programme laufen noch

Nach der Regierungsbildung kann es noch eine Weile dauern, bis bestimmte Entscheidungen praktische Auswirkungen haben. Bis dahin bedeutet das, dass bestehende Förderprogramme aus dem Vorjahr weiterhin gültig sind.  

Für Einzelmaßnahmen, die den energetischen Zustand eines Gebäudes verbessern, wie beispielsweise Kesseltausch oder Heizungsoptimierung, ist weiterhin der Bereich BEG EM der passende Fördertopf.  

Wird ein Bestandsgebäude zu einem KfW-Haus umgebaut, können Interessierte Fördermittel aus dem Teilbereich BEG WG beantragen. Hier sind bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit möglich. Dort angesiedelt ist auch das Förderprogramm „Jung kauft Alt“, das sich speziell an Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro richtet.  

Für Neubauten bietet die KfW das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ KFN als zinsgünstigen Kredit an. Weiterhin besteht die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Der sogenannte Steuerbonus entlastet Sie über eine Dauer von drei Jahren bis zu 40.000 Euro.  

Nicht zuletzt können Modernisierende die Lohnkosten der Handwerker*innen steuerlich geltend machen, sofern sie weder die BEG-Fördermittel beantragen noch den Steuerbonus in Anspruchn nehmen können.

Heizungsförderung 2025 – alle Förderprogramme im Überblick

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Förderprogramm(e)
Fördermaßnahmen
Förderart
BEG EM
Heizungstausch, Heizungsoptimierung und andere Sanierungsarbeiten
Zuschuss für die neue Heizung in Höhe von 30 bis 70 % und optionaler Ergänzungskredit
BEG WG, „Jung kauft Alt“
Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe bei der Sanierung
Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 5 bis 45 %
BEG KFN
Energieeffizienter und CO2-sparender Neubau
zinsgünstige Darlehen
Steuerbonus
Heizungstausch, Heizungsoptimierung und andere Sanierungsarbeiten
steuerliche Vergünstigung in Höhe von 20 % der Sanierungskosten, verteilt über 3 Jahre
Lohnkosten
Handwerksleistungen zum Renovieren und Erhalten
steuerliche Vergünstigung in Höhe von 20 % der Lohnkosten
Förderprogramme für Heizmöglichkeiten 2025

Förderung für Heizungsoptimierung weiterhin gültig

Auch wenn Sie nicht gleich die ganze Heizanlage austauschen können oder wollen, haben Sie einige Möglichkeiten, Ihre Heizung effizienter zu machen und dafür eine Förderung zu erhalten. Das BAFA fördert im Rahmen der BEG zwei vergleichsweise kostengünstige Maßnahmen zum Optimieren der Heizung:

Für diese Maßnahmen übernimmt das BAFA 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Zusätzliche 5 Prozent gibt es, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) eines/r Energieberater*in ist (iSFP-Bonus).  

Beide Optimierungen können für einen deutlich niedrigeren Energieverbrauch sorgen. Bei durchschnittlichen Gebäuden rechnen sie sich innerhalb weniger Jahre, wie dieses Beispiel zeigt:

Ersparnis und Kosten der Heizungsoptimierung
Für ein Einfamilienhaus werden die Kosten und die jährliche Ersparnis einer Heizungsoptimierung gegenübergestellt

Heizungsförderung richtig beantragen – so geht es!

Sie können den Förderzuschuss direkt online über das Kundenportal „Meine.KfW.de“ beantragen. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossener Vertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, der gemeinsam mit dem Förderantrag eingereicht werden muss. Ist Ihr Vorhaben förderfähig, erhalten Sie unmittelbar nach der Antragstellung eine automatisierte Bestätigung über die Zusage.  

Für selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 Prozent bzw. 9.000 Euro.

Förderung für ein Effizienzhaus beantragen

Möchten Sie das Optimum aus Ihrem Bestandgebäude herausholen und es zu einem Effizienzhaus sanieren, empfiehlt die KfW grundsätzlich ein Vorgehen in fünf Schritten, um Fördermittel über die BEG WG zu beantragen:

  1. Machen Sie eine Energieberatung. Qualifizierte Expert*innen für Energieeffizienz finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Erstellen Sie gemeinsam mit dem/der Energieberater*in ein Sanierungskonzept für Ihr Haus und schließen Sie einen Vertrag über die Baubegleitung.
  2. Prüfen Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können und nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten für verschiedene Umbaumaßnahmen.
  3. Stellen Sie den KfW-Förderantrag, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Einen Antrag auf Investitionszuschuss können Sie online auf dem KfW-Zuschussportal stellen . Dafür muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und Ihnen übermitteln. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen beantragen Sie über Ihre Hausbank, da die KfW keine eigenen Filialen betreibt. Auch dafür wird die BzA benötigt.
  4. Die KfW prüft den Antrag und gibt der Bank die Förderzusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Jetzt können Sie den Kreditvertrag bei Ihrer Bank abschließen und mit der Sanierung beginnen.
  5. Reichen Sie nach der Sanierung die „Bestätigung nach Durchführung“ des/der Energieberater*in bei Ihrer Bank ein oder laden Sie diese auf dem KfW-Zuschussportal hoch. Anschließend wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

FAQ zur staatlichen Heizungsförderung

Fördermittel vom Staat und/oder von der Kommune zu erhalten, ist kein Hexenwerk – ein Spaziergang ist es aber auch nicht. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Förderung für die Heizung.

Ob Sie Ihre Heizung modernisieren sollten, zeigt Ihnen das Heizungslabel. Mit einem Blick auf das Label sehen Sie, wie effizient Ihr Heizkessel arbeitet. Die beste Energieeffizienzklasse ist A+++, die schlechteste ist G. Ein Austausch der Heizung lohnt sich oft dann, wenn die Anlage einer schlechteren Effizienzklasse angehört oder eine teure Reparatur ansteht. Das Heizungslabel ist seit 2017 für alle Heizkessel verpflichtend. Schornsteinfeger*innen, Installateur*innen oder Energieberater*innen sollten es inzwischen auch an Ihrem Heizkessel kostenlos angebracht haben. Falls nicht, fragen Sie unbedingt nach.

Funktioniert Ihre Heizung noch gut, aber verbraucht viel Energie?  

Dann sollten Sie darüber nachdenken, Ihre Heizung zu optimieren. Das ist wesentlich billiger als der komplette Austausch der Heizung. In der Regel lässt sich der Energieverbrauch durch eine Optimierung der Anlage deutlich senken. Hinzu kommt: Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich oder der Tausch der Heizungspumpe werden vom Staat gefördert.

Sie haben einen Öl- oder Gasheizkessel, der älter als 30 Jahre ist?

Dann ist, abgesehen von einigen Ausnahmen, der Austausch der Heizung Pflicht. Mehr Informationen zu den einzelnen Heizungstypen finden Sie in unserem Vergleich von Heizungen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine persönliche Beratung zu passenden Fördermitteln anbieten. Für konkrete Fragen zu Ihrem Sanierungsvorhaben wenden Sie sich bitte direkt an eine/n Energieberater*in oder die Fördermittelgeber wie das BAFA oder die KfW-Bank

Was für einen Wechsel zu erneuerbaren Energien spricht: Heizen mit Gas und Öl ist 2025 teurer geworden. Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe ist von 45 auf 55 Euro pro Tonne gestiegen. 2026 soll er dann bei 55 bis 65 Euro pro Tonne liegen – und in den folgenden Jahren weiter steigen. Keinen CO2-Preis zahlt dagegen, wer mit Wärmepumpe oder anderen erneuerbaren Energien heizt. Wer sich in diesem Jahr von seiner Gasheizung verabschiedet, spart in den nächsten 20 Jahren voraussichtlich 15.000 Euro. Bei einer Ölheizung sind es sogar rund 20.000 Euro. Außerdem gibt es aktuell bis zu 70 Prozent Zuschuss.

So gut wie alle Privat- und juristischen Personen, Unternehmen und Organisationen sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände können einen Antrag auf staatliche Fördermittel fürs Optimieren der Heizung (BEG) stellen. Ausgenommen sind lediglich der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowie politische Parteien.

Gefördert wird der Ersatz von Heizungspumpen (Umwälzpumpen, Nass- oder Trockenläuferpumpen) sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen. Für die staatliche Förderung gemäß BEG gelten einige Voraussetzungen.

Den Zuschuss gibt es auch für den hydraulischen Abgleich. Damit wird dafür gesorgt, dass bei allen Heizkörpern/-flächen ausreichend Wärme ankommt und die Heizungspumpe optimal eingestellt ist.

Diese staatlichen Fördermittel gibt es auch für damit verbundene Maßnahmen und Materialien für weitere Heizungsoptimierungen:

  • Dämmen von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Einbau von Wärmespeicher/Pufferspeicher
  • Einstellen der Heizkurve
  • Anpassen der Vorlauftemperatur
  • Anpassen der Pumpenleistung
  • Optimieren von Wärmepumpen

Wichtig ist, dass die beiden zentralen Maßnahmen miteinander kombiniert werden. Denn nur so sind sie förderfähig. Das heißt, wenn Sie Ihre alte Heizungspumpe austauschen, müssen Sie Ihre Heizung auch hydraulisch abgleichen lassen. Für den Pumpentausch oder den hydraulischen Abgleich allein gibt es keine Förderung mehr.

Staatliche Förderung für Heizungstausch und Optimierung gibt es auch von Ländern und Kommunen. Alle passenden regionalen Förderprogramme sind mit dem FördermittelCheck zu finden. Auch die Energieberatung hilft bei Suche und Anträgen.

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Jens Hakenes

Über den Autor

Jens Hakenes

Jens Hakenes ist seit 2010 unser freiberuflicher Experte für die Themen Heizkosten, Warmwasser, Stromkosten und Klimaschutz. In seinen Artikeln erfahren Sie zum Beispiel alles Wichtige über Fußbodenheizungen, Smart Home oder den CO₂-Preis.

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Minh Duc Nguyen

Über den Autor

Minh Duc Nguyen

Minh Duc Nguyen ist seit 2020 Teil der co2online-Redaktion. Er ist besonders vertraut mit dem Thema Heizung im Allgemeinen, sowie Brennwertkessel und Wärmepumpe im Besonderen. Darüber hinaus gehört der Bereich staatliche Fördermittel für Wohngebäude zu seiner Expertise.

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